Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 61 Inhalt des Urteils
(1) Den Wert des Streitgegenstands setzt das Arbeitsgericht im Urteil fest.
(2) Spricht das Urteil die Verpflichtung zur Vornahme einer Handlung aus, so ist der Beklagte auf Antrag des Klägers zugleich für den Fall, daß die Handlung nicht binnen einer bestimmten Frist vorgenommen ist, zur Zahlung einer vom Arbeitsgericht nach freiem Ermessen festzusetzenden Entschädigung zu verurteilen. Die Zwangsvollstreckung nach §§ 887 und 888 der Zivilprozeßordnung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
(3) Ein über den Grund des Anspruchs vorab entscheidendes Zwischenurteil ist wegen der Rechtsmittel nicht als Endurteil anzusehen.

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Referenzen - Veröffentlichungen |
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Arbeitsrecht: Wirksam abgemahnt wegen Fußballschauens während der Arbeitszeit
11.01.2018
Wer während seiner Arbeitszeit auf dem Dienstcomputer ein Fußballspiel schaut, kann abgemahnt werden – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Arbeitsrecht: Verhaltensbedingte Kündigung wegen Schlechtleistung
22.12.2017
Kündigt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer verhaltensbedingt wegen Schlechtleistung kommt es auf den Vergleich der Arbeitsleistung mit anderen Arbeitnehmern an – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin Mitte
Arbeitsrecht: keine Überwachung von Taxifahrern im 3-Minuten-Takt
16.10.2017
Ein Taxiunternehmen kann von einem Taxifahrer nicht verlangen, alle 3 Minuten eine Signaltaste zu drücken, um seine Arbeitsbereitschaft zu dokumentieren – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Arbeitsrecht: Computer hochfahren und anmelden ist Arbeitszeit
31.08.2017
Muss der Arbeitnehmer zu Beginn seiner Arbeit zunächst den Computer hochfahren, sich anmelden und Programme öffnen, gehört dies zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit.
Betriebliche Übung: Keine Marzipantorte zu Weihnachten für Betriebsrentner
28.02.2017
Die Klagen mehrerer Betriebsrentner eines Nahrungsmittelherstellers, die von ihrem ehemaligen Arbeitgeber eine Marzipantorte und ein Weihnachtsgeld in Höhe von 105 EUR verlangten, blieben ohne Erfolg.
Betriebliche Altersversorgung: Betriebsrente darf nicht befristet gekürzt werden
01.12.2016
Werden im Rahmen eines Sanierungskonzepts die Betriebsrenten eines Unternehmens befristet für vier Jahre um 15 Prozent gekürzt, ist dies unwirksam.
Kündigungsrecht: Fristlose Kündigung eines Autohausverkäufers wegen illegaler Autorennen
09.09.2016
Nimmt ein Autohausverkäufer an einem illegalen Autorennen teil, kann ihm der Arbeitgeber fristlos, hilfsweise fristgerecht kündigen.
Kündigungsrecht: Fristlose Kündigung nach Entwendung von Brötchen unwirksam
01.10.2015
Werden geringwertige Sachen entwendet, kann das jedoch grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
Kündigungsrecht: Kündigung nach Geltendmachung des Mindestlohns ist unwirksam
23.07.2015
Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist unwirksam, wenn sie vom Arbeitgeber als Reaktion auf eine Geltendmachung des gesetzlichen Mindestlohns ausgesprochen wurde.
Mindestlohn: Leistungsbonus wird in die Berechnung des Mindestlohns einbezogen
02.07.2015
In die Berechnung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) kann ein bisher gezahlter Leistungsbonus eingerechnet werden.

Referenzen - Gesetze |
zitiert oder wird zitiert von 3 §§.
wird zitiert von 2 anderen §§ im .
Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 64 Grundsatz
(1) Gegen die Urteile der Arbeitsgerichte findet, soweit nicht nach § 78 das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben ist, die Berufung an die Landesarbeitsgerichte statt.
(2) Die Berufung kann nur eingelegt werden, a) wenn sie in dem Urtei
Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 72 Grundsatz
(1) Gegen das Endurteil eines Landesarbeitsgerichts findet die Revision an das Bundesarbeitsgericht statt, wenn sie in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts oder in dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichts nach § 72a Abs. 5 Satz 2 zugelassen worden ist.
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

664 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .
Arbeitsgericht Münster Urteil, 27. Apr. 2018 - 2 Ca 561/17
bei uns veröffentlicht am 18.08.2021
Az.: 2 Ca 561/17
Verkündet am 27.04.2018
ARBEITSGERICHT MÜNSTER
IM NAMEN DES VOLKES
TEILURTEIL
In dem Rechtsstreit
Dr. …, Kläger
Prozessbevollmächtigte
Rechtsanwälte Gerlach und Partner, Bergstr. 10, 48143 Müns
Arbeitsgericht Berlin Urteil, 25. Juni 2015 - 13 Ca 1661/15
bei uns veröffentlicht am 01.03.2021
Arbeitsgericht Berlin
Im Namen des Volkes
Urteil
Geschäftszeichen: 13 Ca 1661/15
In Sachen
Mitarbeiter im Trockenbau, _________ (Kläger),
______Straße __, _____ Berlin
gegen
_____GmbH,
vertreten durch d. G
Bundesgerichtshof Urteil, 23. Okt. 2003 - III ZR 9/03
bei uns veröffentlicht am 23.10.2003
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 9/03 Verkündet am: 23. Oktober 2003 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja a) BGB § 839 (
Arbeitsgericht Würzburg Endurteil, 25. Mai 2016 - 10 Ga 9/16
bei uns veröffentlicht am 25.05.2016
Tenor
1. Der Antrag auf dinglichen Arrest wird abgewiesen.
2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des vorliegenden Arrestverfahrens.
3. Der Streitwert beträgt 82.133,- €.
Tatbestand
Die Parteien streiten im einstweiligen Rechtsschutzverf
Arbeitsgericht Würzburg Endurteil, 28. Sept. 2016 - 3 Ca 38/16
bei uns veröffentlicht am 28.09.2016
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 62.500.000,-- € festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten um Erstattungsansprüche der Klägerin aus unerlaubter
Arbeitsgericht Weiden Endurteil, 04. Feb. 2015 - 4 Ca 699/14
bei uns veröffentlicht am 04.02.2015
Tenor
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 28.10.2014 nicht fristlos beendet worden ist, sondern bis 30.11.2014 fortbestanden hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiese
Arbeitsgericht München Endurteil, 15. Jan. 2015 - 20 Ca 11705/13
bei uns veröffentlicht am 15.01.2015
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird auf € 17.500,- festgesetzt.
4. Die Berufung wird gesondert zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten über die Rechte der Kl
Arbeitsgericht München Endurteil, 13. Jan. 2015 - 16 Ca 2864/14
bei uns veröffentlicht am 13.01.2015
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerinnen haben die Kosten des Rechtsstreits je zur Hälfte zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf € 20.000,00 festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten in der Sache über Maßnahmen der Beklag
Arbeitsgericht Nürnberg Endurteil, 11. Nov. 2016 - 12 Ca 6016/15
bei uns veröffentlicht am 11.11.2016
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin als Tagesfrau im C… N…, im vertraglich vereinbarten Umfang von 25 Stunden pro Woche bei einer 5-Tage-Woche, bei 5 Stunden arbeitstäglich, weiter zu beschäftigen, hilfsweise im gleiche
Arbeitsgericht Nürnberg Schlussurteil, 09. Feb. 2017 - 11 Ca 340/16
bei uns veröffentlicht am 09.02.2017
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Streitwert des Schlussurteils wird auf 9.996,56 € festgesetzt.
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
4. Die Berufung wird gesondert zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten im no
Arbeitsgericht München Endurteil, 04. Jan. 2019 - 36 Ca 11585/17
bei uns veröffentlicht am 04.01.2019
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird auf EURO 50.163,27 festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten nach beendetem Arbeitsverhältnis über Zahlung, Auskunft und Zahlung s
Arbeitsgericht Bamberg Endurteil, 23. März 2016 - 2 Ca 402/15
bei uns veröffentlicht am 23.03.2016
Tenor
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 10.04.2015 nicht zum 30.06.2015 aufgelöst worden ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kün
Arbeitsgericht München Endurteil, 11. Mai 2016 - 20 Ca 13429/15
bei uns veröffentlicht am 11.05.2016
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
3. Der Streitwert wird auf € 16.710,84 festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht zugelassen, soweit sie nicht kraft Gesetzes statthaft ist.
Tatbestand
Arbeitsgericht München Endurteil, 11. Dez. 2015 - 36 Ca 4986/15
bei uns veröffentlicht am 11.12.2015
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 60.673,00 brutto abzüglich € 11.400,00 netto zu bezahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein Zeugnis zu erteilen, das sich auf Art und Dauer der Tätigkeit sowie L
Arbeitsgericht München Endurteil, 25. Juni 2019 - 16 Ca 13174/18
bei uns veröffentlicht am 25.06.2019
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für den Monat September 2018 weitere ... brutto nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 01.10.2018 zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für den Monat
Arbeitsgericht Passau Endurteil, 24. März 2016 - 1 Ca 323/15
bei uns veröffentlicht am 24.03.2016
Tenor
1. Es wird festgestellt, dass der Kläger die Zeit, für die er von der Beklagten zur Ausübung des Ehrenamts als Kreisrat des Landkreises F.-G. bezahlt oder unbezahlt freizustellen ist und die in seine Kernarbeitszeit fällt, nicht nachzuarbeiten
Arbeitsgericht Würzburg Endurteil, 11. Aug. 2015 - 3 Ca 1298/14
bei uns veröffentlicht am 11.08.2015
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 12.000,00 Euro festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen ein Anstellungsverhältnis bestand und o
Arbeitsgericht München Endurteil, 05. Aug. 2015 - 9 Ca 14247/14
bei uns veröffentlicht am 05.08.2015
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1) € 1.396,50 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus € 558,60 seit 16.9.2014, aus € 558,60 seit 16.10.2015 sowie aus 279,30 € seit 16
Arbeitsgericht München Endurteil, 13. März 2015 - 33 Ca 14749/13
bei uns veröffentlicht am 13.03.2015
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, mit Wirkung zum 01.07.2013 in Ergänzung zum bestehenden Arbeitsvertrag dem Abschluss einer Versorgungszusage mit der Klagepartei gemäß dem als Anlage K1 beiliegenden Muster - individualisiert auf die Klageparte
Arbeitsgericht Passau Endurteil, 21. Okt. 2015 - 5 Ca 939/14
bei uns veröffentlicht am 21.10.2015
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 12.838,80 Euro festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Befristung ihres Arbeitsver
Arbeitsgericht München Endurteil, 08. Mai 2015 - 9 Ca 7658/14
bei uns veröffentlicht am 08.05.2015
Tenor
1. Die beklagte Partei wird verurteilt, an die Klagepartei € 4.050,00 brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 1.4.2014 zu bezahlen.
2. Die beklagte Partei hat die Kosten des Rechtsstreits
Arbeitsgericht München Endurteil, 15. Apr. 2015 - 35 Ca 11866/14
bei uns veröffentlicht am 15.04.2015
Tenor
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin nicht aufgrund der Befristungsabrede vom 10. Juli 2013 zum Ablauf des 30. September 2014 beendet ist.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtsstrei
Arbeitsgericht Nürnberg Endurteil, 11. Sept. 2018 - 15 Ca 4827/17
bei uns veröffentlicht am 11.09.2018
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3. Der Streitwert wird auf 29.067,12 Euro festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten über weitere Vergütun
Arbeitsgericht München Endurteil, 28. Juni 2018 - 31 Ca 1313/18
bei uns veröffentlicht am 28.06.2018
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird auf 8.574,00 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte zur Entfernung einer Ermahnung und einer Ab
Arbeitsgericht Regensburg Endurteil, 24. Sept. 2015 - 8 Ca 997/15
bei uns veröffentlicht am 24.09.2015
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 13.635,00 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten zuletzt noch über die Rechtsmäßigkeit der Änderu
Arbeitsgericht München Endurteil, 21. Apr. 2015 - 3 Ca 14163/14
bei uns veröffentlicht am 21.04.2015
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird auf € 86.500,00 festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten um eine Befristung, eine vorsorgliche Kündigung sowie um Vergütungs
Arbeitsgericht Würzburg Endurteil, 03. Juni 2015 - 1 Ca 1775/14
bei uns veröffentlicht am 03.06.2015
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 11.811,63 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der befristeten Arbeitsverträge des Kl
Arbeitsgericht München Endurteil, 28. Apr. 2015 - 3 Ca 14162/14
bei uns veröffentlicht am 28.04.2015
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird auf € 51.000,00 festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten um eine Befristung sowie um die Wirksamkeit einer vorsorglichen Kün
Arbeitsgericht Weiden Endurteil, 15. Sept. 2017 - 1 Ca 167/17
bei uns veröffentlicht am 15.09.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III. Der Streitwert wird festgesetzt auf 45.360,77 €.
IV. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten im bestehende
Arbeitsgericht Weiden Endurteil, 15. Sept. 2017 - 1 Ca 168/17
bei uns veröffentlicht am 15.09.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III. Der Streitwert wird festgesetzt auf 37.078,89 €.
IV. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten im bestehende
Arbeitsgericht Würzburg Endurteil, 01. Sept. 2015 - 10 Ca 1105/14
bei uns veröffentlicht am 01.09.2015
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird auf 6.122,88 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten um ergänzende Ansprüche des Klägers aus einer Betriebsrente für den
Arbeitsgericht Nürnberg Endurteil, 26. Mai 2015 - 13 Ca 5078/14
bei uns veröffentlicht am 26.05.2015
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird auf 5.155,93 € festgesetzt.
4. Die Berufung wird zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten um die Höhe der Besitzstandszula
Arbeitsgericht München Endurteil, 15. Sept. 2015 - 13 Ca 12671/14
bei uns veröffentlicht am 15.09.2015
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 342,96 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus € 228,08 seit 12.11.2014 und aus weiteren € 114,88 seit 27.07.2015 zu zahlen.
2. Es wird festg
Arbeitsgericht München Teilurteil, 15. Dez. 2016 - 24 Ca 662/16
bei uns veröffentlicht am 15.12.2016
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, 392,83 € brutto (i. W. dreihundertzweiundneunzig 83/100 EURO) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
aus 69,63 € (i. W. neunundsechzig 63/100 EURO) seit dem 1
Arbeitsgericht München Endurteil, 02. Nov. 2017 - 11 Ca 160/16
bei uns veröffentlicht am 02.11.2017
Tenor
1) Es wird festgestellt, dass die mit Kündigungsschreiben vom 24.10.2016 erklärte Kündigung das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht mit Ablauf des 30.4.2017 aufgelöst hat.
2) Es wird festgestellt, dass die mit Kündigungss
Arbeitsgericht Nürnberg Endurteil, 09. Aug. 2016 - 8 Ca 3303/15
bei uns veröffentlicht am 09.08.2016
Tenor
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung vom 02.06.2015 nicht aufgelöst worden ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zur Rechtskraft zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen
Arbeitsgericht Würzburg Endurteil, 04. Feb. 2015 - 9 Ca 977/14
bei uns veröffentlicht am 04.02.2015
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 4.915,26 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten im Wege der Stufenklage um die Ansprüche des Klägers auf Ert
Arbeitsgericht Nürnberg Endurteil, 20. Nov. 2015 - 6 Ca 1422/15
bei uns veröffentlicht am 20.11.2015
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreites zu tragen.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.073,80 € festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
Tatbestand
Streitgegenstä
Arbeitsgericht Nürnberg Endurteil, 23. Nov. 2015 - 3 Ca 3699/15
bei uns veröffentlicht am 23.11.2015
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
3. Der Streitwert wird festgesetzt auf € 5.300,--.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten um die Wirksamke
Arbeitsgericht München Endurteil, 13. Dez. 2017 - 24 Ca 495/17
bei uns veröffentlicht am 13.12.2017
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 302,66 € brutto (i.W. dreihundertzwei 66/100 EURO) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
aus 53,17 € seit 15.03.2017, weiteren 4,09 € seit 15.04.20
Arbeitsgericht Bamberg Endurteil, 24. Feb. 2015 - 4 Ca 845/14
bei uns veröffentlicht am 24.02.2015
Tenor
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.490,04 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.07.2014 zu zahlen.
2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Die Berufun
Arbeitsgericht Nürnberg Endurteil, 28. März 2017 - 8 Ca 6967/14
bei uns veröffentlicht am 28.03.2017
Tenor
1. Es wird festgestellt, dass die Weisung der Beklagten an die Klägerin, nach dem die Klägerin entsprechend der Kleiderordnung und ohne auffällige, großflächige, religiöse, politische und sonstige weltanschauliche Zeichen am Arbeitsplatz zu er
Arbeitsgericht Nürnberg Urteil, 05. Okt. 2017 - 9 Ga 45/17
bei uns veröffentlicht am 05.10.2017
Tenor
I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 07.08.2017 wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Antragstellerin.
III. Der Streitwert wird festgesetzt auf 2.694,98 €.
IV. Die Berufung wird nicht g
Arbeitsgericht München Endurteil, 20. Dez. 2017 - 14 Ca 7775/17
bei uns veröffentlicht am 20.12.2017
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird auf € 75.860,81 festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten über einen Anspruch auf Schadensersatz wegen eines angeblichen Ve
Arbeitsgericht München Endurteil, 23. Juni 2015 - 40 Ca 6952/14
bei uns veröffentlicht am 23.06.2015
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
3. Der Wert des Streitgegenstandes des Verfahrens wird auf € 65.190,33 festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten über den Anspruch der Klä
Arbeitsgericht München Endurteil, 19. Jan. 2015 - 43 Ca 557/14
bei uns veröffentlicht am 19.01.2015
Tenor
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Kündigung der beklagten Partei vom 23.12.2013 nicht aufgelöst worden ist.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die beklag
Arbeitsgericht Würzburg Endurteil, 03. März 2015 - 10 Ca 995/14
bei uns veröffentlicht am 03.03.2015
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf € 183,09 festgesetzt.
4. Die Berufung wird zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger weite
Arbeitsgericht München Endurteil, 28. Apr. 2016 - 11 Ca 9344/14
bei uns veröffentlicht am 28.04.2016
Tenor
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung der Beklagten vom 08.08.2014 aufgelöst worden ist.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits
Arbeitsgericht München Endurteil, 30. Okt. 2015 - 13 Ca 3620/15
bei uns veröffentlicht am 30.10.2015
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
3. Der Streitwert des Verfahrens wird festgesetzt auf € 10.038,41.
Tatbestand
Die Parteien streiten nach einem zu Gunsten des Klägers beendeten Kündigungsr
Arbeitsgericht Nürnberg Endurteil, 02. Sept. 2016 - 12 Ca 816/16
bei uns veröffentlicht am 02.09.2016
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
4. Der Streitwert wird auf 31.800,00 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten über die