Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 348 Erfüllung Zug-um-Zug

Die sich aus dem Rücktritt ergebenden Verpflichtungen der Parteien sind Zug um Zug zu erfüllen. Die Vorschriften der §§ 320, 322 finden entsprechende Anwendung.

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Insolvenzrecht: Gläubigerbenachteiligung durch Rücktrittsrecht im Grundstückskaufvertrag

09.04.2018

Die Verpflichtung des Schuldners in einem Grundstückskaufvertrag zur unentgeltlichen Rückübertragung im Fall des Rücktritts ist gläubigerbenachteiligend – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin

VW-Skandal: Sachmangelhaftung des Händlers

04.07.2017

Der Händler ist verpflichtet, das Fahrzeug der Marke VW Golf TDI zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung für die gefahrenen Kilometer zu erstatten.
Wirtschaftsrecht

VW-Skandal: Rücktrittsrecht bei manipulierter Software

04.07.2017

Das Landgericht Oldenburg verurteilte ein Autohaus dazu, ein Skandal-Auto zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zu erstatten.
Wirtschaftsrecht

Zivilrecht: Divergenz zwischen Internetanzeige und Bestellschein beim Autokauf

25.04.2017

Der Autohändler muss den Käufer ausdrücklich auf das Fehlen in der Internetanzeige beschriebener Eigenschaften des Autos hinweisen.
Allgemeines

Kapitalmarktrecht: Zu den Ansprüchen bei widerrufenem Finanzierungsvertrag

17.11.2016

Der Anspruch auf Schadensersatz wegen vertraglichen Aufklärungsverschuldens und der Anspruch auf Rückabwicklung eines widerrufenen Finanzierungsvertrags bestehen nebeneinander.
allgemein

Kaufrecht: Fälschliche Angabe von Erstzulassung ist kein Sachmangel

25.08.2016

Die Erklärung "Datum der Erstzulassung lt. Fzg-Brief" stellt keine konkludente Beschaffenheitsvereinbarung über eine bestimmte Höchststandzeit dar.
Kaufrecht

Verjährungsrecht: Keine Möglichkeit der Berufung auf Verjährungshemmung

24.09.2015

Bei bewussten Falschangaben i.R.d. Geltendmachung des großen Schadensersatzes im Mahnverfahren.
Verjährung

Kaufrecht: Zur Rückabwicklung eines Kaufvertrags bei Zerstörung des Neuwagens

21.05.2015

Der Käufer eines Fahrzeugs, das er kaskoversichert hat, ist nach Untergang der Sache zur Herausgabe einer Bereicherung nur insoweit verpflichtet, als er etwas erlangt hat, was er herausgeben könnte.
Kaufrecht

Zur Erheblichkeitsanforderung einer Pflichtverletzung beim Rücktritt

30.10.2014

Die Beurteilung der Frage, ob eine Pflichtverletzung unerheblich i.S.d. § 323 V 2 BGB ist, erfordert eine umfassende Interessenabwägung auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalls.
Kaufrecht

Kapitalmarktrecht: Anrechnung von Steuervorteilen bei der Rückabwicklung nach Ausübung eines kreditrechtlichen Widerrufsrechts

10.02.2012

Vorteilsausgleichung von fremdfinanzierten Beteiligungen an Medienfonds nach verbraucherkreditrechtlichem Widerruf- OLG Stuttgart vom 29.12.2011-Az: 6 U 79/11
Anlegerrecht

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 475 Anwendbare Vorschriften


(1) Ist eine Zeit für die nach § 433 zu erbringenden Leistungen weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger diese Leistungen abweichend von § 271 Absatz 1 nur unverzüglich verlangen. Der Unternehmer muss die Ware in dies
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 320 Einrede des nicht erfüllten Vertrags


(1) Wer aus einem gegenseitigen Vertrag verpflichtet ist, kann die ihm obliegende Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung verweigern, es sei denn, dass er vorzuleisten verpflichtet ist. Hat die Leistung an mehrere zu erfolgen, so kann dem einzel

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 322 Verurteilung zur Leistung Zug-um-Zug


(1) Erhebt aus einem gegenseitigen Vertrag der eine Teil Klage auf die ihm geschuldete Leistung, so hat die Geltendmachung des dem anderen Teil zustehenden Rechts, die Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung zu verweigern, nur die Wirkung, dass

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119 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 30. Jan. 2020 - I-15 U 18/19

bei uns veröffentlicht am 20.05.2021

Aus §§ 826, 31 BGB kann im Sinne der Naturalrestitution ein Anspruch auf "Rückabwicklung" eines Vertrages bestehen. Sind die Voraussetzungen gegeben, so hat der getäuschte Käufer eines Fahrzeuges mit manipulierter Abgassoftwa

Bundesgerichtshof Urteil, 15. März 2013 - V ZR 201/11

bei uns veröffentlicht am 15.03.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 201/11 Verkündet am: 15. März 2013 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Jan. 2019 - V ZR 38/18

bei uns veröffentlicht am 25.01.2019

Berichtigt durch Beschluss vom 11. September 2019 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 38/18 Verkündet am: 25. Januar 2019 Wesche

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Jan. 2016 - XI ZR 200/15

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZR 200/15 vom 19. Januar 2016 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:190116BXIZR200.15.0 Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ellenberger, die Richter Dr. Grüneberg und Maih

Bundesgerichtshof Urteil, 20. März 2019 - VIII ZR 213/18

bei uns veröffentlicht am 20.03.2019

Berichtigt durch Beschluss vom 16. April 2019 Reiter, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 213/18 Verkündet am: 20. März 2019 Ermel, Justizanges

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Okt. 2009 - V ZR 203/08

bei uns veröffentlicht am 16.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 203/08 Verkündet am: 16. Oktober 2009 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Nov. 2006 - VIII ZR 92/06

bei uns veröffentlicht am 29.11.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES TEILVERSÄUMNIS- und SCHLUSSURTEIL VIII ZR 92/06 Verkündet am: 29. November 2006 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachsc

Bundesgerichtshof Urteil, 15. März 2002 - V ZR 396/00

bei uns veröffentlicht am 15.03.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 396/00 Verkündet am: 15. März 2002 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Okt. 2019 - VIII ZR 69/18

bei uns veröffentlicht am 30.10.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 69/18 Verkündet am: 30. Oktober 2019 Vorusso, Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Apr. 2011 - II ZR 263/10

bei uns veröffentlicht am 19.04.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 263/10 vom 19. April 2011 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. April 2011 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Bergmann und den Richter Dr. Strohn, die Richterin Dr. Reichart sow

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Juli 2007 - VIII ZR 259/06

bei uns veröffentlicht am 18.07.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 259/06 Verkündet am: 18. Juli 2007 Ermel Justizangesellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Dez. 2009 - XI ZR 183/08

bei uns veröffentlicht am 08.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 183/08 Verkündet am: 8. Dezember 2009 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs h

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Dez. 2009 - XI ZR 182/08

bei uns veröffentlicht am 08.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 182/08 Verkündet am: 8. Dezember 2009 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs h

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Dez. 2009 - XI ZR 181/08

bei uns veröffentlicht am 08.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 181/08 Verkündet am: 8. Dezember 2009 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Jan. 2013 - V ZR 118/11

bei uns veröffentlicht am 25.01.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 118/11 Verkündet am: 25. Januar 2013 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichts

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Juni 2009 - V ZR 168/08

bei uns veröffentlicht am 05.06.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 168/08 Verkündet am: 5. Juni 2009 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Juni 2011 - VIII ZR 139/09

bei uns veröffentlicht am 15.06.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 139/09 Verkündet am: 15. Juni 2011 Ermel Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 32

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Okt. 2007 - VIII ZR 330/06

bei uns veröffentlicht am 10.10.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL VIII ZR 330/06 Verkündet am: 10. Oktober 2007 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Feb. 2006 - V ZR 120/05

bei uns veröffentlicht am 09.02.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 120/05 vom 9. Februar 2006 in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 9. Februar 2006 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richter Dr. Lemke und Dr. Schmidt-Räntsch, die Ri

Bundesgerichtshof Urteil, 01. Okt. 2004 - V ZR 210/03

bei uns veröffentlicht am 01.10.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 210/03 Verkündet am: 1. Oktober 2004 W i l m s, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 01. März 2011 - II ZR 93/09

bei uns veröffentlicht am 01.03.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 93/09 Verkündet am: 1. März 2011 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs h

Bundesgerichtshof Urteil, 01. März 2011 - II ZR 92/09

bei uns veröffentlicht am 01.03.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 92/09 Verkündet am: 1. März 2011 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs h

Bundesgerichtshof Urteil, 01. März 2011 - II ZR 91/09

bei uns veröffentlicht am 01.03.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 91/09 Verkündet am: 1. März 2011 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs h

Bundesgerichtshof Urteil, 01. März 2011 - II ZR 90/09

bei uns veröffentlicht am 01.03.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil II ZR 90/09 Verkündet am: 1. März 2011 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vo

Bundesgerichtshof Urteil, 01. März 2011 - II ZR 299/08

bei uns veröffentlicht am 01.03.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 299/08 Verkündet am: 1. März 2011 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs ha

Bundesgerichtshof Urteil, 01. März 2011 - II ZR 297/08

bei uns veröffentlicht am 01.03.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 297/08 Verkündet am: 1. März 2011 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 09. März 2011 - VIII ZR 266/09

bei uns veröffentlicht am 09.03.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 266/09 Verkündet am: 9. März 2011 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 10. März 2010 - VIII ZR 182/08

bei uns veröffentlicht am 10.03.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES TEILVERSÄUMNIS- UND SCHLUSSURTEIL VIII ZR 182/08 Verkündet am: 10. März 2010 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewer

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Apr. 2010 - VIII ZR 145/09

bei uns veröffentlicht am 14.04.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES TEILVERSÄUMNIS- UND SCHLUSSURTEIL VIII ZR 145/09 Verkündet am: 14. April 2010 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk:

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Feb. 2017 - XI ZR 467/15

bei uns veröffentlicht am 21.02.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL XI ZR 467/15 Verkündet am: 21. Februar 2017 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Okt. 2008 - V ZR 131/07

bei uns veröffentlicht am 10.10.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 131/07 Verkündet am: 10. Oktober 2008 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Nov. 2008 - VIII ZR 166/07

bei uns veröffentlicht am 05.11.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 166/07 Verkündet am: 5. November 2008 Ring Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 242 Cd, 32

Landgericht Schweinfurt Endurteil, 27. März 2018 - 24 O 309/17

bei uns veröffentlicht am 27.03.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Landgericht München II Endurteil, 28. Feb. 2019 - 11 O 4963/17

bei uns veröffentlicht am 28.02.2019

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 33.853,06 nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.01.2018 Zug um Zug gegen Rückgewähr des Fahrzeugs VW Sharan Highline 2,0 TDI,

Landgericht Augsburg Beschluss, 25. Sept. 2018 - 082 O 2813/18

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

Tenor 1. Der Streitwert wird auf 5.299,65 EUR festgesetzt. 2. Das Landgericht Augsburg erklärt sich für örtlich unzuständig. 3. Der Rechtsstreit wird auf Antrag des Klägers an das Landgericht Kempten (Allgäu) verwiesen.

Landgericht Nürnberg-Fürth Urteil, 06. Juni 2014 - 12 O 8712/12

bei uns veröffentlicht am 06.06.2014

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 27.411,72 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 24.10.2012 zu bezahlen, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des Pkw Hyundai ix35,

Oberlandesgericht München Endurteil, 14. Feb. 2019 - 8 U 130/18

bei uns veröffentlicht am 14.02.2019

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Landgerichts Passau vom 19.12.2017 aufgehoben. II. Der Beklagte wird verurteilt, an die R. GmbH einen Betrag von € 500.000,- nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten

Landgericht München I Beschluss, 27. Mai 2016 - 31 O 4974/16

bei uns veröffentlicht am 27.05.2016

Tenor 1. Das Landgericht München I erklärt sich für örtlich unzuständig. 2. Der Rechtsstreit wird auf Antrag des Klägers an das Landgericht Bielefeld verwiesen. Gründe Gründe: Die Entscheidung beruht auf § 281 Ab

Landgericht Würzburg Endurteil, 06. März 2018 - 14 O 1592/17

bei uns veröffentlicht am 06.03.2018

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.300,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit Zug um Zug gegen Übergabe des Fahrzeugs Opel Astra Cabriolet, Fahrgestellnr. ...,

Landgericht München II Endurteil, 07. Juli 2017 - 10 O 2708/16

bei uns veröffentlicht am 07.07.2017

Tenor 1. Die Beklagte zu 1.) wird verurteilt, an den Kläger 23.717,64 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 04.12.2015 zu bezahlen, Zug-um-Zug gegen Übereignung und Herausgab

Landgericht Bayreuth Endurteil, 12. Mai 2017 - 23 O 348/16

bei uns veröffentlicht am 12.05.2017

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 32.869,68 € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 20.04.2016 Zug um Zug gegen Übergabe des Fahrzeugs mit der Fahrgestellnummer …

Landgericht München I Endurteil, 25. Okt. 2018 - 29 O 2250/18

bei uns veröffentlicht am 25.10.2018

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 21.813,14 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.09.2018 Zug-um-Zug gegen Rückgewähr des Fahrzeugs mit der Fahrgestellnummer ...

Landgericht München I Endurteil, 15. Sept. 2017 - 14 HK O 865/16

bei uns veröffentlicht am 15.09.2017

Tenor 1. Das Versäumnisurteil in dieser Sache vom 07.03.2016 wird aufgehoben. 2. Die Klage wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin mit Ausnahme der Kosten der Säumnis, die der Beklagte zu tragen hat.

Landgericht München II Endurteil, 15. Nov. 2016 - 12 O 1482/16

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor 1. Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin 13.697,66 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 22.02.2016 zu bezahlen, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe de

Landgericht München I Endurteil, 09. Feb. 2018 - 29 O 14138/17

bei uns veröffentlicht am 09.02.2018

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass der Beklagten aus dem Darlehensvertrag Nr. 35472566 über nominal 29.240,89 € ab dem Zugang der Widerrufserklärung vom 17.05.2017 kein Anspruch mehr auf den Vertragszins und die vertragsgemäße

Oberlandesgericht München Verfügung, 09. Dez. 2014 - 8 U 3066/18

bei uns veröffentlicht am 09.12.2014

Tenor I. 1. Termin zur mündlichen Verhandlung wird bestimmt auf Wochentag und Datum

Landgericht Bamberg Endurteil, 06. Okt. 2017 - 3 S 56/16

bei uns veröffentlicht am 06.10.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Bamberg vom 27.05.2016, Az. 0120 C 2090/15, abgeändert: Die Beklagten werden verurteilt, den Garagenstellplatz am ..., mit der Garagenstellplatznummer 141 des

Landgericht Kiel Urteil, 18. Jan. 2019 - 12 O 272/18

bei uns veröffentlicht am 18.01.2019

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.763 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.10.2018 zu zahlen und den Kläger von der Forderung seiner Prozessbevollmächtigten wegen deren.

Landgericht Kiel Urteil, 18. Mai 2018 - 12 O 371/17

bei uns veröffentlicht am 18.05.2018

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die klagende Partei 18.412,37 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf 1.100,51 € seit dem 12.01.2018 und auf weitere 17.311,86 € seit dem 20.01.2018 zu zahlen,

Landgericht Stuttgart Urteil, 12. Apr. 2018 - 12 O 335/17

bei uns veröffentlicht am 12.04.2018

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 48.925,00 EUR nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 23.11.2017 zu zahlen. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Die Beklagte trägt die Ko

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(1) Erhebt aus einem gegenseitigen Vertrag der eine Teil Klage auf die ihm geschuldete Leistung, so hat die Geltendmachung des dem anderen Teil zustehenden Rechts, die Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung zu verweigern, nur die Wirkung, dass der andere...