Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung - LuftVZO | § 38 Begriffsbestimmungen und Einteilung
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Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung Inhaltsverzeichnis
(1) Flughäfen sind Flugplätze, die nach Art und Umfang des vorgesehenen Flugbetriebs einer Sicherung durch einen Bauschutzbereich nach § 12 des Luftverkehrsgesetzes bedürfen.
(2) Die Flughäfen werden genehmigt als
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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27/09/2012 13:27
Nachtflug am Flughafen Leipzig/Halle verletzt nicht das Recht auf körperliche Unversehrtheit-BVerfG vom 15.10.09-Az:1 BvR 3522/08
SubjectsBau- und Architektenrecht
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(1) Bei Genehmigung eines Flughafens ist für den Ausbau ein Plan festzulegen. Dieser ist maßgebend für den Bereich, in dem die in den Absätzen 2 und 3 bezeichneten Baubeschränkungen gelten (Bauschutzbereich). Der Plan muss enthalten 1. die Start- und
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3 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 14/07/2015 00:00
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Aktenzeichen: 8 A 13.40037, 13.40038, 13.40039, 13.40040, 13.40041, 13.40042, 13.40044
Im Namen des Volkes
Urteil
Verkündet am 14. Juli 2015
8. Senat
Venus, als stell
published on 19/02/2014 00:00
Tenor
I. Die Klagen werden abgewiesen.
II. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen im Verhältnis ihrer Anteile am Gesamtstreitwert.
Die Kläger der unter den Az. 8 A
published on 14/07/2015 00:00
Tenor
I. Die Klagen werden abgewiesen.
II. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen im Verhältnis ihrer Anteile am Gesamtstreitwert.
Die Kläger der Verfahren 8
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