Landwirtschaftsanpassungsgesetz - LAnpG | § 34 Wirkungen der Eintragung
Landwirtschaftsanpassungsgesetz - LAnpG | § 34 Wirkungen der Eintragung
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Gesetz über die strukturelle Anpassung der Landwirtschaft an die soziale und ökologische Marktwirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik Inhaltsverzeichnis
(1) Die Eintragung der neuen Rechtsform in das Register hat folgende Wirkungen:
- 1.
Die LPG besteht in der in dem Umwandlungsbeschluß bestimmten Rechtsform weiter. - 2.
Die Mitglieder der LPG sind nach Maßgabe des Umwandlungsbeschlusses an dem Unternehmen nach den für die neue Rechtsform geltenden Vorschriften beteiligt. Rechte Dritter an den Mitgliedschaftsrechten der formwechselnden LPG bestehen an den an ihre Stelle tretenden Anteilen oder Mitgliedschaftsrechten des Unternehmens neuer Rechtsform weiter.
(2) Ist das Unternehmen neuer Rechtsform nicht in ein Register einzutragen, so treten die in Absatz 1 bestimmten Wirkungen mit der Eintragung des Formwechsels in das Register der LPG ein.
(3) Mängel des Formwechsels lassen die Wirkungen der Eintragung der neuen Rechtsform in das Register unberührt.
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published on 23/11/2007 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL LwZR 12/06 Verkündet am: 23. November 2007 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftss
published on 23/11/2007 00:00
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published on 23/11/2007 00:00
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