Aufenthaltsverordnung - AufenthV | § 5 Allgemeine Voraussetzungen der Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer

(1) Einem Ausländer, der nachweislich keinen Pass oder Passersatz besitzt und ihn nicht auf zumutbare Weise erlangen kann, kann nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ein Reiseausweis für Ausländer ausgestellt werden.

(2) Als zumutbar im Sinne des Absatzes 1 gilt es insbesondere,

1.
derart rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit eines Passes oder Passersatzes bei den zuständigen Behörden im In- und Ausland die erforderlichen Anträge für die Neuerteilung oder Verlängerung zu stellen, dass mit der Neuerteilung oder Verlängerung innerhalb der Gültigkeitsdauer des bisherigen Passes oder Passersatzes gerechnet werden kann,
2.
in der den Bestimmungen des deutschen Passrechts, insbesondere den §§ 6 und 15 des Passgesetzes in der jeweils geltenden Fassung, entsprechenden Weise an der Ausstellung oder Verlängerung mitzuwirken und die Behandlung eines Antrages durch die Behörden des Herkunftsstaates nach dem Recht des Herkunftsstaates zu dulden, sofern dies nicht zu einer unzumutbaren Härte führt,
3.
die Wehrpflicht, sofern deren Erfüllung nicht aus zwingenden Gründen unzumutbar ist, und andere zumutbare staatsbürgerliche Pflichten zu erfüllen oder
4.
für die behördlichen Maßnahmen die vom Herkunftsstaat allgemein festgelegten Gebühren zu zahlen.

(3) Ein Reiseausweis für Ausländer wird in der Regel nicht ausgestellt, wenn der Herkunftsstaat die Ausstellung eines Passes oder Passersatzes aus Gründen verweigert, auf Grund derer auch nach deutschem Passrecht, insbesondere nach § 7 des Passgesetzes oder wegen unterlassener Mitwirkung nach § 6 des Passgesetzes, der Pass versagt oder sonst die Ausstellung verweigert werden kann.

(4) Ein Reiseausweis für Ausländer soll nicht ausgestellt werden, wenn der Antragsteller bereits einen Reiseausweis für Ausländer missbräuchlich verwendet hat oder tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Reiseausweis für Ausländer missbräuchlich verwendet werden soll. Ein Missbrauch liegt insbesondere vor bei einem im Einzelfall erheblichen Verstoß gegen im Reiseausweis für Ausländer eingetragene Beschränkungen oder beim Gebrauch des Reiseausweises für Ausländer zur Begehung oder Vorbereitung einer Straftat. Als Anhaltspunkt für die Absicht einer missbräuchlichen Verwendung kann insbesondere auch gewertet werden, dass der wiederholte Verlust von Passersatzpapieren des Antragstellers geltend gemacht wird.

(5) Der Reiseausweis für Ausländer ohne elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium darf, soweit dies zulässig ist, nur verlängert werden, wenn die Ausstellungsvoraussetzungen weiterhin vorliegen.

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Aufenthaltsverordnung - AufenthV | § 4 Deutsche Passersatzpapiere für Ausländer


(1) Durch deutsche Behörden ausgestellte Passersatzpapiere für Ausländer sind: 1. der Reiseausweis für Ausländer (§ 5 Absatz 1),2. der Notreiseausweis (§ 13 Absatz 1),3. der Reiseausweis für Flüchtlinge (§ 1 Absatz 3),4. der Reiseausweis für Staatenl

Aufenthaltsverordnung - AufenthV | § 6 Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Inland


Im Inland darf ein Reiseausweis für Ausländer nach Maßgabe des § 5 ausgestellt werden, 1. wenn der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG besitzt,2. wenn dem Ausländer eine Aufenthaltserlaub

Aufenthaltsverordnung - AufenthV | § 47 Gebühren für sonstige aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen


(1) An Gebühren sind zu erheben1a.für die nachträgliche Aufhebung oder Verkürzung der Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots nach § 11 Absatz 4 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes169 Euro,1b.für die nachträgliche Verlängerung der Frist für ein

Aufenthaltsverordnung - AufenthV | § 55 Ausweisersatz


(1) Einem Ausländer,1.der einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz nicht besitzt und nicht in zumutbarer Weise erlangen kann oder2.dessen Pass oder Passersatz einer inländischen Behörde vorübergehend überlassen wurde,wird auf Antrag ein Au
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Aufenthaltsverordnung - AufenthV | § 6 Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Inland


Im Inland darf ein Reiseausweis für Ausländer nach Maßgabe des § 5 ausgestellt werden, 1. wenn der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG besitzt,2. wenn dem Ausländer eine Aufenthaltserlaub

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42 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Würzburg Gerichtsbescheid, 28. Nov. 2014 - W 7 K 14.682

bei uns veröffentlicht am 28.11.2014

Tenor I. Der Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheids vom 7. Juli 2014 verpflichtet, den Klägerinnen jeweils einen Reiseausweis für Ausländer auszustellen. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Verwaltungsgericht Würzburg Gerichtsbescheid, 19. Nov. 2014 - W 7 K 14.594

bei uns veröffentlicht am 19.11.2014

Tenor I. Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheids vom 5. Juni 2014 verpflichtet, der Klägerin einen Reiseausweis für Ausländer auszustellen. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III.

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 08. Dez. 2014 - W 7 K 14.26

bei uns veröffentlicht am 08.12.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistun

Verwaltungsgericht Würzburg Gerichtsbescheid, 26. Jan. 2015 - W 7 K 14.1220

bei uns veröffentlicht am 26.01.2015

Tenor I. Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheids vom 10. Oktober 2011 verpflichtet, den Klägern jeweils einen Reiseausweis für Ausländer auszustellen. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Okt. 2018 - 19 ZB 15.428

bei uns veröffentlicht am 17.10.2018

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Der Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 26. Januar 2015 wird für unwirksam erklärt. III. Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen werden gegeneinander auf

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Juni 2016 - 10 C 16.776

bei uns veröffentlicht am 13.06.2016

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens jeweils zu einem Viertel. Gründe I.Mit ihrer Beschwerde verfolgen die Kläger ihren in erster Ins

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Juni 2016 - 10 C 16.773

bei uns veröffentlicht am 13.06.2016

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe I.Mit seiner Beschwerde verfolgt der Kläger seinen in erster Instanz erfolglosen Antrag,

Verwaltungsgericht Würzburg Gerichtsbescheid, 19. Nov. 2014 - W 7 K 14.568

bei uns veröffentlicht am 19.11.2014

Tenor I. Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheids vom 4. Juni 2014 verpflichtet, der Klägerin einen Reiseausweis für Ausländer auszustellen. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. De

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Nov. 2014 - 10 ZB 12.2688

bei uns veröffentlicht am 03.11.2014

Tenor I. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Zulassungsverfahren wird abgelehnt. II. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. III. Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens je zu eine

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Apr. 2015 - 10 C 13.948

bei uns veröffentlicht am 02.04.2015

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe Die zulässige Beschwerde ist unbegründet, weil das Verwaltungsgericht die Bewilligung von P

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Feb. 2016 - 19 ZB 14.2708

bei uns veröffentlicht am 10.02.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Beklagte hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 EUR festgesetzt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Feb. 2015 - 10 C 14.1930

bei uns veröffentlicht am 03.02.2015

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe Die zulässige Beschwerde, mit der der Kläger seinen in erster Instanz erfolglosen Antrag au

Verwaltungsgericht Würzburg Gerichtsbescheid, 22. Sept. 2014 - 7 K 14.26

bei uns veröffentlicht am 22.09.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheits

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Juni 2014 - 10 ZB 12.2435

bei uns veröffentlicht am 10.06.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. IV.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Juni 2014 - 10 ZB 12.2393

bei uns veröffentlicht am 10.06.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. I

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Dez. 2015 - 10 C 15.1129

bei uns veröffentlicht am 07.12.2015

Tenor I. In Abänderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 20. April 2015 wird dem Kläger für seine auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gerichtete Klage Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Apr. 2014 - 10 C 12.498

bei uns veröffentlicht am 14.04.2014

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe Der Kläger, der russischer Staatsangehöriger ist und aus Tschetschenien stammt, verfolgt mi

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 12. Feb. 2014 - 4 K 12.899

bei uns veröffentlicht am 12.02.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterl

Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. Apr. 2015 - M 12 K 14.4513

bei uns veröffentlicht am 20.04.2015

Tenor Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe I. Der Kläger ist ein am … geborener nigerianischer Staatsangehöriger (Bl. 1 d. Behördenakte - BA; Zahlen rechts oben). Er reiste Ende

Verwaltungsgericht München Urteil, 05. Apr. 2017 - M 9 K 17.972

bei uns veröffentlicht am 05.04.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 12. Okt. 2016 - B 4 K 15.90

bei uns veröffentlicht am 12.10.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt die Verlängerung oder Neuerteilu

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 01. Juni 2018 - 1 Bs 126/17

bei uns veröffentlicht am 01.06.2018

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 18. Mai 2017 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetz

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Mai 2017 - XII ZB 126/15

bei uns veröffentlicht am 17.05.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 126/15 vom 17. Mai 2017 in der Personenstandssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja PStG § 48; PStV § 33; FamFG § 26 a) Im Personenstandsverfahren ist die Identität einer einzutragenden

Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 21. März 2017 - 11 K 255/17

bei uns veröffentlicht am 21.03.2017

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe   1 Die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe gemäß § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 114 Satz 1 ZPO liegen nicht vor. Die beabsichtigte Rec

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 16. Sept. 2016 - 1 A 9/14

bei uns veröffentlicht am 16.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der zu vollstreckenden Kosten

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 20. Aug. 2015 - 8 K 2707/14

bei uns veröffentlicht am 20.08.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckende

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 10. Sept. 2014 - 4 A 565/11

bei uns veröffentlicht am 10.09.2014

Tenor Der Beklagte wird verpflichtet, den Eintrag "Die Personendaten beruhen auf den eigenen Angaben der Antragstellerin" im Reiseausweis für Staatenlose der Klägerin zu streichen. Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt. D

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 20. Juni 2014 - 24 K 5492/12

bei uns veröffentlicht am 20.06.2014

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 16. Juli 2012 verpflichtet, dem Kläger einen Reiseausweis für Ausländer auszustellen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 20. März 2014 - 8 K 2283/13

bei uns veröffentlicht am 20.03.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckb

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 03. Sept. 2013 - 10 B 14/13

bei uns veröffentlicht am 03.09.2013

Gründe 1 Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. 2

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 20. Aug. 2013 - 2 W 54/13

bei uns veröffentlicht am 20.08.2013

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1. bis 3. vom 18. Juni 2013 wird der Beschluss des Amtsgerichts Flensburg vom 31. Mai 2013 geändert. Das Standesamt der Stadt F. wird angewiesen, den Geburtseintrag der Beteiligten zu 1. zur Register

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 27. Sept. 2012 - 2 O 208/11

bei uns veröffentlicht am 27.09.2012

Gründe I. 1 Die zulässige Beschwerde der Klägerin hat in der Sache keinen Erfolg. 2 Das Verwaltungsgericht hat die beantragte Prozesskostenhilfe zu Recht versagt, da die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf E

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. Juni 2011 - 1 B 1/11

bei uns veröffentlicht am 20.06.2011

Gründe 1 Die allein auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde des Klägers hat keinen Erfolg.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Apr. 2011 - 1 C 3/10

bei uns veröffentlicht am 19.04.2011

Tatbestand 1 Der Kläger erstrebt inzwischen nur noch die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen.

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 26. Okt. 2010 - 11 K 930/10

bei uns veröffentlicht am 26.10.2010

Tenor Die Beklagte wird verpflichtet, den Kläger in den deutschen Staatsverband einzubürgern.Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Der Kläger begehrt eine Entscheidung über seinen Antrag auf seine Einbürgerung in den

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 12. Mai 2010 - 12 K 4273/09

bei uns veröffentlicht am 12.05.2010

Tenor Die Beklagte wird verpflichtet, den Antrag des Klägers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. Der Bescheid der Beklagten vom 25.1.2007 und der Widerspruchsbes

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 06. Apr. 2010 - 4 Ss 46/10

bei uns veröffentlicht am 06.04.2010

Tenor Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Heilbronn vom 2. September 2009 mit den Feststellungen a u f g e h o b e n . Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten de

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 01. Apr. 2010 - 2 A 486/09

bei uns veröffentlicht am 01.04.2010

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 30. September 2009 – 10 K 255/09 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt der

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 18. März 2010 - 2 O 140/09

bei uns veröffentlicht am 18.03.2010

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald - 2. Kammer - vom 30.11.2009 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 22. Juli 2009 - 11 S 1622/07

bei uns veröffentlicht am 22.07.2009

Tenor Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 23. Juni 2006 – 11 K 434/06 – wird zurückgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerich

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 17. Okt. 2008 - 7 B 10830/08

bei uns veröffentlicht am 17.10.2008

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz vom 18. Juli 2008 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahre

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 08. Juli 2008 - 13 S 994/08

bei uns veröffentlicht am 08.07.2008

Tenor Auf die Beschwerde der Kläger wird der Streitwertbeschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26. März 2008 - 11 K 3160/06 - geändert; der Streitwert wird auf insgesamt 15.000,-- EUR festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zu

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Im Inland darf ein Reiseausweis für Ausländer nach Maßgabe des § 5 ausgestellt werden, 1. wenn der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG besitzt,2. wenn dem Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis...