Bundesdatenschutzgesetz - BDSG 2018 | § 35 Recht auf Löschung

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Bundesdatenschutzgesetz Inhaltsverzeichnis

(1) Ist eine Löschung im Fall nicht automatisierter Datenverarbeitung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich und ist das Interesse der betroffenen Person an der Löschung als gering anzusehen, besteht das Recht der betroffenen Person auf und die Pflicht des Verantwortlichen zur Löschung personenbezogener Daten gemäß Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 genannten Ausnahmen nicht. In diesem Fall tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 der Verordnung (EU) 2016/679. Die Sätze 1 und 2 finden keine Anwendung, wenn die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden.

(2) Ergänzend zu Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b und c der Verordnung (EU) 2016/679 gilt Absatz 1 Satz 1 und 2 entsprechend im Fall des Artikels 17 Absatz 1 Buchstabe a und d der Verordnung (EU) 2016/679, solange und soweit der Verantwortliche Grund zu der Annahme hat, dass durch eine Löschung schutzwürdige Interessen der betroffenen Person beeinträchtigt würden. Der Verantwortliche unterrichtet die betroffene Person über die Einschränkung der Verarbeitung, sofern sich die Unterrichtung nicht als unmöglich erweist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde.

(3) Ergänzend zu Artikel 17 Absatz 3 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2016/679 gilt Absatz 1 entsprechend im Fall des Artikels 17 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2016/679, wenn einer Löschung satzungsgemäße oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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24/11/2021 12:28

Die Schufa ist eine von vielen privatwirtschaftlichen Wirtschaftsauskunfteien, die in Deutschland existieren. Sie gibt ihren Vertragspartnern Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse bzw. Kreditwürdigkeit (Bonität) von Unternehmen oder Privatpersonen. Insbesondere der sogenannte Scoring-Wert, der sich aus einer Vielzahl von Informationen zusammensetzt und in einem statistisch-mathematischen Analyseverfahren ermittelt wird, ist oftmals die entscheidende Grundlage bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit von Einzelpersonen durch den Kreditgeber. Von entscheidender Bedeutung für die Privatperson sind also folgende Fragen: 1. Aus welchen Quellen bezieht die Schufa ihre Informationen? 2. Wer hat einen Datenübermittlungsanspruch bei der Schufa über meine Kreditwürdigkeit? 3. Welche Daten und Informationen werden von der Schufa weitergegeben und habe ich einen Auskunftsanspruch? 4. Kann ich der Datenübermittlung durch die Schufa widersprechen? 5. Habe ich einen Anspruch auf Löschung von einmal an die Schufa übermittelten Informationen?
SubjectsSCHUFA
07/09/2020 08:59

Der Kläger begehrte die Löschung eines auf Google veröffentlichten Artikels, welcher unter Nennung seines vollen Namens einen unliebsamen Bericht über seine Handlungen aus der Vergangenheit (insb. persönlicher Gesundheitsdaten) erstattete. Das OLG verneinte einen solchen Auslistungsanspruch mit der Begründung, dass Interesse des Betroffenen nicht schwerer wiege als die kollidierenden Grundrechts- und Interessenlagen. – Streifler & Kollegen, Benedikt Mick – Anwalt für Strafrecht
26/08/2020 09:08

Die Verfassungsbeschwerde einer Arbeitgeberin gegen ein Urteil des Oberlandgerichts Celle scheiterte vor dem Bundesverfassungsgericht (Beschuss vom 06.11.2019 – 1 BvR 276/17 – Recht auf Vergessen II). Die Beschwerdeführerin, die Geschäftsführerin ein
14/01/2016 11:59

Fertigt im Rahmen einer intimen Beziehung ein Partner vom anderen intime Bild- oder Filmaufnahmen, so kann dem Abgebildeten nach dem Ende der Beziehung ein Löschanspruch zustehen.
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(1) Der Diensteanbieter darf Bestandsdaten erheben und verwenden, soweit dieses zur Erreichung des in § 3 Nr. 3 genannten Zweckes erforderlich ist. Im Rahmen eines Vertragsverhältnisses mit einem anderen Diensteanbieter darf der Diensteanbieter Besta
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published on 08/11/2021 13:38

Das OLG Frankfurt hatte vorliegend zu entscheiden, ob eine Übermittlung von Daten, die Aussagen bezüglich der Kreditwürdigkeit der Klägerin zulassen könnten, an die SCHUFA zulässig ist. Das OLG bejaht vorliegend die Zul&
published on 08/11/2021 12:33

Aufgrund eines Score-Wertes der SCHUFA scheiterte die Finanzierung des Autokaufs der Klägerin, die daraufhin einen Auskunftsanspruch gegen die SCHUFA geltend machte, um die Ermittlung des Score-Wertes überprüfen zu können. Die SCH
published on 28/01/2014 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 156/13 Verkündet am: 28. Januar 2014 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BDSG
published on 23/06/2009 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 196/08 Verkündet am: 23. Juni 2009 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:
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