Luftverkehrsgesetz - LuftVG | § 14

(1) Außerhalb des Bauschutzbereichs darf die für die Erteilung einer Baugenehmigung zuständige Behörde die Errichtung von Bauwerken, die eine Höhe von 100 Metern über der Erdoberfläche überschreiten, nur mit Zustimmung der Luftfahrtbehörden genehmigen; § 12 Abs. 2 Satz 2 und 3 und Abs. 4 gilt entsprechend.

(2) Das Gleiche gilt für Anlagen von mehr als 30 Meter Höhe auf natürlichen oder künstlichen Bodenerhebungen, sofern die Spitze dieser Anlage um mehr als 100 Meter die Höhe der höchsten Bodenerhebung im Umkreis von 1,6 Kilometer Halbmesser um die für die Anlage vorgesehene Bodenerhebung überragt. Im Umkreis von 10 Kilometer Halbmesser um einen Flughafenbezugspunkt gilt als Höhe der höchsten Bodenerhebung die Höhe des Flughafenbezugspunktes.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Luftverkehrsgesetz - LuftVG | § 31


(1) Die Aufgaben des Bundes nach diesem Gesetz und den Verordnungen der Europäischen Union werden, soweit es nichts anderes bestimmt, von dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur oder einer von ihm bestimmten Stelle wahrgenommen.

Luftverkehrsgesetz - LuftVG | § 19


(1) Entstehen durch Maßnahmen auf Grund der Vorschriften der §§ 12, 14 bis 17 und 18a dem Eigentümer oder einem anderen Berechtigten Vermögensnachteile, so ist hierfür eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten. Hierbei ist die entzogene Nutzu
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Luftverkehrsgesetz - LuftVG | § 12


(1) Bei Genehmigung eines Flughafens ist für den Ausbau ein Plan festzulegen. Dieser ist maßgebend für den Bereich, in dem die in den Absätzen 2 und 3 bezeichneten Baubeschränkungen gelten (Bauschutzbereich). Der Plan muss enthalten 1. die Start- und

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

29 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 27. Juli 2017 - RO 7 K 15.1736

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu v

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 11. Jan. 2017 - AN 11 K 15.02394

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die K

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Okt. 2014 - 22 ZB 14.1079

bei uns veröffentlicht am 06.10.2014

Tenor I. Die Verwaltungsstreitsachen 22 ZB 14.1079 und 22 ZB 14.1080 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Anträge auf Zulassung der Berufung werden abgelehnt. III. Die Klägerin trägt die Kosten des

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 20. Juni 2018 - 8 A 11914/17

bei uns veröffentlicht am 20.06.2018

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 11. April 2017 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Trier abgeändert und die Klage abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens beider Rech

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 06. Juni 2018 - 9 K 13585/17.TR

bei uns veröffentlicht am 06.06.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen trägt die Klägerin. 3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstrecku

Verwaltungsgericht Minden Gerichtsbescheid, 11. März 2016 - 11 K 1963/15

bei uns veröffentlicht am 11.03.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladene jedoch nur gegen

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 18. Jan. 2016 - 6 K 1669/15.TR

bei uns veröffentlicht am 18.01.2016

Der Abhilfebescheid des Beklagten vom 16. Januar 2015 wird aufgehoben. Der Beklagte und die Beigeladene haben die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Klägerin je zur Hälfte sowie ihre eigenen außergerichtlichen Kosten in vol

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 18. Jan. 2016 - 6 K 1674/15.TR

bei uns veröffentlicht am 18.01.2016

Tenor Der Abhilfebescheid des Beklagten vom 16. Januar 2015 wird aufgehoben. Der Beklagte und die Beigeladene haben die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Klägerin je zur Hälfte sowie ihre eigenen außergerichtlichen Kos

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 21. Dez. 2015 - 1 LA 19/12

bei uns veröffentlicht am 21.12.2015

Tenor Auf Antrag des Klägers wird die Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 6. Kammer - vom 16.02.2012 zugelassen. Die Entscheidung über die Kosten des Antragsverfahrens folgt der Kostenentscheidung in de

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 28. Okt. 2015 - 11 K 2054/14

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladene jedoch nur gegen Sicherhei

Verwaltungsgericht Minden Beschluss, 30. Juli 2015 - 11 L 421/15

bei uns veröffentlicht am 30.07.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. 3. Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 16.000,00 € festgesetzt. 1G r ü n d e: 2Der

Verwaltungsgericht Minden Beschluss, 30. Juli 2015 - 11 L 422/15

bei uns veröffentlicht am 30.07.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. 3. Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 5.000,00 € festgesetzt. 1G r ü n d e: 2Der

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 15. Juli 2015 - 11 K 2795/13

bei uns veröffentlicht am 15.07.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladene zu 3. jedoch nur gege

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 29. Mai 2015 - 11 K 3044/12

bei uns veröffentlicht am 29.05.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. und 4. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladenen zu 1. und 4. jedoch

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 14. Apr. 2015 - 2 A 8/15

bei uns veröffentlicht am 14.04.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt von dem Beklagten die Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids für die Errichtung einer Windkraftanlage. 2 Unter dem 8. September 2011 beantragte sie bei dem Beklagten die Erteilung des Vorbesche

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 14. Apr. 2015 - 2 A 11/15

bei uns veröffentlicht am 14.04.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt von dem Beklagten die Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windkraftanlagen. 2 Gegenstand des entsprechenden Antrags vom 23. Juli 2012 sind fünf Wi

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 11. März 2015 - 11 K 3063/13

bei uns veröffentlicht am 11.03.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind erstattungsfähig. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für den Beigeladenen jedoch nur gegen Sicherh

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 11. März 2015 - 11 K 3062/13

bei uns veröffentlicht am 11.03.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind erstattungsfähig. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für den Beigeladenen jedoch nur gegen Sicherh

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 11. März 2015 - 11 K 3061/13

bei uns veröffentlicht am 11.03.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind erstattungsfähig. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für den Beigeladenen jedoch nur gegen Sicher

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 25. Nov. 2014 - 4 B 37/14

bei uns veröffentlicht am 25.11.2014

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 9. April 2014 wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 24. Juli 2014 - 11 K 3648/12

bei uns veröffentlicht am 24.07.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 1; die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2. bis 5. sind nicht erstattungsfähig. Das Urteil ist

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 09. Apr. 2014 - 8 A 430/12

bei uns veröffentlicht am 09.04.2014

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. und 2., die nicht erstattungsfähig sind. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig v

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 09. Apr. 2014 - 8 A 431/12

bei uns veröffentlicht am 09.04.2014

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. und 2., die nicht erstattungsfähig sind. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig v

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 09. Apr. 2014 - 8 A 433/12

bei uns veröffentlicht am 09.04.2014

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. und 2., die nicht erstattungsfähig sind. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig v

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 09. Apr. 2014 - 8 A 432/12

bei uns veröffentlicht am 09.04.2014

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. und 2., die nicht erstattungsfähig sind. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig v

Verwaltungsgericht Minden Beschluss, 23. Okt. 2013 - 11 L 694/13

bei uns veröffentlicht am 23.10.2013

Tenor 1 . Die aufschiebende Wirkung der Klage im Verfahren 11 K 3367/13 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 22. Juli 2013 betreffend die WEA 1 und WEA 2 wird wiederhergestellt.2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigelade

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 01. Feb. 2007 - 12 A 136/06

bei uns veröffentlicht am 01.02.2007

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wi

Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 29. Jan. 2007 - 16 K 3980/06

bei uns veröffentlicht am 29.01.2007

Tenor Die Vollziehung der immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung des Landratsamtes Hohenlohekreis wird in Bezug auf die auf dem Grundstück Flst.-Nr. ... in der Gemarkung der Gemeinde (Hohenlohekreis) zugelassene Windkr

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 24. Nov. 2005 - 8 S 794/05

bei uns veröffentlicht am 24.11.2005

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Die Antragstellerin wendet sich gegen die Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich des

Referenzen

(1) Bei Genehmigung eines Flughafens ist für den Ausbau ein Plan festzulegen. Dieser ist maßgebend für den Bereich, in dem die in den Absätzen 2 und 3 bezeichneten Baubeschränkungen gelten (Bauschutzbereich). Der Plan muss enthalten 1. die Start- und Landebahnen...