Zum Inhalt springen
Ansicht Kontext.
Amtlich · § 5 UrhG

§ 27e LuftVG

Zeitreise: 06.10.2026

(1) Der Flugwetterdienst dient der meteorologischen Sicherung des Luftverkehrs. Die Erfüllung dieser Aufgabe obliegt dem Deutschen Wetterdienst oder anderen damit ausdrücklich beauftragten Stellen (§ 27f Abs. 5).

(2) Der Flugwetterdienst umfasst insbesondere folgende Aufgaben: 1. die Flugwetterberatungs- und -betriebsdienste, zu denen gehören a) die Wetterüberwachung, b) die Erstellung standardisierter Vorhersagen nach internationalen und nationalen Vorgaben, c) die Flugwetterberatung, d) die Erstellung und Verbreitung von Warnungen vor Wettererscheinungen mit Auswirkungen auf den An- und Abflug- sowie den Rollverkehr und vor fluggefährdenden Wetterereignissen auf der Strecke, e) die Ausgabe standardisierter Flugwetterberatungsunterlagen in alphanumerischer und grafischer Form; 2. die erforderlichen technischen Einrichtungen und Dienste, zu denen gehören a) die Beschaffung, der Einbau und die Abnahme der meteorologischen Messanlagen und der Datenerfassungs- und -verbreitungsanlagen sowie der fachtechnischen Systeme, b) der Betrieb, die Instandhaltung und die Überwachung der meteorologischen Messanlagen und Übertragungssysteme, c) die Entwicklung und Pflege der Anwendungsprogramme in der elektronischen Datenverarbeitung für den Flugwetterdienst; 3. die Planung und Erprobung von Verfahren und Einrichtungen für den Flugwetterdienst; 4. die Sammlung und die Bereitstellung von flugklimatologischen Daten und Statistiken.

(3) Der Kostengläubiger nach § 31b Abs. 3 erhebt den Anteil der Gebühren, der den Aufwand für den Flugwetterdienst abdeckt, im Namen und für Rechnung des Deutschen Wetterdienstes.

Passende Werkzeuge

  • Forderungen & Zinsen§ 823 BGB Schadensersatz-Ampel & Mitverschuldens-Rechner (§ 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB · §§ 249, 254 BGB)Prüfen Sie deliktische Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 1 und Abs. 2 BGB auf 4 Stufen (Rechtsguts- oder Schutzgesetzverletzung, Kausalität, Rechtswidrigkeit / Notwehr § 227 BGB, Verschulden § 276 BGB) und berechnen Sie den Zahlungsanspruch unter Einbeziehung von Vorteilsausgleichung und Mitverschuldensquote (§ 254 BGB).
    ✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
  • VerkehrsrechtAbstandsmessung & Videonachfahren: Droht ein Fahrverbot?Abstands-Bußgeldbescheid erhalten? Prüfen Sie sofort die Fahrverbot-Grenze (Zehntel des halben Tachowerts), den ProViDa-Toleranzabzug und die ~300-m-Mindestmessstrecke nach BKatV und OLG-Richtlinien. Klar, ohne Panik.
    ✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →

Rechner und Assistenten zu diesem Rechtsgebiet. Sie geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Der Rechner rechnet mit dem heutigen Rechtsstand; der Text auf dieser Seite kann älter sein.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.