Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 54 Güteverfahren

(1) Die mündliche Verhandlung beginnt mit einer Verhandlung vor dem Vorsitzenden zum Zwecke der gütlichen Einigung der Parteien (Güteverhandlung). Der Vorsitzende hat zu diesem Zweck das gesamte Streitverhältnis mit den Parteien unter freier Würdigung aller Umstände zu erörtern. Zur Aufklärung des Sachverhalts kann er alle Handlungen vornehmen, die sofort erfolgen können. Eidliche Vernehmungen sind jedoch ausgeschlossen. Der Vorsitzende kann die Güteverhandlung mit Zustimmung der Parteien in einem weiteren Termin, der alsbald stattzufinden hat, fortsetzen.

(2) Die Klage kann bis zum Stellen der Anträge ohne Einwilligung des Beklagten zurückgenommen werden. In der Güteverhandlung erklärte gerichtliche Geständnisse nach § 288 der Zivilprozeßordnung haben nur dann bindende Wirkung, wenn sie zu Protokoll erklärt worden sind. § 39 Satz 1 und § 282 Abs. 3 Satz 1 der Zivilprozeßordnung sind nicht anzuwenden.

(3) Das Ergebnis der Güteverhandlung, insbesondere der Abschluß eines Vergleichs, ist in das Protokoll aufzunehmen.

(4) Erscheint eine Partei in der Güteverhandlung nicht oder ist die Güteverhandlung erfolglos, schließt sich die weitere Verhandlung unmittelbar an oder es ist, falls der weiteren Verhandlung Hinderungsgründe entgegenstehen, Termin zur streitigen Verhandlung zu bestimmen; diese hat alsbald stattzufinden.

(5) Erscheinen oder verhandeln beide Parteien in der Güteverhandlung nicht, ist das Ruhen des Verfahrens anzuordnen. Auf Antrag einer Partei ist Termin zur streitigen Verhandlung zu bestimmen. Dieser Antrag kann nur innerhalb von sechs Monaten nach der Güteverhandlung gestellt werden. Nach Ablauf der Frist ist § 269 Abs. 3 bis 5 der Zivilprozeßordnung entsprechend anzuwenden.

(6) Der Vorsitzende kann die Parteien für die Güteverhandlung sowie deren Fortsetzung vor einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter (Güterichter) verweisen. Der Güterichter kann alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt

Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht


Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Arbeitsrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 64 Grundsatz


(1) Gegen die Urteile der Arbeitsgerichte findet, soweit nicht nach § 78 das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben ist, die Berufung an die Landesarbeitsgerichte statt. (2) Die Berufung kann nur eingelegt werden, a) wenn sie in dem Urtei
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Strafprozeßordnung - StPO | § 269 Verbot der Verweisung bei Zuständigkeit eines Gerichts niederer Ordnung


Das Gericht darf sich nicht für unzuständig erklären, weil die Sache vor ein Gericht niederer Ordnung gehöre.

Strafprozeßordnung - StPO | § 5 Maßgebendes Verfahren


Für die Dauer der Verbindung ist der Straffall, der zur Zuständigkeit des Gerichts höherer Ordnung gehört, für das Verfahren maßgebend.
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 39 Heranziehung der ehrenamtlichen Richter


Die ehrenamtlichen Richter sollen zu den Sitzungen nach der Reihenfolge einer Liste herangezogen werden, die der Vorsitzende vor Beginn des Geschäftsjahrs oder vor Beginn der Amtszeit neu berufener ehrenamtlicher Richter gemäß § 38 Satz 2 aufstellt.

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

27 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 22. Okt. 2015 - 2 Ta 118/15

bei uns veröffentlicht am 22.10.2015

Gründe LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 2 Ta 118/15 Beschluss Datum: 22.10.2015 12 Ca 483/14 (Arbeitsgericht Nürnberg) Rechtsvorschriften: Leitsatz: Die Beschwerde der Staatskasse gegen den Beschluss des Arbe

Arbeitsgericht München Endurteil, 19. Jan. 2015 - 43 Ca 557/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2015

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Kündigung der beklagten Partei vom 23.12.2013 nicht aufgelöst worden ist. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Von den Kosten des Rechtss

Landesarbeitsgericht München Urteil, 13. Apr. 2016 - 5 Sa 990/15

bei uns veröffentlicht am 13.04.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Regensburg vom 24. September 2015 - 8 Ca 997/15 - abgeändert. Es wird festgestellt, dass die Änderungskündigung des Beklagten vom 21.04.2015 rechtsunwirksam

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 23. Feb. 2017 - 13 W 348/17

bei uns veröffentlicht am 23.02.2017

Tenor I. Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 16. Januar 2017 wird zurückgewiesen. II. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Die sofortige Beschwerde

Landesarbeitsgericht Köln Beschluss, 30. Okt. 2018 - 9 Ta 192/18

bei uns veröffentlicht am 30.10.2018

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 02.08.2018- 6 Ca 3860/18 - abgeändert. Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist zulässig. 1G r ü n d e 2I. 3Die Parteien streiten über einen

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Sept. 2018 - 8 AZR 27/18

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10. Oktober 2017 - 8 Sa 285/17 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefass

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Sept. 2018 - 8 AZR 70/18

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 21. November 2017 - 8 Sa 477/17 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefas

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Sept. 2018 - 8 AZR 26/18

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10. Oktober 2017 - 8 Sa 284/17 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefass

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 07. Sept. 2016 - 4 Sa 509/15

bei uns veröffentlicht am 07.09.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das 2. Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 19.10.2015 - 8 Ca 927/15 - aufgehoben. II. Das 1. Versäumnisurteil vom 17.8.2015 wird in den Ziffern 4, 5 und 7 des Tenors aufrechter

Arbeitsgericht Bochum Urteil, 01. Juni 2016 - 3 Ca 2581/15

bei uns veröffentlicht am 01.06.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Der Streitwert wird auf 848,44 € festgesetzt. 1Tatbestand: 2Die Parteien streiten um einen Anspruch des Klägers auf Zahlung eines Krankengeldzuschusses f

Arbeitsgericht Solingen Beschluss, 29. Feb. 2016 - 3 Ca 26/16 lev

bei uns veröffentlicht am 29.02.2016

Tenor Die Klage gilt gem. § 54 Abs. 5 ArbGG i. V. m. § 269 Abs. 3 ZPO als zurückgenommen. Der Antrag der Klägerin auf Anberaumung eines Verhandlungstermins wird zurückgewiesen. 1Gründe: 2A. 3Die Parteien streiten darüber, ob die Kündigu

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 19. Feb. 2016 - 7 Oa 1/15

bei uns veröffentlicht am 19.02.2016

Tenor 1.              Die Klage wird abgewiesen. 2.              Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3.              Die Revision wird nicht zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2              Der Kläger macht gegenüber dem beklagten Land ei

Landesarbeitsgericht Köln Beschluss, 17. Nov. 2015 - 12 Ta 298/15

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 28. Juli 2015 - 2 Ca 4950/14 - aufgehoben und die Sache zur Prüfung der Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe an das Arbeitsgericht Aachen zurückverwie

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 24. Juni 2015 - 7 Sa 559/14

bei uns veröffentlicht am 24.06.2015

Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz - Az. 7 Ca 1030/14 - vom 11. September 2014 abgeändert. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien über den 31.

Landesarbeitsgericht Hamm Beschluss, 15. Jan. 2015 - 1 SHa 26/14

bei uns veröffentlicht am 15.01.2015

Tenor Als das zuständige Gericht wird das Arbeitsgericht Hagen bestimmt. 1 G r ü n d e: 2I.           Die Parteien streiten in der Hauptsache um die Frage, ob das Arbeitsverhältnis durch Kündigung des beklagten Insolvenzverwalters vom 30.07.2014 au

Landesarbeitsgericht Hamm Beschluss, 03. Nov. 2014 - 4 Ta 420/14

bei uns veröffentlicht am 03.11.2014

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 03.07.2014 wird der Ordnungsgeldbeschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 25.06.2014 – 1 Ca 2121/14 – aufgehoben. 1 Gründe 2I. 3Der anwaltlich vertretene Kläger wendet sich im vorliegenden Verfahr

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 20. Okt. 2014 - 2 Sa 114/14

bei uns veröffentlicht am 20.10.2014

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 09.01.2014 - 2 Ca 1344/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestan

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 19. Aug. 2014 - 8 Sa 764/13

bei uns veröffentlicht am 19.08.2014

Tenor 1.Unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 25.04.2013 - Az. 3 Ca 2940/12 - auf die Berufung der Klägerin teilweise abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 4

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 20. Jan. 2012 - 9 Sa 371/11

bei uns veröffentlicht am 20.01.2012

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 08.06.2011, Az.: 1 Ca 505/11, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Der 51-jährige, verheirate

Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 21. Sept. 2011 - 5 K 2044/10

bei uns veröffentlicht am 21.09.2011

Tenor Die Erinnerung der Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23.04.2010 - 5 K 1803/06 - wird zurückgewiesen. Gründe   I. 1 Die Beklagte wendet sich gegen die Festsetzu

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 09. Feb. 2011 - 3 Ta 15/11

bei uns veröffentlicht am 09.02.2011

Tenor Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des ArbG Koblenz - (damalige) Auswärtige Kammern Neuwied - vom 31.05.2010 - 5 Ca 556/10 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Nov. 2010 - 2 AZR 323/09

bei uns veröffentlicht am 25.11.2010

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 10. Februar 2009 - 8 Sa 892/08 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 07. Juli 2010 - 8 Sa 33/10

bei uns veröffentlicht am 07.07.2010

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 20.11.2009, Az.: 1 Ca 666/09, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien stre

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 23. Juni 2010 - 10 Ta 109/10

bei uns veröffentlicht am 23.06.2010

Tenor Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den undatierten Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern, Az.: 8 Ca 1387/09, der ihr am 15. April 2010 zugestellt worden ist, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde w

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 18. Mai 2010 - 3 AZB 9/10

bei uns veröffentlicht am 18.05.2010

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24. Februar 2010 - 14 Ta 518/09 - wird zurückgewiesen.

Arbeitsgericht Ulm Urteil, 20. Feb. 2009 - 6 Ca 33/08

bei uns veröffentlicht am 20.02.2009

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 24.247,95 EUR festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht zugelassen, soweit sie

Arbeitsgericht Ulm Urteil, 29. Juli 2004 - 1 Ca 118/03

bei uns veröffentlicht am 29.07.2004

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 18.08.2003 aufgelöst wurde. 2.

Referenzen

Die ehrenamtlichen Richter sollen zu den Sitzungen nach der Reihenfolge einer Liste herangezogen werden, die der Vorsitzende vor Beginn des Geschäftsjahrs oder vor Beginn der Amtszeit neu berufener ehrenamtlicher Richter gemäß § 38 Satz 2 aufstellt. § 31 Abs. 2...