Verbraucherdarlehen

published on 18/02/2010 12:39
Verbraucherdarlehen
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Author’s summary by Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - BSP Rechtsanwälte in Berlin Mitte
Das Verbraucherdarlehensrecht regelt eine besondere Gruppe von Kreditverträgen, und zwar Darlehensverträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern und sieht zum Schutz von Verbrauchern unabdingbare Regelungen vor. So gibt es ein Schriftformerfordernis für den Vertrag, der ebenfalls verschiedene Pflichtangaben (z.B. Nettodarlehensbetrag, Gesamtbetrag, effektiver Jahreszins, Kosten einer Restschuldversicherung) enthalten muss.

Ein Verstoß führt in den gesetzlich geregelten Fällen zur Nichtigkeit des Vertrages.

Bei Auszahlung des Darlehens wird die Nichtigkeit zwar geheilt, es reduziert sich in einigen Fällen (z.B. wenn Angaben zum Zinssatz fehlen oder fehlerhaft sind) jedoch der nominale Zinssatz auf den gesetzlichen Zins von 4%.

Es lohnt sich deswegen immer, den Verbraucherdarlehensvertrag auf Einhaltung der Formvorschriften zu prüfen. Außerdem steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu. Der Widerruf ist innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu erklären. Die Frist beginnt allerdings erst zu laufen, wenn der Verbraucher hierüber ordnungsgemäß belehrt worden ist. Nicht selten ist mangels ordnungsgemäßer Belehrung ein Widerruf noch nach Ablauf der 2 – Wochen – Frist möglich.


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2 Artikel zu passenden Rechtsgebieten

15/08/2020 10:38

Zum Wohle des Verbraucherschutzes muss eine Widerrufsbelehrung bei Vertragsschluss in klarer und prägnanter Form erfolgen. Nach einer Entscheidung durch den Europäischen Gerichtshof steht nun fest: Dies schließt es aus, dass innerhalb der Widerrufsbelehrung auf Rechtsnormen verwiesen wird, die unter Umständen wiederum Verweisungen enthalten. Zu den klar anzugebenen Informationen gehören auch die Modalitäten für die Berechnung der Widerrufsfrist – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Verbraucherrecht Berlin
07/08/2020 12:58

Tätigt jemand zu privaten Zwecken (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB) eine besonders hohe Investition oder geschieht der Vertragsschluss mit dieser Person unter besonderen Umständen (beispielsweise über das Internet), so räumt das Gesetz in vielen Fällen ein sogenanntes Widerrufsrecht ein. Spricht das Gesetz einem ein solches Widerrufsrecht zu, so hat man die Möglichkeit den Vertrag grundlos rückabzuwickeln (anders als bei der Kündigung eines Vertrages, deren Wirksamkeit oftmals von einem besonderen Grund abhängig ist).
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