LuftVGAmtlich · § 5 UrhG
Luftverkehrsgesetz
Rechtsstand: 06.10.2026Fundstelle: RGBl I 1922, 681Ausgefertigt: 01.08.1922
Gliederung
134 Vorschriften- Erster AbschnittLuftverkehr
- 1. UnterabschnittLuftfahrzeuge und Luftfahrtpersonal
- 2. UnterabschnittFlugplätze
- 3. UnterabschnittLuftfahrtunternehmen und -veranstaltungen
- 4. UnterabschnittVerkehrsvorschriften
- 5. UnterabschnittFlughafenkoordinierung, Flugsicherung und Flugwetterdienst
- 6. UnterabschnittVorzeitige Besitzeinweisung und Enteignung
- 7. UnterabschnittGemeinsame Vorschriften
- Zweiter AbschnittHaftpflicht und Schlichtung
- 1. UnterabschnittHaftung für Personen und Sachen, die nicht im Luftfahrzeug befördert werden
- 2. UnterabschnittHaftung für Personen und Gepäck, die im Luftfahrzeug befördert werden; Haftung für verspätete Beförderung
- § 44 Anwendungsbereich
- § 45 Haftung für Personenschäden
- § 46 Haftung bei verspäteter Personenbeförderung
- § 47 Haftung für Gepäckschäden
- § 48 Haftung auf Grund sonstigen Rechts
- § 48a Luftbeförderung durch mehrere Luftfrachtführer
- § 48b Haftung des vertraglichen und des ausführenden Luftfrachtführers
- § 49 Anzuwendende Vorschriften
- § 49a Ausschlussfrist
- § 49b Umrechnung von Rechnungseinheiten
- § 49c Unabdingbarkeit
- § 50 Obligatorische Haftpflichtversicherung
- § 51 Subsidiarität der Versicherung des vertraglichen Luftfrachtführers
- § 52
- 3. UnterabschnittHaftung für militärische Luftfahrzeuge
- 4. UnterabschnittGemeinsame Vorschriften für die Haftpflicht
- 5. UnterabschnittSchlichtung
- Dritter AbschnittStraf- und Bußgeldvorschriften
- Vierter AbschnittLuftfahrtdateien
- Fünfter AbschnittÜbergangsregelungen