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Amtlich · § 5 UrhG

§ 131 PatG

Zeitreise: 20.05.2026‹ § 130§ 132 ›

Im Verfahren zur Beschränkung oder zum Widerruf des Patents (§ 64) sind die Bestimmungen des § 130 Abs. 1, 2 und 5 entsprechend anzuwenden.

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