Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG | § 5 Benachteiligungsverbot

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Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer nicht wegen der Inanspruchnahme von Rechten nach diesem Gesetz benachteiligen.

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Rechtsanwalt


Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
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04/09/2013 13:53

Die Gerichte dürfen die Prüfung der Befristungskontrolle nicht nur auf die geltend gemachten Sachgründe beschränken, sondern müssen alle Umstände des Einzelfalls prüfen.
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Wird der Arbeitsvertrag unter einer auflösenden Bedingung geschlossen, gelten § 4 Absatz 2, § 5, § 14 Absatz 1 und 4, § 15 Absatz 2, 4 und 6 sowie die §§ 16 bis 20 entsprechend.
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published on 12/08/2015 00:00

Tenor Die Revision des beklagten Landes und die Anschlussrevision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 13. November 2012 - 6 Sa 99/11 - werden zurückgew
published on 15/10/2013 00:00

Tenor 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. Februar 2013 - 4 Sa 1583/12 und 4 Sa 1717/12 - unter Zurückweisung der Re
published on 20/12/2012 00:00

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 21. September 2011 - 2 Sa 142/11 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
published on 18/07/2012 00:00

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Mai 2009 - 4 Sa 877/08 - aufgehoben.
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