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§ 14Amtlich · § 5 UrhG

Abhilfeklage

Zeitreise: 16.07.2024

Mit der Abhilfeklage begehrt die klageberechtigte Stelle die Verurteilung des Unternehmers zu einer Leistung an die betroffenen Verbraucher. Als Leistung kann auch die Zahlung eines kollektiven Gesamtbetrags begehrt werden.

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