Landwirtschaftsanpassungsgesetz - LAnpG | § 37 Ausschluß der Anfechtung eines Umwandlungsbeschlusses, gerichtliche Bestimmung der Abfindung
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Gesetz über die strukturelle Anpassung der Landwirtschaft an die soziale und ökologische Marktwirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik Inhaltsverzeichnis
(1) Eine Klage gegen die Wirksamkeit des Umwandlungsbeschlusses kann nicht darauf gestützt werden, daß das Angebot nach § 36 zu niedrig bemessen ist.
(2) Macht ein Mitglied geltend, daß eine im Umwandlungsbeschluß bestimmte Barabfindung, die ihm nach § 36 anzubieten war, zu niedrig bemessen sei, so hat auf seinen Antrag das Gericht die angemessene Barabfindung zu bestimmen. Das gleiche gilt, wenn die Barabfindung nicht oder nicht ordnungsgemäß angeboten und eine Klage gegen die Wirksamkeit des Umwandlungsbeschlusses nicht oder nicht fristgemäß erhoben oder rechtskräftig abgewiesen oder zurückgenommen worden ist.
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(1) Die LPG hat jedem Mitglied im Umwandlungsbeschluß den Erwerb seiner umgewandelten Anteile oder Mitgliedschaftsrechte gegen eine angemessene Barabfindung anzubieten; § 71 Abs. 4 Satz 2 des Aktiengesetzes ist insoweit nicht anzuwenden. Kann das Unt
(1) In Verfahren auf Grund der Vorschriften der §§ 3a, 7, 12 Abs. 1, der §§ 15, 25, 28 Abs. 2, des § 37 Abs. 2, der §§ 39, 41 bis 43, 44, 45, 47 bis 49, 51, 51a, 52 und 64a Abs. 2 sind im ersten Rechtszug die Amtsgerichte als Landwirtschaftsgerichte
Ansprüche, die sich nach den Vorschriften der §§ 3a, 28 Abs. 2, § 37 Abs. 2, § 44 Abs. 1 und § 51a Abs. 1 und 2 ergeben, verjähren in zehn Jahren. Die Verjährung eines Anspruchs nach Satz 1 beginnt mit dem Schluß des Jahres, in dem er entstanden ist.
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(1) Die LPG hat jedem Mitglied im Umwandlungsbeschluß den Erwerb seiner umgewandelten Anteile oder Mitgliedschaftsrechte gegen eine angemessene Barabfindung anzubieten; § 71 Abs. 4 Satz 2 des Aktiengesetzes ist insoweit nicht anzuwenden. Kann das Unt
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published on 26/04/2002 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 29/01 vom 26. April 2002 in der Landwirtschaftssache betreffend eine Abfindung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz Beteiligte: Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 26. April 2002 durch
published on 06/10/2005 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 8/05 vom 6. Oktober 2005 in der Landwirtschaftssache betreffend Abfindungsansprüche nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 6. Oktober 2005 durch den
published on 09/11/2005 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 3/05 vom 9. November 2005 in der Landwirtschaftssache betreffend Abfindungsansprüche nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja LwAnpG §§ 5 Abs. 1, 11 Abs. 2 Satz
published on 29/06/2001 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 185/00 Verkündet am: 29. Juni 2001 Kanik, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat
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(1) Die LPG hat jedem Mitglied im Umwandlungsbeschluß den Erwerb seiner umgewandelten Anteile oder Mitgliedschaftsrechte gegen eine angemessene Barabfindung anzubieten; § 71 Abs. 4 Satz 2 des Aktiengesetzes ist insoweit nicht anzuwenden. Kann das Unternehmen auf...