Landwirtschaftsanpassungsgesetz - LAnpG | § 25 Umwandlungsbeschluß

(1) Für den Formwechsel ist ein Beschluß der Mitglieder der LPG (Umwandlungsbeschluß) erforderlich. Der Beschluß kann nur in einer Vollversammlung gefaßt werden.

(2) § 7 Abs. 2 und 3 gilt für den Umwandlungsbeschluß entsprechend.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Landwirtschaftsanpassungsgesetz - LAnpG | § 65 Zuständigkeit, Rechtsmittel


(1) In Verfahren auf Grund der Vorschriften der §§ 3a, 7, 12 Abs. 1, der §§ 15, 25, 28 Abs. 2, des § 37 Abs. 2, der §§ 39, 41 bis 43, 44, 45, 47 bis 49, 51, 51a, 52 und 64a Abs. 2 sind im ersten Rechtszug die Amtsgerichte als Landwirtschaftsgerichte

Landwirtschaftsanpassungsgesetz - LAnpG | § 27 Vorbereitung und Durchführung der Vollversammlung


(1) Der Vorstand der LPG hat allen Mitgliedern spätestens zusammen mit der Einberufung der Vollversammlung den Formwechsel als Gegenstand zur Beschlußfassung schriftlich anzukündigen. In der Ankündigung ist auf die für die Beschlußfassung nach § 25 A
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Landwirtschaftsanpassungsgesetz - LAnpG | § 7 Teilungsbeschluß


(1) Der Teilungsplan wird nur wirksam, wenn die Mitglieder der LPG ihm durch Beschluß zustimmen. Der Beschluß kann nur in der Vollversammlung gefaßt werden. (2) Der Beschluß bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Meh

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4 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Nov. 2007 - LwZR 12/06

bei uns veröffentlicht am 23.11.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL LwZR 12/06 Verkündet am: 23. November 2007 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftss

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Nov. 2007 - LwZR 11/06

bei uns veröffentlicht am 23.11.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL LwZR 11/06 Verkündet am: 23. November 2007 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftss

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Nov. 2007 - LwZR 13/06

bei uns veröffentlicht am 23.11.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL LwZR 13/06 Verkündet am: 23. November 2007 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftss

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Sept. 2004 - II ZR 334/02

bei uns veröffentlicht am 20.09.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 334/02 Verkündet am: 20. September 2004 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

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(1) Der Teilungsplan wird nur wirksam, wenn die Mitglieder der LPG ihm durch Beschluß zustimmen. Der Beschluß kann nur in der Vollversammlung gefaßt werden. (2) Der Beschluß bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Mehrheit der...