Solidaritätszuschlaggesetz - SolZG | § 4 Tarifvorschriften
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Solidaritätszuschlaggesetz Inhaltsverzeichnis
Der Solidaritätszuschlag beträgt in den Fällen
1. | des § 3 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 5 | 3,75 vom Hundert, |
2. | des § 3 Abs. 1 Nr. 3, 4, 6 und 7 | 7,5 vom Hundert |
der Bemessungsgrundlage. Bruchteile eines Pfennigs bleiben außer Ansatz.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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27/10/2011 19:12
auch nach 2007 dient Solidaritätszuschlag noch zur Deckung des besonderen Finanzbedarfs des Bundes aus den Kosten der deutschen Einheit-BFH vom 21.07.11-Az:II R 52/10
SubjectsSteuerrecht
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(1) Der Solidaritätszuschlag bemißt sich vorbehaltlich Absatz 2, 1. soweit eine Veranlagung zur Einkommensteuer vorzunehmen ist: nach der für die Veranlagungszeiträume 1991 und 1992 festgesetzten Einkommensteuer;2. soweit eine Veranlagung zur Körpers
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published on 14/04/2015 00:00
Tenor
1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 04.12.2013 - 8 O 136/13 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels insoweit aufgehoben, als der Beklagte unter Ziff. 2. verurteilt wurde, die ihm ertei
published on 26/06/2014 00:00
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
1 Streitig ist, ob der Grundsatz der steuerlichen Lastengleichheit des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) gebietet, dass der Steuerermäßigungsbetrag des
published on 26/06/2013 00:00
Tatbestand
1
I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Kapitalgesellschaft US-amerikanischen Rechts mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA)
published on 21/07/2011 00:00
Tatbestand
1
I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) setzte im Bescheid vom 20. Januar
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Annotations
(1) Der Solidaritätszuschlag bemißt sich vorbehaltlich Absatz 2, 1. soweit eine Veranlagung zur Einkommensteuer vorzunehmen ist: nach der für die Veranlagungszeiträume 1991 und 1992 festgesetzten Einkommensteuer;2. soweit eine Veranlagung zur Körperschaftsteuer...