Rechtsgebiet
VOB/B
80 von 189 Normen · 5 Urteile im Überblick
Dieser Text wurde von einer KI erstellt. Die redaktionelle Kontrolle durch einen Menschen steht noch aus.
Die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B) ist das Fundament des professionellen privaten Baurechts. Da das gesetzliche Werkvertragsrecht des BGB nicht auf komplexe Großbauvorhaben mit ständigen Änderungen zugeschnitten ist, wurde die VOB/B als extrem dichtes Klauselwerk geschaffen. Dogmatisch wichtig: Die VOB/B ist kein Gesetz, sondern stellt Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) dar. Sie muss im Bauvertrag nach § 305 BGB formwirksam vereinbart werden. Obwohl sie vom BGB abweicht, ist sie gegenüber Unternehmern der Inhaltskontrolle einzelner Klauseln entzogen, wenn sie ohne inhaltliche Abweichungen insgesamt einbezogen ist (§ 310 Abs. 1 Satz 3 BGB); gegenüber Verbrauchern gilt das nicht. Das Herzstück der VOB/B ist das Anordnungsrecht. Auch das BGB gibt dem Besteller seit 2018 ein Anordnungsrecht (§ 650b BGB); § 1 Abs. 3 VOB/B regelt es für den VOB-Vertrag eigens. Als dogmatisches Korrelat erhält der Bauunternehmer nach § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B einen Anspruch auf Vergütungsanpassung (Nachtrag).
Der Bundesgerichtshof (BGH) setzt die Hürden für eine wirksame Vertragsstrafenregelung immer niedriger. Weiterlesen ›
Vorgaben der EU haben eine Überarbeitung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) notwendig gemacht. Das Resultat liegt nun vor. Weiterlesen ›
Entspricht die Leistung des Bauunternehmers den vom Auftraggeber freigegebenen Plänen des Architekten, kann der Auftraggeber die Leistung nicht einfach ablehnen und den Unternehmer dazu auffordern … Weiterlesen ›
Für dieses Unterthema zeigen wir die Inhalte des übergeordneten Gebiets „Privates Baurecht und Werkvertragsrecht“.
Schlüsselnormen
- § 631 BGBVertragstypische Pflichten beim Werkvertrag
- § 634 BGBRechte des Bestellers bei Mängeln
- § 633 BGBSach- und Rechtsmangel
- § 635 BGBNacherfüllung
- § 649 BGBKostenanschlag
- § 632 BGBVergütung
- § 641 BGBFälligkeit der Vergütung
- § 640 BGBAbnahme
- § 638 BGBMinderung
- § 637 BGBSelbstvornahme
- § 648a BGBKündigung aus wichtigem Grund
- § 645 BGBVerantwortlichkeit des Bestellers
- § 634a BGBVerjährung der Mängelansprüche
- § 651 BGB(jetzt § 650)
- § 648 BGBKündigungsrecht des Bestellers
- § 642 BGBMitwirkung des Bestellers
- § 639 BGBHaftungsausschluss
- § 636 BGBBesondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
- § 651a BGBVertragstypische Pflichten beim Pauschalreisevertrag
- § 651f BGBÄnderungsvorbehalte; Preissenkung
- § 651h BGBRücktritt vor Reisebeginn
- § 632a BGBAbschlagszahlungen
- § 651c BGBVerbundene Online-Buchungsverfahren
- § 651d BGBInformationspflichten; Vertragsinhalt
- § 643 BGBKündigung bei unterlassener Mitwirkung
- § 650 BGBWerklieferungsvertrag; Verbrauchervertrag über die Herstellung digitaler Produkte
- § 651g BGBErhebliche Vertragsänderungen
- § 644 BGBGefahrtragung
- § 651i BGBRechte des Reisenden bei Reisemängeln
- § 651k BGBAbhilfe
- § 650f BGBBauhandwerkersicherung
- § 651e BGBVertragsübertragung
- § 646 BGBVollendung statt Abnahme
- § 647 BGBUnternehmerpfandrecht
- § 651m BGBMinderung
- § 651j BGBVerjährung
- § 651l BGBKündigung
- § 641a BGB(weggefallen)
- § 650a BGBBauvertrag
- § 651b BGBAbgrenzung zur Vermittlung
- § 650i BGBVerbraucherbauvertrag
- § 650p BGBVertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen
- § 650u BGBBauträgervertrag; anwendbare Vorschriften
- § 650c BGBVergütungsanpassung bei Anordnungen nach § 650b Absatz 2
- § 651n BGBSchadensersatz
- § 650e BGBSicherungshypothek des Bauunternehmers
- § 650o BGBAbweichende Vereinbarungen
- § 651p BGBZulässige Haftungsbeschränkung; Anrechnung
- § 651y BGBAbweichende Vereinbarungen
- § 650g BGBZustandsfeststellung bei Verweigerung der Abnahme; Schlussrechnung
- § 650l BGBWiderrufsrecht
- § 650n BGBErstellung und Herausgabe von Unterlagen
- § 650q BGBAnwendbare Vorschriften
- § 650r BGBSonderkündigungsrecht
- § 650b BGBÄnderung des Vertrags; Anordnungsrecht des Bestellers
- § 650h BGBSchriftform der Kündigung
- § 650j BGBBaubeschreibung
- § 650k BGBInhalt des Vertrags
- § 650m BGBAbschlagszahlungen; Absicherung des Vergütungsanspruchs
- § 650s BGBTeilabnahme
- § 650t BGBGesamtschuldnerische Haftung mit dem bauausführenden Unternehmer
- § 651q BGBBeistandspflicht des Reiseveranstalters
- § 651w BGBVermittlung verbundener Reiseleistungen
- § 647a BGBSicherungshypothek des Inhabers einer Schiffswerft
- § 650d BGBEinstweilige Verfügung
- § 650v BGBAbschlagszahlungen
- § 651o BGBMängelanzeige durch den Reisenden
- § 651r BGBInsolvenzsicherung; Sicherungsschein
- § 651s BGBInsolvenzsicherung der im Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassenen Reiseveranstalter
- § 651t BGBRückbeförderung; Vorauszahlungen
- § 651u BGBGastschulaufenthalte
- § 651v BGBReisevermittlung
- § 651x BGBHaftung für Buchungsfehler
- § 15 HOAIFälligkeit des Honorars, Abschlagszahlungen
- § 4 HOAIAnrechenbare Kosten
- § 8 HOAIBerechnung des Honorars in besonderen Fällen
- § 7 HOAIHonorarvereinbarung
- § 10 HOAIBerechnung des Honorars bei vertraglichen Änderungen des Leistungsumfangs
- § 33 HOAIBesondere Grundlagen des Honorars
- § 34 HOAILeistungsbild Gebäude und Innenräume
Aktuelle Urteile
neueste zuerst- BGHBGH, 25.06.2026 – VII ZR 150/25VII ZR 150/25 · 25.06.2026 · Urteil
- BGHBGH, 18.06.2026 – VII ZR 165/20VII ZR 165/20 · 18.06.2026 · Beschluss
- BGHBGH, 11.06.2026 – VII ZR 93/25VII ZR 93/25 · 11.06.2026 · Urteil
- BGHBGH, 11.06.2026 – VII ZR 96/25VII ZR 96/25 · 11.06.2026 · Urteil
- BGHBGH, 10.06.2026 – VII ZB 14/26VII ZB 14/26 · 10.06.2026 · Beschluss
Passende Apps
anwalttoolsauch als White-Label für Kanzleien
- Rechtsanwalt Dirk Streiflerüber die Kanzlei