Solidaritätszuschlaggesetz - SolZG | § 2 Abgabepflicht
Abgabepflichtig sind
- 1.
natürliche Personen, die nach § 1 des Einkommensteuergesetzes einkommensteuerpflichtig sind, - 2.
Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach § 1 oder § 2 des Körperschaftsteuergesetzes körperschaftsteuerpflichtig sind,
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Beschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind 1. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland haben, mit ihren inländischen Einkünften;2. sonstige Körperschaften, Personenvereinigungen und...