Steuerberatervergütungsverordnung - StBGebV | § 15 Umsatzsteuer

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Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften Inhaltsverzeichnis

Der Vergütung ist die Umsatzsteuer hinzuzurechnen, die nach § 12 des Umsatzsteuergesetzes auf die Tätigkeit entfällt. Dies gilt nicht, wenn die Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes unerhoben bleibt.

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(1) Der Steuerberater erhält für die Anfertigung 1.der Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte1/10 bis 6/10einer vollen Gebühr nach Tabelle A (Anlage 1); Gegenstandswert ist die Summe der positiven Einkünfte, jedoch mindesten

(1) Mit den Gebühren werden auch die allgemeinen Geschäftskosten entgolten. (2) Der Anspruch auf Zahlung der auf die Vergütung entfallenden Umsatzsteuer und auf Ersatz für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen zu zahlende Entgelte, der Dokume
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.

(1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4). (2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:1.die Lieferungen, die Einfuhr u

(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf e
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published on 18/04/2016 00:00

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin wird verurteilt, an den Beklagten 8.330,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26. Januar 2016 zu bezahlen. 3. Die Klägerin trägt die Kosten de
published on 12/06/2009 00:00

Tatbestand 1 I. Mit der in dem Verfahren 1 K 338/06 erhobenen Klage betreffend die Körperschaftsteuer der Jahre 1999 – 2002  begehrte die Klägerin die steuerliche Anerkennung einer aufgrund rechtlicher Risiken gebildeten Rückstellung bis in den Ve
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