AufenthVAmtlich · § 5 UrhG
Aufenthaltsverordnung
Rechtsstand: 22.10.2026Fundstelle: BGBl I 2004, 2945Ausgefertigt: 25.11.2004
Gliederung
119 Vorschriften- Kapitel 1Allgemeine Bestimmungen
- Kapitel 2Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet
- Abschnitt 1Passpflicht für Ausländer
- § 2 Erfüllung der Passpflicht durch Eintragung in den Pass eines gesetzlichen Vertreters
- § 3 Zulassung nichtdeutscher amtlicher Ausweise als Passersatz
- § 4 Deutsche Passersatzpapiere für Ausländer
- § 5 Allgemeine Voraussetzungen der Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer
- § 6 Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Inland
- § 7 Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Ausland
- § 8 Gültigkeitsdauer des Reiseausweises für Ausländer
- § 9 Räumlicher Geltungsbereich des Reiseausweises für Ausländer
- § 10 Sonstige Beschränkungen im Reiseausweis für Ausländer
- § 11 Verfahren der Ausstellung oder Verlängerung des Reiseausweises für Ausländer im Ausland
- § 12 Grenzgängerkarte
- § 13 Notreiseausweis
- § 14 Befreiung von der Passpflicht in Rettungsfällen
- Abschnitt 2Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels
- Abschnitt 3Visumverfahren
- § 31 Zustimmung der Ausländerbehörde zur Visumerteilung
- § 31a Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
- § 32 Zustimmung der obersten Landesbehörde
- § 33 Zustimmungsfreiheit bei Spätaussiedlern
- § 34 Zustimmungsfreiheit bei Wissenschaftlern und Studenten
- § 35 Zustimmungsfreiheit bei bestimmten Arbeitsaufenthalten und Praktika
- § 36 Zustimmungsfreiheit bei dienstlichen Aufenthalten von Mitgliedern ausländischer Streitkräfte
- § 37 Zustimmungsfreiheit in sonstigen Fällen
- § 38 Ersatzzuständigkeit der Ausländerbehörde
- Abschnitt 3aAnerkennung von Forschungseinrichtungen und Abschluss von Aufnahmevereinbarungen
- § 38a Voraussetzungen für die Anerkennung von Forschungseinrichtungen
- § 38b Aufhebung der Anerkennung
- § 38c Mitteilungspflichten von Forschungseinrichtungen gegenüber den Ausländerbehörden
- § 38d Beirat für Forschungsmigration
- § 38e Veröffentlichungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- § 38f Inhalt und Voraussetzungen der Unterzeichnung der Aufnahmevereinbarung oder eines entsprechenden Vertrages
- Abschnitt 4Einholung des Aufenthaltstitels im Bundesgebiet
- Abschnitt 5Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
- Abschnitt 1Passpflicht für Ausländer
- Kapitel 3Gebühren
- § 44 Gebühren für die Niederlassungserlaubnis
- § 44a Gebühren für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU
- § 45 Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte und die Mobiler-ICT-Karte
- § 45a (weggefallen)
- § 45b Gebühren für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen
- § 45c Gebühr bei Neuausstellung
- § 46 Gebühren für das Visum
- § 47 Gebühren für sonstige aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen
- § 48 Gebühren für pass- und ausweisrechtliche Maßnahmen
- § 49 Bearbeitungsgebühren
- § 50 Gebühren für Amtshandlungen zugunsten Minderjähriger
- § 51 Widerspruchsgebühr
- § 52 Befreiungen und Ermäßigungen
- § 52a Befreiung und Ermäßigung bei Assoziationsberechtigung
- § 53 Befreiung und Ermäßigung aus Billigkeitsgründen
- § 54 Zwischenstaatliche Vereinbarungen
- Kapitel 4Ordnungsrechtliche Vorschriften
- Kapitel 5Verfahrensvorschriften
- Abschnitt 1Muster für Aufenthaltstitel, Pass- und Ausweisersatz und sonstige Dokumente
- Abschnitt 2Datenerfassung, Datenverarbeitung und Datenschutz
- Unterabschnitt 1Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 4 sowie nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes
- § 61a Fingerabdruckerfassung bei der Beantragung von Dokumenten mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium
- § 61b Form und Verfahren der Datenerfassung, -prüfung sowie der dezentralen Qualitätssicherung
- § 61c Übermittlung der Daten an den Dokumentenhersteller
- § 61d Nachweis der Erfüllung der Anforderungen
- § 61e Qualitätsstatistik
- § 61f Automatischer Abruf aus Dateisystemen und automatische Speicherung im öffentlichen Bereich
- § 61g Verwendung im nichtöffentlichen Bereich
- § 61h Anwendung der Personalausweisverordnung
- Unterabschnitt 2Führung von Ausländerdateien durch die Ausländerbehörden und die Auslandsvertretungen
- Unterabschnitt 3Datenübermittlungen an die Ausländerbehörden
- § 71 Übermittlungspflicht
- § 72 Mitteilungen der Meldebehörden
- § 72a Mitteilungen der Pass- und Ausweisbehörden
- § 73 Mitteilungen der Staatsangehörigkeits- und Bescheinigungsbehörden nach § 15 des Bundesvertriebenengesetzes
- § 74 Mitteilungen der Justizbehörden
- § 75 (weggefallen)
- § 76 Mitteilungen der Gewerbebehörden
- § 76a Form und Verfahren der Datenübermittlung im Ausländerwesen
- Unterabschnitt 4Erkennungsdienstliche Behandlung nach § 49 Absatz 6, 8 und 9 des Aufenthaltsgesetzes
- Unterabschnitt 1Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 4 sowie nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes
- Kapitel 6Ordnungswidrigkeiten
- Kapitel 7Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 79 Anwendung auf Freizügigkeitsberechtigte
- § 80 Übergangsregelung für bestimmte Fiktionsbescheinigungen im Zusammenhang mit einem Dokumentenmuster
- § 80a Übergangsregelungen für britische Staatsangehörige im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
- § 81 Weitergeltung von nach bisherigem Recht ausgestellten Passersatzpapieren
- § 82 Übergangsregelung zur Führung von Ausländerdateien
- § 82a Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
- § 82b Übergangsregelung zu § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2
- § 83 Erfüllung ausweisrechtlicher Verpflichtungen
- § 84 Beginn der Anerkennung von Forschungseinrichtungen