Aufenthaltsverordnung - AufenthV | § 61 Sicherheitsstandard, Ausstellungstechnik

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Aufenthaltsverordnung Inhaltsverzeichnis

(1) Die produktions- und sicherheitstechnischen Spezifikationen für die nach dieser Verordnung bestimmten Vordruckmuster werden vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat festgelegt. Sie werden nicht veröffentlicht.

(2) Einzelheiten zum technischen Verfahren für das Ausfüllen der bundeseinheitlichen Vordrucke werden vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat festgelegt und bekannt gemacht.

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published on 18/07/2018 00:00

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten hin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 10. Mai 2017 in den Nrn. 1 und 2 abgeändert. Die Verurteilung des Beklagten, dem Kläger einen elektronischen Aufenthaltstitel (Niederlassungserlau
published on 10/05/2017 00:00

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger einen elektronischen Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis) auszustellen, auf dem seine deutsche Namensführung in der gleichen Schriftgröße wie sein ägyptischer Name aufgebracht is
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