Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 273 Zurückbehaltungsrecht

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

(1) Hat der Schuldner aus demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem seine Verpflichtung beruht, einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger, so kann er, sofern nicht aus dem Schuldverhältnis sich ein anderes ergibt, die geschuldete Leistung verweigern, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird (Zurückbehaltungsrecht).

(2) Wer zur Herausgabe eines Gegenstands verpflichtet ist, hat das gleiche Recht, wenn ihm ein fälliger Anspruch wegen Verwendungen auf den Gegenstand oder wegen eines ihm durch diesen verursachten Schadens zusteht, es sei denn, dass er den Gegenstand durch eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung erlangt hat.

(3) Der Gläubiger kann die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung abwenden. Die Sicherheitsleistung durch Bürgen ist ausgeschlossen.

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24.06.2019 11:40

Unerträgliche Hitze am Arbeitsplatz und nichts, was man dagegen tun kann? Und ob! Der Arbeitgeber ist sogar dazu verpflichtet, die Temperaturen am Arbeitsplatz ertragbar zu halten und wenn er das nicht tut, ist der Arbeitnehmer unter Umständen berechtigt seine Arbeit zu verweigern – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
SubjectsArbeitsrecht
31.05.2019 17:20

Der neue Eigentümer einer Wohnung hat gegenüber dem Mieter ein Recht auf erstmalige Besichtigung der Wohnung – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Immobilienrecht Berlin
21.02.2017 15:04

Versperrt der Vermieter die Zufahrt zum Mietobjekt über mehrere Wochen mit einem Lkw, darf der Mieter – nachdem er abgemahnt hat – das Mietverhältnisses fristlos kündigen.
24.01.2017 20:48

Selbst bei einem geringfügigen Mangel wie einer Delle im Lack kann ein Käufer die Abnahme des Fahrzeugs und Zahlung des Kaufpreises verweigern. Das hat der BGH entschieden.
SubjectsKaufrecht
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Ergreift der Arbeitgeber keine oder offensichtlich ungeeignete Maßnahmen zur Unterbindung einer Belästigung oder sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz, sind die betroffenen Beschäftigten berechtigt, ihre Tätigkeit ohne Verlust des Arbeitsentgelts ein
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(1) Wer aus einem gegenseitigen Vertrag verpflichtet ist, kann die ihm obliegende Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung verweigern, es sei denn, dass er vorzuleisten verpflichtet ist. Hat die Leistung an mehrere zu erfolgen, so kann dem einzel
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published on 06.12.2023 15:20

Ein Fahrzeughalter, der unerlaubt im privaten Innenhof eines Gebäudekomplexes geparkt hatte, muss für Abschleppkosten und Standgebühren aufkommen, jedoch nicht unbegrenzt. Nach dem Abschleppen verlangte der Fahrzeughalter sein Auto zur
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Ein Fahrzeughalter, der unerlaubt im privaten Innenhof eines Gebäudekomplexes geparkt hatte, muss für Abschleppkosten und Standgebühren aufkommen, jedoch nicht unbegrenzt. Nach dem Abschleppen verlangte der Fahrzeughalter sein Auto zurück, doch die Abschleppfirma verweigerte die Herausgabe, bis alle Kosten beglichen waren. Der Rechtsstreit endete vor Gericht, und das Landgericht verurteilte das Unternehmen zur Herausgabe gegen Zahlung aller Kosten, etwa 5.200,00 €. Das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung teilweise auf. Der Fahrzeughalter muss Abschleppkosten und Standgebühren zahlen, aber nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem er eindeutig mitgeteilt hat, dass er sein Fahrzeug zurückhaben möchte. Das Unternehmen darf das Auto weiterhin einbehalten, um die Abschleppkosten sicherzustellen, jedoch dürfen keine weiteren Standgebühren mehr erhoben werden.
 
 Dirk Streifler – Streifler&Kollegen – Rechtsanwälte Berlin
 
 

published on 03.11.2023 12:44

Das Oberlandesgericht Bamberg stellt mit Urteil vom 31.07.2023 im Wesentlichen fest, dass der Gutachter im Rahmen einer Sanierungsbegutachtung nach IDW S6 – Standard verpflichtet ist, auf eine eingetretene Zahlungsunfähigkeit in einer Form
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Das Oberlandesgericht Bamberg stellt mit Urteil vom 31.07.2023 im Wesentlichen fest, dass der Gutachter im Rahmen einer Sanierungsbegutachtung nach IDW S6 – Standard verpflichtet ist, auf eine eingetretene Zahlungsunfähigkeit in einer Form hinzuweisen, welche geeignet ist den verantwortlichen Personen zur Einleitung der insolvenzrechtlich erforderlichen Maßnahmen anzuhalten. 

Zudem Stellt das OLG in seiner Entscheidung fest, dass der Begutachtungsvertrag nach IDW S6 – Standard auch Schutzwirkung zugunsten des Geschäftsführers einer GmbH entfaltet , da dieser mit der Frage der Insolvenzreife der GmbH in gleicher Weise in Berührung kommt wie die GmbH als Auftraggeber selbst.

published on 30.08.2023 23:38

Wird eine Baumaßnahme öffentlich gefördert und muss der Auftraggeber nach dem Zuwendungsbescheid das Vergaberecht beachten, haftet der bauleitende Ingenieur auf Schadenersatz, wenn auf seine Empfehlung hin Leistungen freihändig v
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Wird eine Baumaßnahme öffentlich gefördert und muss der Auftraggeber nach dem Zuwendungsbescheid das Vergaberecht beachten, haftet der bauleitende Ingenieur auf Schadenersatz, wenn auf seine Empfehlung hin Leistungen freihändig vergeben wurden und der Auftraggeber deshalb Zuschüsse zurückerstatten muss – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Baurecht Berlin
 

Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf mit Billigung des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden. Die Entscheidung macht deutlich, dass Haftungsgefahren drohen, wenn Vergaben bei öffentlich geförderten Projekten nicht streng nach Vergaberecht durchgeführt werden. Schon der kleinste formale Fehler kann dazu führen, dass die Förderbehörde Gelder zurückfordert. Dafür haftet dann – wie jetzt durch die Rechtsprechung klargestellt – derjenige Architekt oder Ingenieur, der das Verfahren begleitet. 

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 25.08.2015 (23 U 13/13) folgendes entschieden:

published on 29.04.2021 11:05

Landgericht Berlin Im Namen des Volkes Urteil Geschäftsnummer: 84 0 90/17 verkündet am : 22.08.2018 _____, Justizbeschäftigte In dem Rechtsstreit des Herrn ______ _______, Kläger, ______Straße __, ______ ______, ______. &nbs
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