Landwirtschaftsanpassungsgesetz - LAnpG | § 38a Umwandlung eingetragener Genossenschaften

Eine eingetragene Genossenschaft, die durch formwechselnde Umwandlung einer LPG entstanden ist, kann durch erneuten Formwechsel in eine Personengesellschaft umgewandelt werden; für die Umwandlung gelten die Vorschriften dieses Abschnitts entsprechend.

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Referenzen - Gesetze | § 38a LAnpG

§ 38a LAnpG zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

§ 38a LAnpG wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Umwandlungssteuergesetz - UmwStG 1995 | § 14 Entsprechende Anwendung von Vorschriften, Eröffnungsbilanz


1Im Falle des Formwechsels einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft sind die §§ 3 bis 8 und 10 entsprechend anzuwenden. 2Die Kapitalgesellschaft hat für steuerliche Zwecke auf den Zeitpunkt, in dem der Formwechsel wirksam wird, eine Übe

Flächenerwerbsverordnung - FlErwV | § 12 Sicherung der Zweckbindung


(1) Die Privatisierungsstelle soll in dem Vertrag vereinbaren, daß der Veräußerer von dem Vertrag zurücktreten kann, wenn a) vor Ablauf von 15 Jahren nach Abschluß des Kaufvertrages aa) sich die Zusammensetzung der Gesellschafter einer juristischen P

Umwandlungssteuergesetz - UmwStG 1995 | § 1 Anwendungsbereich des zweiten bis siebten Teils


(1) 1Der zweite bis siebte Teil gilt nur für Umwandlungen im Sinne des § 1 des Umwandlungsgesetzes von Kapitalgesellschaften, eingetragenen Genossenschaften, eingetragenen Vereinen (§ 21 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), wirtschaftlichen Vereinen (§ 22