Steuerberatervergütungsverordnung - StBGebV | § 40 Verfahren vor den Verwaltungsbehörden
Auf die Vergütung des Steuerberaters für Verfahren vor den Verwaltungsbehörden sind die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sinngemäß anzuwenden.
Referenzen - Gesetze | § 155 ZVG
§ 155 ZVG zitiert oder wird zitiert von 2 §§.
§ 155 ZVG wird zitiert von 2 anderen §§ im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung.
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