Gerichtskostengesetz - GKG 2004 | § 3 Höhe der Kosten

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Gerichtskostengesetz Inhaltsverzeichnis

(1) Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Streitgegenstands (Streitwert), soweit nichts anderes bestimmt ist.

(2) Kosten werden nach dem Kostenverzeichnis der Anlage 1 zu diesem Gesetz erhoben.

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Rechtsanwalt


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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30.10.2017 10:10

Wer zum Todeszeitpunkt gemeinsam mit dem Erblasser lebte, ist zur Auskunft über erbschaftlichen Geschäfte und den Verbleib der Erbschaftsgegenstände verpflichtet – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Erbrecht Berlin
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06.05.2016 11:25

Hält ein Sportverein die entsprechenden DIN-Normen ein, hat er damit seine Verkehrssicherungspflicht nicht zwingend erfüllt.
12.09.2012 12:55

es kommt auf die konkreten Gegebenheiten an, wann die Grenzlinie der Abwägungsrelevanz überschritten ist-BVerwG vom 19.08.03-Az:4 BN 51/03
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published on 05.05.2022 11:40

Der Kläger begehrt im vorliegenden Rechtsstreit Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens aufgrund von Verzögerungen beim Amtsgericht Halle (Saale) und beim Oberlandesgericht Naumburg. Streitgegenständlich
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Der Kläger begehrt im vorliegenden Rechtsstreit Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens aufgrund von Verzögerungen beim Amtsgericht Halle (Saale) und beim Oberlandesgericht Naumburg. Streitgegenständlich ist die Rechtswegzuständigkeit für eine Klage auf Entschädigung wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens gem. §§ 198 ff. GVG. 

Der Kläger hat gegen die Entscheidung über die Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs und die Verweisung des abgetrennten Entschädigungsstreits wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfragen vom Oberverwaltungsgericht,  Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben. Der Kläger rügt, dass die Anhörung durch das Oberverwaltungsgericht vor Erlass des Abtrennungs- und Verweisungsbeschlusses nicht ordnungsgemäß erfolgt sei. Bei dem von Kläger geltend gemachten Entschädigungsanspruch aus § 198 GVG handelt es sich um einen einheitlichen Streitgegenstand, den das Oberverwaltungsgericht nicht durch eine Abtrennung aufspalten durfte. Die auf § 93 Satz 2 VwGO gestützte Trennung erweist sich mithin als unzulässig.

Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die Sache wird erneut zur Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

 

published on 30.01.2020 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 13/18 vom 30. Januar 2020 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2020:300120BIIZB13.18.0 Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 30. Januar 2020 durch den Richter Dr. von Selle als Einzelrichter beschlossen:
published on 30.01.2020 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 291/19 vom 30. Januar 2020 in der Strafsache gegen wegen Verdachts des versuchten Totschlags u.a. hier: Erinnerung des Nebenklägers ECLI:DE:BGH:2020:300120B4STR291.19.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs
published on 07.06.2018 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 7/17 vom 7. Juni 2018 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2018:070618BIIIZB7.17.0 Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. Juni 2018 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Herrmann, die Richter Tombrink und
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