Luftverkehrsgesetz - LuftVG | § 49 Anzuwendende Vorschriften

Für die Haftung nach diesem Unterabschnitt sind im Übrigen die Vorschriften der §§ 34 bis 36 und 38 anzuwenden.

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

zitiert 2 andere §§ aus dem .

Luftverkehrsgesetz - LuftVG | § 38


(1) Der Schadensersatz für Aufhebung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, für Erschwerung des Fortkommens oder für Vermehrung der Bedürfnisse des Verletzten und der nach § 35 Abs. 2 einem Dritten zu gewährende Schadensersatz ist für die Zukunft durch

Luftverkehrsgesetz - LuftVG | § 34


Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Verletzten mitgewirkt, so gilt § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuchs; bei Beschädigung einer Sache steht das Verschulden desjenigen, der die tatsächliche Gewalt darüber ausübt, dem Verschulden des

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3 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Dez. 2006 - X ZR 165/03

bei uns veröffentlicht am 05.12.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 165/03 Verkündet am: 5. Dezember 2006 Potsch Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR :

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 05. Apr. 2019 - W 10 K 16.1198

bei uns veröffentlicht am 05.04.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen der Beigeladenen zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. De

Oberlandesgericht München Endurteil, 04. Nov. 2016 - 10 U 2346/15

bei uns veröffentlicht am 04.11.2016

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin vom 30.06.2015 gegen das Endurteil des LG Landshut vom 05.06.2015, Az.: 23 O 1928/12, wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens und der Nebenintervention.