Zivilprozessordnung - ZPO | § 531 Zurückgewiesene und neue Angriffs- und Verteidigungsmittel
(1) Angriffs- und Verteidigungsmittel, die im ersten Rechtszuge zu Recht zurückgewiesen worden sind, bleiben ausgeschlossen.
(2) Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel sind nur zuzulassen, wenn sie
- 1.
einen Gesichtspunkt betreffen, der vom Gericht des ersten Rechtszuges erkennbar übersehen oder für unerheblich gehalten worden ist, - 2.
infolge eines Verfahrensmangels im ersten Rechtszug nicht geltend gemacht wurden oder - 3.
im ersten Rechtszug nicht geltend gemacht worden sind, ohne dass dies auf einer Nachlässigkeit der Partei beruht.
Anwälte
4 relevante Anwälte
4 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
Anzeigen >Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Rechtsanwalt Dirk Streifler betreut vor allem Mandanten im Bereich des Insolvenzrechts und Sanierung, des Wirtschaftsrechts und des Wirtschaftsstrafrechts. Aus seiner Erfahrung als Gründer u.a. von Internetdienstleistern ist eine lösungsorientierte..
EnglischDeutsch
Referenzen - Veröffentlichungen
2 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 531 ZPO.
2 Artikel zitieren § 531 ZPO.
Anzeigen >Tierhalterhaftung: 25.000 EUR Schmerzensgeld und hälftige Haftung nach Hundebiss

von Rechtsanwalt Norbert Bierbach - Fachanwalt für Familienrecht - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
06.11.2019
Kommt es zu einem Kampf zwischen zwei Hunden, bei dem ein Hundehalter durch einen Biss schwer verletzt wird, muss er die Hälfte seines Schadens selber tragen. Das gilt zumindest in den Fällen, in denen der konkrete Ablauf der Rangelei nicht mehr nachvollzogen werden kann – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Haftungsrecht Berlin
So entschied es das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe im Fall einer Frau, die ihren Retriever unangeleint ausgeführt hatte. Unterwegs begegnete sie einem Mann, der seinen – ebenfalls nicht angeleinten - Schäferhund ausführte. Obwohl beide Parteien...
Anzeigen >Tierhalterhaftung: Schmerzengeld und Schadensersatz nach einem Kamelunfallund

von Rechtsanwalt Norbert Bierbach - Fachanwalt für Familienrecht - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
15.03.2019
Stürzt bei einer geführten Kamelwanderung eine Reiterin von dem ausbrechenden Tier zu Boden und verletzt sich dabei, haftet der Tierhalter für den Schaden. Er kann sich nicht auf die Haftungserleichterung für Haus- und Nutztiere berufen - BSP Rechtsanwälte - Anwalt für Schadensersatz & Deliktsrecht Berlin
Das folgt aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart. Geklagt hatte eine 27-jährige Frau, die mit ihrer Mutter bei der beklagten Kamelfarm einen einstündigen Kamelausritt unternahm. Dabei lief der Inhaber des Kamelhofs zwischen den
Referenzen - Gesetze
§ 531 ZPO zitiert oder wird zitiert von 1 §§.
§ 531 ZPO wird zitiert von 1 anderen §§ im ZPO.
Anzeigen >ZPO | § 520 Berufungsbegründung
(1) Der Berufungskläger muss die Berufung begründen.
(2) Die Frist für die Berufungsbegründung beträgt zwei Monate und beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit Ablauf von fünf Monaten nach der...
Referenzen - Urteile
1570 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 531 ZPO.
Anzeigen >Landgericht Berlin Urteil, 5. Okt. 2016 - 24 U 94/15 16 O 647/13
26.02.2021
*Urteil*
*Im Namen des Volkes*
*Landgericht Berlin*
*Geschäftsnummer: 24 U 94/15 16 0 647/13*
*verkündet am 05.10.2016*
*In dem Rechtsstreit*
der _____ srl,
vertreten durch die Geschäftsführerin _____ ______,
_____ __ _____ Monte...
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Mai 2018 - VI ZR 370/17
29.05.2018
-----------------
BUNDESGERICHTSHOF
-----------------
BESCHLUSS
VI ZR 370/17
vom
29. Mai 2018
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
BGB § 280, § 823 Abs. 1 Aa, I; GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 531 Abs. 2
a) Eine...
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Juni 2018 - I ZB 57/17
07.06.2018
-----------------
BUNDESGERICHTSHOF
-----------------
BESCHLUSS
I ZB 57/17
vom
7. Juni 2018
in der Rechtsbeschwerdesache
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
ZPO § 520 Abs. 2 Nr. 2
Das Festhalten an einer im Urteil erster Instanz zurückgewiesen
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Juni 2018 - III ZR 210/17
07.06.2018
-----------------
BUNDESGERICHTSHOF
-----------------
BESCHLUSS
III ZR 210/17
vom
7. Juni 2018
in dem Rechtsstreit
ECLI:DE:BGH:2018:070618BIIIZR210.17.0
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. Juni 2018 durch den Vorsitzenden Richter