§ 50Amtlich · § 5 UrhG
Evaluierung
Zeitreise: 16.07.2024‹ § 49
Dieses Gesetz ist fünf Jahre nach dem Inkrafttreten zu evaluieren.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken
Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.