Solidaritätszuschlaggesetz - SolZG | § 1 Erhebung eines Solidaritätszuschlags
Solidaritätszuschlaggesetz - SolZG | § 1 Erhebung eines Solidaritätszuschlags
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Solidaritätszuschlaggesetz Inhaltsverzeichnis
Zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer wird ein Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe erhoben.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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04/10/2012 12:03
Aufteilung von Abschlusszahlungen bei Zusammenveranlagung von im selben Jahr verstorbenen Ehegatten-BFH vom 4.7.12-Az:II R 15/11
SubjectsSteuerrecht
27/10/2011 19:12
auch nach 2007 dient Solidaritätszuschlag noch zur Deckung des besonderen Finanzbedarfs des Bundes aus den Kosten der deutschen Einheit-BFH vom 21.07.11-Az:II R 52/10
SubjectsSteuerrecht
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published on 25/09/2014 00:00
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.
Tatbestand
Streitig ist, ob das Solidaritätszuschlagsgesetz 1995 in der für die Streitjahre 1999 bis 2002 geltenden Fa
published on 30/01/2018 00:00
Tenor
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 24. März 2015 4 K 1187/11 aufgehoben, soweit es die Klage gegen die Nachforderung von Kapitalertragsteuer abwe
published on 29/11/2016 00:00
Tatbestand
1
I. Im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes ist zwischen den Beteiligten die Behandlung von Tantiemenzahlungen der Antragstellerin an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) streitig.
2
Die..
published on 15/06/2016 00:00
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 22. September 2015 7 V 89/14 aufgehoben.
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