Gewerbeordnung - GewO | § 109 Zeugnis
Gewerbeordnung - GewO | § 109 Zeugnis
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Gewerbeordnung Inhaltsverzeichnis
(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.
(2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.
(3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.
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Rechtsanwalt
Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Areas of lawArbeitsrecht
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by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
28/06/2018 11:35
Bei einer außerdienstlichen Straftat ist nicht in jedem Fall eine fristlose Kündigung gerechtfertigt – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
25/04/2018 10:19
Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf ein ungeknicktes und ungetackertes Arbeitszeugnis – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
SubjectsZeugnis
by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
20/04/2018 14:58
Muss der Arbeitgeber ein qualifiziertes Zeugnis aufgrund eines arbeitsgerichtlichen Urteils berichtigen, so greifen auch bei der Neuausstellung die allgemeinen Zeugnisgrundsätze – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
SubjectsZeugnis
by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
09/04/2018 11:36
Das Ausbildungszeugnis ist äußerlich ordnungsgemäß zu erstellen, muss objektiv richtig sein und einer verkehrsüblichen Bewertung entsprechen – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
SubjectsZeugnis
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Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Diens
(1) Das Besatzungsmitglied hat gegen den Reeder Anspruch auf eine Bescheinigung über den an Bord des Schiffes geleisteten Dienst. Die Bescheinigung ist dem Besatzungsmitglied spätestens am Tag des Dienstendes an Bord in deutscher und englischer Sprac
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published on 27/09/2018 00:00
Tenor
1. Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 02.11.2017, Aktenzeichen: 17 Ca 3240/17, in der Fassung des Teilabhilfebeschlusses vom 08.08.2018 insoweit aufgehoben, als zur Erzwingung de
published on 11/12/2015 00:00
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 60.673,00 brutto abzüglich € 11.400,00 netto zu bezahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein Zeugnis zu erteilen, das sich auf Art und Dauer der Täti
published on 03/05/2016 00:00
Tenor
LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG
2 Ta 50/16
Beschluss
Datum: 03.05.2016
2 Ca 992/15 (Arbeitsgericht Bayreuth)
Rechtsvorschriften:
Leitsatz:
1. Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschl
published on 09/01/2019 00:00
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Der Streitwert wird auf 1.950,- € festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
Tatbestand
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