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§ 38eAmtlich · § 5 UrhG

Veröffentlichungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Zeitreise: 22.07.2026‹ § 38d§ 38f ›

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge veröffentlicht im Internet eine aktuelle Liste der Bezeichnungen und Anschriften der anerkannten Forschungseinrichtungen und über den Umstand der Abgabe oder des Endes der Wirksamkeit von Erklärungen nach § 18d Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes. Die genaue Fundstelle der Liste gibt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf seiner Internetseite bekannt.

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