Landwirtschaftsanpassungsgesetz - LAnpG | § 53 Leitlinien zur Neuordnung

(1) Auf Grund des Ausscheidens von Mitgliedern aus der LPG oder der eingetragenen Genossenschaft, der Bildung einzelbäuerlicher Wirtschaften oder zur Wiederherstellung der Einheit von selbständigem Eigentum an Gebäuden, Anlagen sowie Anpflanzungen und Eigentum an Grund und Boden sind auf Antrag eines Beteiligten die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken unter Beachtung der Interessen der Beteiligten neu zu ordnen.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn genossenschaftlich genutzte Flächen vom Eigentümer gekündigt und zur Bildung oder Vergrößerung bäuerlicher oder gärtnerischer Einzelwirtschaften verpachtet werden.

(3) Die Neuordnung der Eigentumsverhältnisse erfolgt durch freiwilligen Landtausch oder durch ein von der zuständigen Behörde (Flurneuordnungsbehörde) angeordnetes Verfahren.

(4) Die zuständige Landesbehörde kann gemeinnützige Siedlungsunternehmen oder andere geeignete Stellen unter Beleihung mit hoheitlichen Befugnissen beauftragen, die Verfahren zur Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse durchzuführen; davon ausgenommen sind Maßnahmen nach § 55 Abs. 2, § 61 Abs. 1 und 3 und § 61a Abs. 3.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Sachenrechtsbereinigungsgesetz - SachenRBerG | § 86 Bodenordnungsverfahren


Die Neuregelung der Grundstücksgrenzen in Verfahren zur Flurbereinigung nach dem Flurbereinigungsgesetz, zur Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse nach den §§ 53 bis 64b des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes, zur Umlegung und Grenzreg
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Landwirtschaftsanpassungsgesetz - LAnpG | § 61 Rechtswirkung eines Bodenordnungsplanes


(1) Ist der Plan unanfechtbar geworden, ordnet die Flurneuordnungsbehörde seine Ausführungen an (Ausführungsanordnung). (2) Zu dem in der Ausführungsanordnung zu bestimmenden Zeitpunkt tritt der im Plan vorgesehene neue Rechtszustand an die Stelle d

Landwirtschaftsanpassungsgesetz - LAnpG | § 61a Vorläufige Besitzregelung


(1) Um die Bewirtschaftung des Grund und Bodens in der Land- und Forstwirtschaft zu gewährleisten, kann den Beteiligten der Besitz neuer Grundstücke (Besitzstücke) vorläufig zugewiesen werden, wenn Nachweise für das Verhältnis der Besitzstücke zu dem

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9 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Dez. 2001 - V ZR 212/01

bei uns veröffentlicht am 14.12.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 212/01 Verkündet am: 14. Dezember 2001 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 20. Feb. 2017 - 4 A 2084/16 SN

bei uns veröffentlicht am 20.02.2017

Tenor Der Bescheid der Beklagten über den Anschaffungs- und Herstellungsbeitrag Schmutzwasser vom 10. Juli 2013 und ihr Widerspruchsbescheid vom 29. August 2013 werden aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 23. März 2016 - 8 K 2/14

bei uns veröffentlicht am 23.03.2016

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Anordnung des Bodenordnungsverfahrens H-Stadt. 2 Bereits mit Schreiben vom 17.10.1992 hatte der Landwirt (B.) bei dem Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung C-Stadt die Durchführung eines Flurneuo

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 10. Dez. 2014 - 9 C 11/13

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich gegen den Bodenordnungsplan „U. (Eigenheime), Große Kreisstadt D.“. 2

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 17. Dez. 2013 - 9 B 34/13, 9 B 34/13 (9 C 11/13)

bei uns veröffentlicht am 17.12.2013

Gründe 1 Die Beschwerde der Beklagten ist begründet. Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen. Das angefochtene Urteil stellt den Rechtssatz auf, dass Ha

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 13. Nov. 2012 - 8 K 4/11

bei uns veröffentlicht am 13.11.2012

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die auf der Grundlage der §§ 53, 56 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) i. V. m. § 86 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) beschlossene Einleitung des Bodenordnungsverfahrens und des vere

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 29. Dez. 2010 - 9 B 85/10

bei uns veröffentlicht am 29.12.2010

Gründe 1 Die Beschwerde ist unbegründet. 2 1. Das Beschwerdevorbrin

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 24. Feb. 2010 - 8 K 6/08

bei uns veröffentlicht am 24.02.2010

Tatbestand 1 Die Kläger sind Eigentümer des im Grundbuch von T. (Blatt 310) verzeichneten, 1,4208 ha großen Flurstücks 50/4, Flur A, der Gemarkung T.; sie wenden sich gegen die Einleitung des Bodenordnungsverfahrens T. - Stallanl

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 02. Okt. 2007 - 9 K 10/01

bei uns veröffentlicht am 02.10.2007

Tenor Der Widerspruchsbescheid vom 23. Februar 2001 wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Bescheidung an die Widerspruchsbehörde zurückverwiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlic

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(1) Ist der Plan unanfechtbar geworden, ordnet die Flurneuordnungsbehörde seine Ausführungen an (Ausführungsanordnung). (2) Zu dem in der Ausführungsanordnung zu bestimmenden Zeitpunkt tritt der im Plan vorgesehene neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen...
(1) Um die Bewirtschaftung des Grund und Bodens in der Land- und Forstwirtschaft zu gewährleisten, kann den Beteiligten der Besitz neuer Grundstücke (Besitzstücke) vorläufig zugewiesen werden, wenn Nachweise für das Verhältnis der Besitzstücke zu dem von jedem...