Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 32 Anpassungsfähige Anrechte
Die §§ 33 bis 38 gelten für Anrechte aus
- 1.
der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Höherversicherung, - 2.
der Beamtenversorgung oder einer anderen Versorgung, die zur Versicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch führt, - 3.
einer berufsständischen oder einer anderen Versorgung, die nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch zu einer Befreiung von der Sozialversicherungspflicht führen kann, - 4.
der Alterssicherung der Landwirte, - 5.
den Versorgungssystemen der Abgeordneten und der Regierungsmitglieder im Bund und in den Ländern.

Referenzen - Veröffentlichungen |
Artikel schreiben2 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .
2 Artikel zitieren .
Familienrecht: Zur Abänderung des Versorgungsausgleichs
19.09.2013
Bloße Rechen- oder Rechtsanwendungsfehler im Ausgangsverfahren eröffnen nicht die Abänderungsmöglichkeit nach § 51 VersAusglG.
Familienrecht: Zur Aussetzen der Rentenkürzung wegen Unterhalt
21.08.2013
Für die Aussetzung der Kürzung des Versorgungsausgleichs wegen Unterhalt ist keine unzumutbare Härte erforderlich.

Referenzen - Gesetze |
zitiert oder wird zitiert von 9 §§.
wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 225 Zulässigkeit einer Abänderung des Wertausgleichs bei der Scheidung
(1) Eine Abänderung des Wertausgleichs bei der Scheidung ist nur für Anrechte im Sinne des § 32 des Versorgungsausgleichsgesetzes zulässig.
(2) Bei rechtlichen oder tatsächlichen Veränderungen nach dem Ende der Ehezeit, die auf den Ausgleichswert
wird zitiert von 4 anderen §§ im .
Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 34 Durchführung einer Anpassung wegen Unterhalt
(1) Über die Anpassung und deren Abänderung entscheidet das Familiengericht.
(2) Antragsberechtigt sind die ausgleichspflichtige und die ausgleichsberechtigte Person. Die Abänderung einer Anpassung kann auch von dem Versorgungsträger verlangt werden
Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 33 Anpassung wegen Unterhalt
(1) Solange die ausgleichsberechtigte Person aus einem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht keine laufende Versorgung erhalten kann und sie gegen die ausgleichspflichtige Person ohne die Kürzung durch den Versorgungsausgleich einen gesetzlichen
Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 35 Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze
(1) Solange die ausgleichspflichtige Person eine laufende Versorgung wegen Invalidität oder Erreichens einer besonderen Altersgrenze erhält und sie aus einem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht keine Leistung beziehen kann, wird die Kürzung de
Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 37 Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person
(1) Ist die ausgleichsberechtigte Person gestorben, so wird ein Anrecht der ausgleichspflichtigen Person auf Antrag nicht länger auf Grund des Versorgungsausgleichs gekürzt. Beiträge, die zur Abwendung der Kürzung oder zur Begründung von Anrechten zu
zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.
Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 6 Befreiung von der Versicherungspflicht
(1) Von der Versicherungspflicht werden befreit 1. Beschäftigte und selbständig Tätige für die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, wegen der sie aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglied einer ö
Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 5 Versicherungsfreiheit
(1) Versicherungsfrei sind 1. Beamte und Richter auf Lebenszeit, auf Zeit oder auf Probe, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst,2. sonstige Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des
zitiert 1 andere §§ aus dem .
Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 33 Anpassung wegen Unterhalt
(1) Solange die ausgleichsberechtigte Person aus einem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht keine laufende Versorgung erhalten kann und sie gegen die ausgleichspflichtige Person ohne die Kürzung durch den Versorgungsausgleich einen gesetzlichen

64 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .
Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Juni 2013 - XII ZB 635/12
bei uns veröffentlicht am 05.06.2013
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 635/12 vom 5. Juni 2013 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 31, 51 Im Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG ist auch die Vorschrift über den Tod eines E
Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Juni 2013 - XII ZB 91/13
bei uns veröffentlicht am 27.06.2013
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 91/13 vom 27. Juni 2013 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 33 Die Aussetzung der Kürzung des Versorgungsausgleichs wegen Unterhalt hat nicht zur Vorausset
Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Feb. 2014 - XII ZB 706/12
bei uns veröffentlicht am 12.02.2014
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 706/12 vom 12. Februar 2014 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 66 In Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist die Einlegung einer Anschlussbeschwerde mange
Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Nov. 2012 - XII ZB 271/12
bei uns veröffentlicht am 07.11.2012
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 271/12 vom 7. November 2012 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 32, 33 a) Die Regelung des § 32 VersAusglG, wonach die Anpassung der Rentenkürzung wegen einer
Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Jan. 2012 - XII ZB 696/10
bei uns veröffentlicht am 18.01.2012
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 696/10 vom 18. Januar 2012 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 5 Abs. 2; SGB VI §§ 69, 70 Abs. 1, 71, 74 a) Die Gesamtleistungsbewertung beitragsfreier ode
Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Feb. 2013 - XII ZB 428/11
bei uns veröffentlicht am 20.02.2013
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 428/11 vom 20. Februar 2013 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 32, § 33 Abs. 1 Das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gewährte Anpassungsgel
Bundesgerichtshof Beschluss, 06. März 2013 - XII ZB 271/11
bei uns veröffentlicht am 06.03.2013
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 271/11 vom 6. März 2013 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 32, 37, 38 a) Für Anträge auf Anpassung der infolge des Versorgungsausgleichs durchgeführten Re
Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Juli 2013 - IV ZR 268/12
bei uns veröffentlicht am 17.07.2013
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 268/12 vom 17. Juli 2013 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Mayen, die Richterin Harsdorf-Gebhardt, die Richter Dr. Karczewski, Lehmann und die Rich
Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Juli 2013 - IV ZR 150/12
bei uns veröffentlicht am 17.07.2013
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 150/12 vom 17. Juli 2013 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Mayen, die Richterin Harsdorf-Gebhardt, die Richter Dr. Karczewski, Lehmann und die Rich
Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Juli 2013 - IV ZR 86/13
bei uns veröffentlicht am 17.07.2013
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 86/13 vom 17. Juli 2013 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Mayen, die Richterin Harsdorf-Gebhardt, die Richter Dr. Karczewski, Lehmann und die Richt
Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Juli 2013 - XII ZB 340/11
bei uns veröffentlicht am 24.07.2013
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 340/11 vom 24. Juli 2013 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja VersAusglG § 51 Abs. 1, § 20 Abs. 1 a) Bloße Rechen- oder Rechtsanwendungsfehler im Ausgangsverfahren eröffne
Bundesgerichtshof Beschluss, 24. März 2015 - IV ZR 276/14
bei uns veröffentlicht am 24.03.2015
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR276/14 vom 24. März 2015 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Mayen, die Richterin Harsdorf-Gebhardt, die Richter Dr. Karczewski, Lehmann und d
Bundesgerichtshof Beschluss, 07. März 2012 - XII ZB 599/10
bei uns veröffentlicht am 07.03.2012
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 599/10 vom 7. März 2012 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 5 Abs. 2, § 39, § 43, § 48 Abs. 2 Nr. 2; BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 2 (aF); SGB VI § 109 Abs. 6 a) F
Bundesgerichtshof Beschluss, 21. März 2012 - XII ZB 234/11
bei uns veröffentlicht am 21.03.2012
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 234/11 vom 21. März 2012 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 32, 33, 34 a) Eine Anpassung der durch den Versorgungsausgleich bedingten Kürzung der Versorgun
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. März 2015 - 3 ZB 14.60
bei uns veröffentlicht am 20.03.2015
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III.
In Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 10. Dezember 2013 wird der Streitwert für beide Rec
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 14. Juni 2018 - AN 1 K 17.00582
bei uns veröffentlicht am 14.06.2018
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist insoweit vorläufig vollstreckbar.
3. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe der festgesetzten Kosten a
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 09. Mai 2018 - L 19 R 412/17
bei uns veröffentlicht am 09.05.2018
Tenor
I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 08.06.2017 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Streitig ist die Höhe der
Amtsgericht Erlangen Beschluss, 22. Apr. 2015 - 5 F 1248/14
bei uns veröffentlicht am 22.04.2015
Gründe
Amtsgericht Erlangen
Abteilung für Familiensachen
Az.: 5 F 1248/14
In der Familiensache
...
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigte: ...
gegen
...
- Antragsgegnerin -
Verfahrensbevollmächtigte: ...
Weitere Beteiligte:
...
w
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 19. Okt. 2016 - W 1 K 16.748
bei uns veröffentlicht am 19.10.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckende
Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 14. Juli 2015 - 11 UF 88/15
bei uns veröffentlicht am 14.07.2015
Gründe
Oberlandesgericht Nürnberg
Az.: 11 UF 88/15
Beschluss
vom 14.07.2015
2 F 644/14 AG Erlangen
In der Familiensache
...
gegen
...
Weitere Beteiligte:
1) ...
2) ....
3) ...
wegen Versorgungsausgleich
ergeht durch das Oberlandesgeric
Sozialgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 08. Juni 2017 - S 16 R 258/16
bei uns veröffentlicht am 08.06.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Tatbestand
Streitig zwischen den Beteiligten ist, ob 6.234,57 Euro, um die der Erstattungsbetrag einer Beitragserstattung wegen eines zu Lasten des Klägers
Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 17. Feb. 2016 - RO 1 K 15.1306
bei uns veröffentlicht am 17.02.2016
Tenor
I. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin Witwengeld ohne Kürzung durch einen Versorgungsausgleichsbetrag seit dem 1.2.2015 zu gewähren. Der Bescheid des Landesamts für Finanzen vom 10.2.2015 und der Widerspruchsbescheid vom 24.7.2015 we
Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 02. Okt. 2017 - 11 UF 1080/15
bei uns veröffentlicht am 02.10.2017
Tenor
1. Auf die Beschwerden der Deutschen Rentenversicherung Bund und des Antragstellers wird der 2., 3. und 4 Absatz von Ziffer 2 des Endbeschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Erlangen vom 23.07.2015 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Amtsgericht Augsburg Beschluss, 23. Nov. 2015 - 410 F 3050/15
bei uns veröffentlicht am 23.11.2015
Tenor
1. Die aufgrund des Endbeschlusses des Amtsgerichts Augsburg - Familiengericht - vom 27.09.2013, Az.: 410 F 2267/11, vorgenommene Kürzung des Anrechts des Antragstellers ........., bei der ......... Versicherungsnummer ........., wird für de
Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Jan. 2016 - 4 UF 1698/15
bei uns veröffentlicht am 28.01.2016
Tenor
I.
Die Beschwerde der ... gegen den Endbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Augsburg vom 23.11.2015 wird zurückgewiesen.
II.
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
III.
Der Verfahrenswert wi
Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 15. Apr. 2014 - 7 UF 1115/13
bei uns veröffentlicht am 15.04.2014
Gründe
I.
Die Beteiligten streiten über den Versorgungsausgleich.
Auf den am 27.01.2012 zugestellten Antrag hat das Amtsgericht - Familiengericht - Nürnberg die am 26.08.1994 geschlossene Ehe der beteiligten Eheleute rechtskräftig geschieden und d
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 09. Nov. 2017 - Au 2 K 17.323
bei uns veröffentlicht am 09.11.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der am *1943 geborene Kläger stand als Gymnasiallehrer (Besoldungsgruppe
Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 17. Okt. 2018 - 10 UF 178/17
bei uns veröffentlicht am 17.10.2018
Tenor
1. Das Verfahren wird ausgesetzt.
2. Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage vorgelegt, ob § 17 VersAusglG verfassungsgemäß ist.
1Gründe:
2I
3In dem zugrunde liegenden Verfahren hat das Amtsgericht die Ehe der Beteiligten geschieden un
Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Juni 2018 - XII ZB 624/15
bei uns veröffentlicht am 20.06.2018
Tenor
Auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des 6. Senats für Familiensachen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 7. Dezember 2015 aufgehoben.
Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Mai 2018 - XII ZB 466/16
bei uns veröffentlicht am 16.05.2018
Tenor
Auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des 5. Senats für Familiensachen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 15. September 2016 aufgehoben.
Bundesgerichtshof Urteil, 10. Jan. 2018 - IV ZR 262/16
bei uns veröffentlicht am 10.01.2018
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 262/16 Verkündet am: 10. Januar 2018 Heinekamp Amtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VAHRG
Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Aug. 2017 - XII ZB 170/16
bei uns veröffentlicht am 02.08.2017
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 170/16 vom 2. August 2017 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 33 a) Eine Aussetzung der Rentenkürzung kommt lediglich in Höhe der Differenz der beiderseitig
Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Juni 2017 - XII ZB 636/13
bei uns veröffentlicht am 21.06.2017
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 636/13 vom 21. Juni 2017 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 27, 28 a) Der für Anrechte der Privatvorsorge wegen Invalidität geltende § 28 VersAusg
Bundesgerichtshof Beschluss, 08. März 2017 - XII ZB 582/16
bei uns veröffentlicht am 08.03.2017
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 582/16 vom 8. März 2017 in der Familiensache ECLI:DE:BGH:2017:080317BXIIZB582.16.0 Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. März 2017 durch den Vorsitzenden Richter Dose und die Richter Schilling, Dr
Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Aug. 2016 - XII ZB 84/13
bei uns veröffentlicht am 24.08.2016
Berichtigt durch Beschluss vom 21. September 2016 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 84/13 vom 24. August 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein
Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Juni 2016 - XII ZB 350/15
bei uns veröffentlicht am 22.06.2016
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 350/15 vom 22. Juni 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 5 Abs. 2, 43 Abs. 4; SGB VI § 262 Abs. 1 Bei der Bewertung eines Anrechts in der gesetzlichen R
Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Juni 2016 - XII ZB 89/16
bei uns veröffentlicht am 15.06.2016
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 89/16 vom 15. Juni 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 33, 34 Die Kürzung einer laufenden Versorgung wegen Unterhalt kann befristet oder für künftige
Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Apr. 2016 - XII ZB 44/14
bei uns veröffentlicht am 13.04.2016
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 44/14 vom 13. April 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 59 Zur Beschwerdeberechtigung eines Versorgungsträgers im Rechtsbeschwerdeverfahren. BGH, Beschluss v
Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 01. März 2016 - 4 UF 93/15
bei uns veröffentlicht am 01.03.2016
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der am 02.04.2015 erlassene Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Wetter unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen abgeändert.
Die Kürzung des Anrechtes des Antragstellers bei der Deu
Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Feb. 2016 - XII ZB 447/13
bei uns veröffentlicht am 17.02.2016
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 447/13 vom 17. Februar 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja VersAusglG §§ 5 Abs. 2, 9 Abs. 1, 19, 20, 25 Abs. 2, 39, 41, 45; BetrAVG § 4 Abs. 5 a) Bei kapitalgedeckt
Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 15. Feb. 2016 - 5 UF 139/15
bei uns veröffentlicht am 15.02.2016
Tenor
Auf die Beschwerde der A wird der am 17.06.2015 verkündete Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Dortmund im Ausspruch zum Versorgungsausgleich hinsichtlich der Anrechte des Antragstellers und der Antragsgegnerin bei der A abgeändert.
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 22. Sept. 2015 - 3 A 469/14
bei uns veröffentlicht am 22.09.2015
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt. Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 3.000,00 € festgesetzt
Gründe:1Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist unbegründet
Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Juni 2015 - XII ZB 495/12
bei uns veröffentlicht am 24.06.2015
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 495/12 vom 24. Juni 2015 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 51 Zur Behandlung eines endgehaltsbezogenen Versorgungsanrechts im Abänderungsverfahren nach §
Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 10. Juni 2015 - 13 K 28/15
bei uns veröffentlicht am 10.06.2015
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ziffer 2 des Bescheides vom 7. Juli 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26. November 2014 verpflichtet, die gemäß § 55c Absatz 1 Satz 1 SVG erfolgte Kürzung der Versorgungsbezüge des Klägers ab
Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Mai 2015 - XII ZB 564/12
bei uns veröffentlicht am 27.05.2015
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X I I Z B 5 6 4 / 1 2 vom 27. Mai 2015 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 225 a) Bloße Fehler der Ausgangsentscheidung wie Rechen- und Methodenfehler, ungenügende Berec
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 31. März 2015 - 4 S 483/14
bei uns veröffentlicht am 31.03.2015
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 18. Oktober 2013 - 4 K 3059/11 - wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig v
Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Feb. 2015 - IV ZR 276/14
bei uns veröffentlicht am 11.02.2015
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR276/14 vom 11. Februar 2015 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Mayen, die Richterin Harsdorf-Gebhardt, die Richter Dr. Karczewski, Lehmann un
Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Juli 2014 - IV ZR 261/14
bei uns veröffentlicht am 15.07.2014
Tenor
Der Aussetzungsbeschluss vom 17. Juli 2013 wird aufgehoben.
Der Senat beabsichtigt, die Revision des Klägers gegen
Bundesverfassungsgericht Beschluss, 06. Mai 2014 - 1 BvL 9/12, 1 BvR 1145/13
bei uns veröffentlicht am 06.05.2014
Tenor
1. § 32 des Gesetzes über den Versorgungsausgleich vom 3. April 2009 (Bundesgesetzblatt I Seite 700) ist, sofern danach bei Anrechten aus einer Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes eine Anp
Bundessozialgericht Urteil, 24. Apr. 2014 - B 13 R 25/12 R
bei uns veröffentlicht am 24.04.2014
Tenor
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 14. Februar 2012 wird zurückgewiesen.
(1) Versicherungsfrei sind 1. Beamte und Richter auf Lebenszeit, auf Zeit oder auf Probe, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst,2. sonstige Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen...
(1) Versicherungsfrei sind 1. Beamte und Richter auf Lebenszeit, auf Zeit oder auf Probe, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst,2. sonstige Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen...
(1) Versicherungsfrei sind 1. Beamte und Richter auf Lebenszeit, auf Zeit oder auf Probe, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst,2. sonstige Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen...
(1) Versicherungsfrei sind 1. Beamte und Richter auf Lebenszeit, auf Zeit oder auf Probe, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst,2. sonstige Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen...
(1) Versicherungsfrei sind 1. Beamte und Richter auf Lebenszeit, auf Zeit oder auf Probe, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst,2. sonstige Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen...
(1) Versicherungsfrei sind 1. Beamte und Richter auf Lebenszeit, auf Zeit oder auf Probe, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst,2. sonstige Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen...
(1) Versicherungsfrei sind 1. Beamte und Richter auf Lebenszeit, auf Zeit oder auf Probe, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst,2. sonstige Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen...
(1) Versicherungsfrei sind 1. Beamte und Richter auf Lebenszeit, auf Zeit oder auf Probe, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst,2. sonstige Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen...
(1) Versicherungsfrei sind 1. Beamte und Richter auf Lebenszeit, auf Zeit oder auf Probe, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst,2. sonstige Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen...
(1) Versicherungsfrei sind 1. Beamte und Richter auf Lebenszeit, auf Zeit oder auf Probe, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst,2. sonstige Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen...
(1) Versicherungsfrei sind 1. Beamte und Richter auf Lebenszeit, auf Zeit oder auf Probe, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst,2. sonstige Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen...
(1) Versicherungsfrei sind 1. Beamte und Richter auf Lebenszeit, auf Zeit oder auf Probe, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst,2. sonstige Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen...
(1) Versicherungsfrei sind 1. Beamte und Richter auf Lebenszeit, auf Zeit oder auf Probe, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst,2. sonstige Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen...
(1) Versicherungsfrei sind 1. Beamte und Richter auf Lebenszeit, auf Zeit oder auf Probe, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst,2. sonstige Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen...
(1) Versicherungsfrei sind 1. Beamte und Richter auf Lebenszeit, auf Zeit oder auf Probe, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst,2. sonstige Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen...
(1) Versicherungsfrei sind 1. Beamte und Richter auf Lebenszeit, auf Zeit oder auf Probe, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst,2. sonstige Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen...
(1) Versicherungsfrei sind 1. Beamte und Richter auf Lebenszeit, auf Zeit oder auf Probe, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst,2. sonstige Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen...
(1) Von der Versicherungspflicht werden befreit 1. Beschäftigte und selbständig Tätige für die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, wegen der sie aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglied einer öffentlich-recht...
(1) Von der Versicherungspflicht werden befreit 1. Beschäftigte und selbständig Tätige für die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, wegen der sie aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglied einer öffentlich-recht...
(1) Von der Versicherungspflicht werden befreit 1. Beschäftigte und selbständig Tätige für die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, wegen der sie aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglied einer öffentlich-recht...
(1) Von der Versicherungspflicht werden befreit 1. Beschäftigte und selbständig Tätige für die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, wegen der sie aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglied einer öffentlich-recht...
(1) Von der Versicherungspflicht werden befreit 1. Beschäftigte und selbständig Tätige für die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, wegen der sie aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglied einer öffentlich-recht...
(1) Von der Versicherungspflicht werden befreit 1. Beschäftigte und selbständig Tätige für die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, wegen der sie aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglied einer öffentlich-recht...
(1) Von der Versicherungspflicht werden befreit 1. Beschäftigte und selbständig Tätige für die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, wegen der sie aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglied einer öffentlich-recht...
(1) Von der Versicherungspflicht werden befreit 1. Beschäftigte und selbständig Tätige für die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, wegen der sie aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglied einer öffentlich-recht...
(1) Von der Versicherungspflicht werden befreit 1. Beschäftigte und selbständig Tätige für die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, wegen der sie aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglied einer öffentlich-recht...
(1) Von der Versicherungspflicht werden befreit 1. Beschäftigte und selbständig Tätige für die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, wegen der sie aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglied einer öffentlich-recht...
(1) Von der Versicherungspflicht werden befreit 1. Beschäftigte und selbständig Tätige für die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, wegen der sie aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglied einer öffentlich-recht...
(1) Von der Versicherungspflicht werden befreit 1. Beschäftigte und selbständig Tätige für die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, wegen der sie aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglied einer öffentlich-recht...
(1) Von der Versicherungspflicht werden befreit 1. Beschäftigte und selbständig Tätige für die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, wegen der sie aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglied einer öffentlich-recht...
(1) Von der Versicherungspflicht werden befreit 1. Beschäftigte und selbständig Tätige für die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, wegen der sie aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglied einer öffentlich-recht...
(1) Von der Versicherungspflicht werden befreit 1. Beschäftigte und selbständig Tätige für die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, wegen der sie aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglied einer öffentlich-recht...
(1) Von der Versicherungspflicht werden befreit 1. Beschäftigte und selbständig Tätige für die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, wegen der sie aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglied einer öffentlich-recht...
(1) Von der Versicherungspflicht werden befreit 1. Beschäftigte und selbständig Tätige für die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, wegen der sie aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglied einer öffentlich-recht...
(1) Von der Versicherungspflicht werden befreit 1. Beschäftigte und selbständig Tätige für die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, wegen der sie aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglied einer öffentlich-recht...
(1) Von der Versicherungspflicht werden befreit 1. Beschäftigte und selbständig Tätige für die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, wegen der sie aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglied einer öffentlich-recht...
(1) Von der Versicherungspflicht werden befreit 1. Beschäftigte und selbständig Tätige für die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, wegen der sie aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglied einer öffentlich-recht...
(1) Von der Versicherungspflicht werden befreit 1. Beschäftigte und selbständig Tätige für die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, wegen der sie aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglied einer öffentlich-recht...
(1) Von der Versicherungspflicht werden befreit 1. Beschäftigte und selbständig Tätige für die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, wegen der sie aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglied einer öffentlich-recht...
(1) Von der Versicherungspflicht werden befreit 1. Beschäftigte und selbständig Tätige für die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, wegen der sie aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglied einer öffentlich-recht...
(1) Von der Versicherungspflicht werden befreit 1. Beschäftigte und selbständig Tätige für die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, wegen der sie aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglied einer öffentlich-recht...
(1) Von der Versicherungspflicht werden befreit 1. Beschäftigte und selbständig Tätige für die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, wegen der sie aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglied einer öffentlich-recht...
(1) Von der Versicherungspflicht werden befreit 1. Beschäftigte und selbständig Tätige für die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, wegen der sie aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglied einer öffentlich-recht...
(1) Von der Versicherungspflicht werden befreit 1. Beschäftigte und selbständig Tätige für die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, wegen der sie aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglied einer öffentlich-recht...
(1) Von der Versicherungspflicht werden befreit 1. Beschäftigte und selbständig Tätige für die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, wegen der sie aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglied einer öffentlich-recht...
(1) Von der Versicherungspflicht werden befreit 1. Beschäftigte und selbständig Tätige für die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, wegen der sie aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglied einer öffentlich-recht...
(1) Von der Versicherungspflicht werden befreit 1. Beschäftigte und selbständig Tätige für die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, wegen der sie aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglied einer öffentlich-recht...