Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1631d Beschneidung des männlichen Kindes

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1631d Beschneidung des männlichen Kindes
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Anwälte | {{shorttitle}}
Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.

(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

2 Anwälte | {{shorttitle}}


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Languages
EN, DE

Rechtsanwalt


Die Kanzlei "Streifler & Kollegen" vertritt Sie auch in Angelegenheiten des Film-, Medien- und Urheberrechts.
Languages
EN, FR,
{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.

19/03/2018 10:08

Bei Verurteilung eines Angeklagter nach einer rechtswidrigen Beschneidung eines Kindes hat das Tatgericht das Ausmaß der konkreten Verletzung und die Auswirkungen das Kind aufzuklären – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Strafrecht Berlin
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.
3 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

published on 10/12/2018 00:00

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird Ziffer 1 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 4. April 2018 geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 204/18 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 4. Dezember 2017 wir
published on 08/02/2013 00:00

Gründe 1 Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig. Der Beschwerdeführer ist durch das von ihm unmittelbar angegriffene Gesetz über den
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.