Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 17 Besondere Fälle der externen Teilung von Betriebsrenten

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Gesetz über den Versorgungsausgleich Inhaltsverzeichnis

Ist ein Anrecht im Sinne des Betriebsrentengesetzes aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse auszugleichen, so darf im Fall des § 14 Abs. 2 Nr. 2 der Ausgleichswert als Kapitalwert am Ende der Ehezeit höchstens die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nach den §§ 159 und 160 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch erreichen.

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Die Bundesregierung hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates 1. die Beitragssätze in der Rentenversicherung,2. in Ergänzung der Anlage 2 die Beitragsbemessungsgrenzenfestzusetzen.

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der allgemeinen Rentenversicherung sowie in der knappschaftlichen Rentenversicherung ändern sich zum 1. Januar eines jeden Jahres in dem Verhältnis, in dem die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (§ 68 Abs. 2 Sa
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(1) Das Familiengericht begründet für die ausgleichsberechtigte Person zulasten des Anrechts der ausgleichspflichtigen Person ein Anrecht in Höhe des Ausgleichswerts bei einem anderen Versorgungsträger als demjenigen, bei dem das Anrecht der ausgleic
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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 588/11 vom 31. Oktober 2012 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 59, 219 Auch ein am Verfahren über den Versorgungsausgleich beteiligter oder zu beteiligender be
published on 01/02/2012 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 172/11 vom 1. Februar 2012 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 1, 10, 13, 18 Abs. 2, 3 a) Der Halbteilungsgrundsatz kann den Ausgleich eines einzel
published on 02/04/2015 00:00

Tenor 1. Der Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 7. Mai 2013 Az. 2 UF 669/10 verstößt gegen das Grundrecht auf rechtliches Gehör (Art. 91 Abs. 1 BV). Er wird in Nrn. I. 4. und I. 5. sowie II. des Tenors aufgehoben. Die Sache
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(1) Das Familiengericht begründet für die ausgleichsberechtigte Person zulasten des Anrechts der ausgleichspflichtigen Person ein Anrecht in Höhe des Ausgleichswerts bei einem anderen Versorgungsträger als demjenigen, bei dem das Anrecht der ausgleichspflichtigen...