Private Krankenversicherung: Tarifoptimierung nach § 204 VVG

originally published: 27/04/2023 20:44, updated: 01/06/2023 16:45
Private Krankenversicherung: Tarifoptimierung nach § 204 VVG
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Nach § 204 VVG haben privat Versicherte die Möglichkeit, durch einen Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft Beiträge zu sparen. In der Regel ohne Gesundheitsprüfung, bei gleichem Leistungsniveau. Eine Kündigung oder ein Wechsel der Versicherungsgesellschaft sind nicht nötig. 

Sie sind langjährig privat Krankenversichert?

Wahrscheinlich haben Sie in den letzten Jahren erlebt, dass Ihr Versicherer die Beiträge kräftig erhöht hat.

Zwar spricht der PKV-Verband nur von moderaten Anpassungen von durchschnittlich 3,7% im Jahre 2023. Das sind aber Durchschnittswerte, die nicht darüber hinwegtäuschen dürfen, dass ganz massive Beitragssteigerungen im Einzelfall möglich sind. Zukünftig dürfte aufgrund der steigenden Inflation auch mit deutlich höheren Beitragssteigerungen zu rechnen sein.

Es gibt verschiedene Strategien, sich gegen Beitragserhöhungen zur Wehr zur setzen. Eine elegante Möglichkeit, um nachhaltig Beiträge zu sparen, ohne am Versicherungsschutz Einbußen hinnehmen zu müssen, ist der Tarifwechsel.

Der Gesetzgeber hat im Jahr 2008 eine gesetzliche Möglichkeit eröffnet, über die privat Versicherte innerhalb ihrer Gesellschaft, also ohne Wechsel des Sicherungsunternehmens und in der Regel ohne Gesundheitsprüfung, in einen anderen, günstigeren Tarif wechseln können.

Wechseln Sie in einen günstigeren Tarif – nicht Ihren Versicherer.

Der Gesetzgeber hat Ihnen als Versicherungsnehmer das Recht eingeräumt, aus Ihrem bisherigen Tarif in einen anderen Tarif des gleichen Versicherers zu wechseln, der gleichartigen Versicherungsschutz vorsieht. Bisher erworbene Rechte müssen ebenso angerechnet werden wie die Alterungsrückstellung. Entsprechende Anträge des Versicherungsnehmers muss der Versicherer annehmen. Dieser Kontrahierungszwang ist in das Gesetz aufgenommen worden, um älteren Versicherungsnehmern bei Schließung ihres Tarifs für neue Versicherungsnehmer die Möglichkeit zu eröffnen, dadurch bedingten Kostensteigerungen ihres alten Tarifs durch einen Wechsel in den anderen Tarif des Versicherers zu entgehen. Hintergrund der Regelung war die Praxis einiger Versicherer, neben Tarifen, die wegen schlechter Risikomischung auch schlecht verliefen und daher zu höheren Prämien führten, neue, gleichartige Tarife zu setzen, die nicht zuletzt aus Wettbewerbsgründen so kalkuliert wurden, dass sie niedrigere Prämien hatten. Diese wurden aus nahe liegenden Gründen nur neuen und gesunden jungen Kunden angeboten. Versicherungsnehmer aus den alten Tarifen hatten allenfalls dann eine Chance in neue Tarife zu wechseln, wenn sie gute Risiken darstellten. Das Ergebnis war, dass die alten Tarife „vergreisten“. Kostenexplosionen und überdurchschnittliche Beitragssteigerungen in diesen Tarifen waren die Folge.

§ 12 KalV gibt Auskunft darüber, was unter gleichartigem Versicherungsschutz zu verstehen ist. Demnach müssen die in Frage kommenden Tarife gleiche Leistungsbereiche umfassen und der Wechselwillige muss in dem neuen Tarif versicherungsfähig sein. Leistungsbereiche sind z.B. Kostenerstattung für ambulante Heilbehandlung, Kostenerstattung für stationäre Heilbehandlung sowie Krankenhaustagegeld mit Kostenersatzfunktion, Kostenerstattung für Zahnbehandlung und Zahnersatz, Krankentagegeld u.a.m. Versicherungsfähigkeit ist eine personengebundene Eigenschaft des Versicherten, deren Wegfall zur Folge hat, dass der Versicherte bedingungsgemäß nicht mehr in diesem Tarif versichert bleiben kann.

Ihre Vorteile bei einem Tarifwechsel sind:

  • Durchschnittlich -20% weniger Beitrag in der PKV
  • Vollzug Tarifwechsel innerhalb weniger Wochen
  • Gleiches Leistungsniveau im neuen Tarif
  • keine Gesundheitsprüfung erforderlich
  • Wechsel in gleichartigen Tarif ohne Vertrag kündigen zu müssen
  • Altersrückstellungen bleiben beim Tarifwechsel erhalten

Der „bequeme“ Weg ist es, ist eine Anfrage beim Versicherer, welche alternativen Tarife angeboten werden. Der Versicherer ist aber gesetzlich nur verpflichtet, „geeignete“ Lösungen anzubieten.

Die „optimale“ Variante wird vom Versicherer selten angeboten. Oft erschöpft sich das Angebot des Versicherers in einer Erhöhung der Selbstbeteiligung.Wir haben den Überblick über die Tariflandschaft – aktuell geschätzte 100.000 aktive Tarifkombinationen in der deutschen PKV – und klären mit Ihnen im persönlichen Gespräch, welchen Bedarf und welche Wünsche Sie haben.

So können wir gemeinsam herausfinden, was für Sie die optimale Lösung ist. Das gleichen wir mit einer parallel dazu gestellten Anfrage bei Ihrem Versicherer ab, um gemeinsam mit Ihnen den optimalen Ersparnissatz bei gleichbleibendem Versicherungsschutz herzustellen.

Sind auch Sie in einem überteuerten Tarif?

Wir prüfen, ob sich ein Tarifwechsel für Sie lohnt.

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