Steuerberatervergütungsverordnung - StBGebV | § 16 Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
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Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften Inhaltsverzeichnis
Der Steuerberater hat Anspruch auf Ersatz der bei der Ausführung des Auftrags für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen zu zahlenden Entgelte. Er kann nach seiner Wahl an Stelle der tatsächlich entstandenen Kosten einen Pauschsatz fordern, der 20 Prozent der sich nach dieser Verordnung ergebenden Gebühren beträgt, in derselben Angelegenheit jedoch höchstens 20 Euro.
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published on 11/02/2010 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 114/09 Verkündet am: 11. Februar 2010 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 16/05/2017 00:00
Tatbestand
1
Die Beteiligten streiten über die steuerrechtliche Zuordnung von betrieblichen Aufwendungen.
2
Die Klägerin ist eine GmbH & Co. KG und wurde 1991 mit einer anderen Firma gegründet. Komplementärin mit alleiniger Geschäftsführung-
published on 19/08/2016 00:00
Tenor
Der Beklagte wird verpflichtet, unter Abänderung seines Bescheides vom 16. März 2016 dem Kläger auf seinen Antrag vom 19. Januar 2016 eine einmalige Beihilfe für die Inanspruchnahme eines Steuerberaters in Höhe von zusätzlichen 145,80 Euro, d.
published on 29/06/2016 00:00
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 191,83 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.10.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die K
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