Aufenthaltsverordnung - AufenthV | § 15 Gemeinschaftsrechtliche Regelung der Kurzaufenthalte

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Aufenthaltsverordnung Inhaltsverzeichnis

Die Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern für Kurzaufenthalte richtet sich nach dem Recht der Europäischen Union, insbesondere dem Schengener Durchführungsübereinkommen und der Verordnung (EU) 2018/1806 in Verbindung mit den nachfolgenden Bestimmungen.

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published on 10.01.2018 00:00

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 09.12.2017 gegen den Bescheid des Beklagten vom 04.12.2017 wird angeordnet. 2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 1.250,00 EUR festg
published on 31.01.2018 00:00

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der am … im heutigen Serbien geborene...
published on 05.07.2018 00:00

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der am … im heutigen Serbien geborene Kläger reiste
published on 08.08.2018 00:00

Tenor 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Die Klägerinnen tragen gesamtschuldnerisch die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen dürfen die Vollstreckung durch den Beklag
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