Einführung der VOB/A 2009, VOL/A 2009 und VOF 2009

bei uns veröffentlicht am07.05.2010

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt

für Öffentliches Recht

EnglischDeutsch
Zusammenfassung des Autors
Anwalt für Vergaberecht - BSP Rechtsanwälte in Berlin Mitte
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat mit seinen Allgemeinen Rundschreiben Nr. 5, 6 und 7 vom 03.05.2010 für den Bereich der Auftragsvergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte die Abschnitte 1 der VOB/A 2009 und VOL/A 2009 bzw. die VOF 2009 eingeführt.

Diese Abschnitte gelten für Vergaben oberhalb der Schwellenwerte erst nach Inkrafttreten der VgV (voraussichtlich Mitte Mai).

Unterhalb der Schwellenwerte gelten die neuen Vergabeordnungen nun wie folgt:


VOB/A 2009:

Im Interesse einer einheitlichen Handhabung im Bereich der Bundesfernstraßen soll auch unterhalb der EU-Schwellenwerte Abschnitt 1 der VOB/A 2009 erst nach Inkrafttreten der VgV angewandt werden (Allgemeines Rundschreiben Nr. 5/2010)


VOL/A 2009:

Hier gilt ebenfalls im Interesse einer einheitlichen Handhabung der Bundesfernstraßen, dass der 1. Abschnitt erst mit Inkrafttreten der VgV angewandt werden soll (Allgemeines Rundschreiben Nr. 6/2010)


VOF 2009

Die VOF 2009 gilt oberhalb der EU-Schwellenwerte erst nach Inkrafttreten der VgV.

Unterhalb der Schwellenwerte gilt folgendes:
  • Wenn die geforderten Leistungen im verbindlichen Teil der HOAI enthalten sind, keine wesentlichen zusätzlichen Leistungen erforderlich werden, keine oder unwesentliche Nebenkosten anfallen und die Mindestsätze der zutreffenden Honorarzone bzw. Schwierigkeitsstufe nicht überschritten werden, kann eine freihändige Vergabe nach Verhandlung mit nur einem Bewerber erfolgen.
  • Alle übrigen freiberuflichen Dienstleistungen sind in einem leistungsbezogenen Wettbewerb zu vergeben. Hierzu hat eine Leistungsanfrage bei mehreren Bewerbern (mindestens drei) zu erfolgen, wenn die Vergabestelle über die entsprechende Marktübersicht verfügt. Ansonsten ist ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb durchzuführen. Dem Grundsatz der wechselnden Bewerberauswahl ist eine hohe Bedeutung beizumessen und entsprechend im Vergabevermerk zu dokumentieren.
(Allgemeines Rundschreiben Nr. 7/2010)


Gesetze

Gesetze

2 Gesetze werden in diesem Text zitiert

Anwälte der Kanzlei die zu passenden Rechtsgebieten beraten

Anwälte der Kanzlei die zu Vergaberecht beraten

Rechtsanwalt

für Öffentliches Recht


Öffentliches Wirtschaftsrecht - Bau- und Planungsrecht – Umweltrecht – Abgabenrecht – Verfassungsrecht – Europarecht – Menschenrechtsbeschwerde - Staatshaftungsrecht
EnglischDeutsch

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Vergaberecht

Archiv

12.05.2010

Anwalt für Vergaberecht - BSP Anwälte in Berlin Mitte
Vergaberecht

Vergaberecht: Zur öffentliche Bekanntgabe der vorzeitigen Beendigung eines Konzessionsvertrags

08.01.2015

Die öffentliche Bekanntgabe der vorzeitigen Beendigung eines Konzessionsvertrags hat nach § 46 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. Satz 1 EnWG durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger zu erfolgen.
Vergaberecht

Vergaberecht: Zum Anspruch auf Übertragung des Netzes aus § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG

04.04.2014

Konzessionsverträge, mit deren Abschluss die Gemeinde andere Bewerber unbillig behindert, sind gemäß § 134 BGB grundsätzlich nichtig.
Vergaberecht

Kein Verwaltungsrechtsweg bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte

21.12.2008

Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 30.10.2006 - 6 S 1522/06 - Rechtsanwalt für Vergaberecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Vergaberecht