Apothekengesetz - ApoG | § 6

Apothekengesetz - ApoG | § 6
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Eine Apotheke darf erst eröffnet werden, nachdem die zuständige Behörde bescheinigt hat, daß die Apotheke den gesetzlichen Anforderungen entspricht (Abnahme).

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

2 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

published on 25/05/2016 00:00

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Berechtigung des Klägers, Lagerräume im Sinne des § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) fü
published on 29/04/2015 00:00

Tenor Es wird festgestellt, dass der Kläger berechtigt ist, in Lagerräumen im Sinne des § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 2. Alt. ApBetrO auch die folgenden heimversorgenden Tätigkeiten auszuüben: -          die Bestellung von Fertigarzneimitteln und apotheke
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.