(1) Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller

1.
(weggefallen)
2.
voll geschäftsfähig ist;
3.
die deutsche Approbation als Apotheker besitzt;
4.
die für den Betrieb einer Apotheke erforderliche Zuverlässigkeit besitzt; dies ist nicht der Fall, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Antragstellers in bezug auf das Betreiben einer Apotheke dartun, insbesondere wenn strafrechtliche oder schwere sittliche Verfehlungen vorliegen, die ihn für die Leitung einer Apotheke ungeeignet erscheinen lassen, oder wenn er sich durch gröbliche oder beharrliche Zuwiderhandlung gegen dieses Gesetz, die auf Grund dieses Gesetzes erlassene Apothekenbetriebsordnung oder die für die Herstellung von Arzneimitteln und den Verkehr mit diesen erlassenen Rechtsvorschriften als unzuverlässig erwiesen hat;
4a.
5.
die eidesstattliche Versicherung abgibt, daß er keine Vereinbarungen getroffen hat, die gegen § 8 Satz 2, § 9 Abs. 1, § 10 oder § 11 verstoßen, und den Kauf- oder Pachtvertrag über die Apotheke sowie auf Verlangen der zuständigen Behörde auch andere Verträge, die mit der Einrichtung und dem Betrieb der Apotheke in Zusammenhang stehen, vorlegt;
6.
nachweist, daß er im Falle der Erteilung der Erlaubnis über die nach der Apothekenbetriebsordnung (§ 21) vorgeschriebenen Räume verfügen wird;
7.
nicht in gesundheitlicher Hinsicht ungeeignet ist, eine Apotheke ordnungsgemäß zu leiten;
8.
mitteilt, ob und gegebenenfalls an welchem Ort er in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Vertragsstaat, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, eine oder mehrere Apotheken betreibt.

(2) Abweichend von Absatz 1 ist einem approbierten Antragsteller, der nicht gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 der Bundes-Apothekerordnung die pharmazeutische Prüfung im Geltungsbereich dieses Gesetzes bestanden hat, die Erlaubnis nur zu erteilen, wenn sie für eine Apotheke beantragt wird, die seit mindestens drei Jahren betrieben wird.

(2a) Absatz 2 gilt nicht für approbierte Antragsteller, deren förmliche Qualifikationen bereits durch die zuständigen Behörden für andere Zwecke anerkannt wurden und die tatsächlich und rechtmäßig die beruflichen Tätigkeiten eines Apothekers mindestens drei Jahre lang ununterbrochen im Geltungsbereich dieses Gesetzes ausgeübt haben.

(3) Hat der Apotheker nach seiner Approbation oder nach Erteilung eines nach § 4 Abs. 1a bis 1d, 2 oder 3 der Bundes-Apothekerordnung der pharmazeutischen Prüfung gleichwertigen Diploms, Prüfungszeugnisses oder sonstigen Befähigungsnachweises mehr als zwei Jahre lang ununterbrochen keine pharmazeutische Tätigkeit ausgeübt, so ist ihm die Erlaubnis nur zu erteilen, wenn er im letzten Jahr vor der Antragstellung eine solche Tätigkeit mindestens sechs Monate lang wieder in einer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Vertragsstaat, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, gelegenen Apotheke oder Krankenhausapotheke ausgeübt hat.

(4) Die Erlaubnis zum Betrieb mehrerer öffentlicher Apotheken ist auf Antrag zu erteilen, wenn

1.
der Antragsteller die Voraussetzungen nach den Absätzen 1 bis 3 für jede der beantragten Apotheken erfüllt und
2.
die von ihm zu betreibende Apotheke und die von ihm zu betreibenden Filialapotheken innerhalb desselben Kreises oder derselben kreisfreien Stadt oder in einander benachbarten Kreisen oder kreisfreien Städten liegen.

(5) Für den Betrieb mehrerer öffentlicher Apotheken gelten die Vorschriften dieses Gesetzes mit folgenden Maßgaben entsprechend:

1.
Der Betreiber hat eine der Apotheken (Hauptapotheke) persönlich zu führen.
2.
Für jede weitere Apotheke (Filialapotheke) hat der Betreiber schriftlich einen Apotheker als Verantwortlichen zu benennen, der die Verpflichtungen zu erfüllen hat, wie sie in diesem Gesetz und in der Apothekenbetriebsordnung für Apothekenleiter festgelegt sind.
Soll die Person des Verantwortlichen im Sinne des Satzes 1 Nummer 2 geändert werden, so ist dies der Behörde von dem Betreiber zwei Wochen vor der Änderung schriftlich anzuzeigen. Bei einem unvorhergesehenen Wechsel der Person des Verantwortlichen muss die Änderungsanzeige nach Satz 2 unverzüglich erfolgen.

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Gesundheitsrecht: Zur Bestellung und Überprüfung von Arzneimitteln aus Ungarn durch deutschen Apotheker

11.07.2012

Bereitstellen von Medikamente zusammen mit einer Rechnung einer ungarischen Apotheke ist kein Verstoß gegen das Verbringungsverbot-BGH vom 12.01.12-Az:I ZR 211/10

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 19 §§.

wird zitiert von 4 §§ in anderen Gesetzen.

Apothekenbetriebsordnung - ApoBetrO 1987 | § 17 Erwerb und Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten


(1) Arzneimittel dürfen nur von zur Abgabe von Arzneimitteln berechtigten Betrieben erworben werden. (1a) Arzneimittel dürfen, außer im Falle des § 11a des Apothekengesetzes und des Absatzes 2a, nur in den Apothekenbetriebsräumen in den Verkehr g

Apothekenbetriebsordnung - ApoBetrO 1987 | § 2 Apothekenleiter


(1) Apothekenleiter ist1.bei einer Apotheke, die nach § 1 Abs. 2 des Gesetzes über das Apothekenwesen betrieben wird, der Inhaber der Erlaubnis nach § 2 des Apothekengesetzes, im Falle der Verpachtung, der Pächter,2.bei einer Apotheke oder Zweigapoth

Apothekenbetriebsordnung - ApoBetrO 1987 | § 6 Allgemeine Vorschriften über die Herstellung und Prüfung


(1) Arzneimittel, die in der Apotheke hergestellt werden, müssen die nach der pharmazeutischen Wissenschaft erforderliche Qualität aufweisen. Sie sind nach den anerkannten pharmazeutischen Regeln herzustellen und zu prüfen; enthält das Arzneibuch ent

Apothekenbetriebsordnung - ApoBetrO 1987 | § 37 Übergangsvorschriften


(1) Auf Apotheken, für die vor dem 11. Juni 2012 eine Erlaubnis nach § 1 Absatz 2, auch in Verbindung mit § 2 Absatz 4, des Apothekengesetzes erteilt worden ist, sind die §§ 2a, 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a, § 34 Absatz 3 Satz 1 und 4 sowie
wird zitiert von 9 anderen §§ im .

Apothekengesetz - ApoG | § 14


(1) Dem Träger eines Krankenhauses ist auf Antrag die Erlaubnis zum Betrieb einer Krankenhausapotheke zu erteilen, wenn er 1. die Anstellung eines Apothekers, der die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, 7 und 8 sowie Abs. 3, auch in Verbindu

Apothekengesetz - ApoG | § 11a


Die Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 des Arzneimittelgesetzes ist dem Inhaber einer Erlaubnis nach § 2 auf Antrag zu erteilen, wenn er schriftlich oder elektronisch versichert, dass er im Falle der

Apothekengesetz - ApoG | § 7


Die Erlaubnis verpflichtet zur persönlichen Leitung der Apotheke in eigener Verantwortung. Im Falle des § 2 Abs. 4 obliegen dem vom Betreiber nach § 2 Abs. 5 Nr. 2 benannten Apotheker die Pflichten entsprechend Satz 1; die Verpflichtungen des Betreib

Apothekengesetz - ApoG | § 8


Mehrere Personen zusammen können eine Apotheke nur in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer offenen Handelsgesellschaft betreiben; in diesen Fällen bedürfen alle Gesellschafter der Erlaubnis. Beteiligungen an einer Apotheke
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Bundes-Apothekerordnung - BApO | § 4


(1) Die Approbation als Apotheker ist auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller 1. (weggefallen)2. sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Apothekerberufs ergibt,3

Apothekenbetriebsordnung - ApoBetrO 1987 | § 21 Arzneimittelrisiken, Behandlung nicht verkehrsfähiger Arzneimittel


(1) Der Apothekenleiter hat dafür zu sorgen, dass bei Arzneimittelrisiken und nicht verkehrsfähigen Arzneimitteln die Verpflichtungen nach Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 3 und den Absätzen 4 und 5 erfüllt werden. (2) Der Apothekenleiter hat sicherzu
zitiert 4 andere §§ aus dem .

Apothekengesetz - ApoG | § 11


(1) Erlaubnisinhaber und Personal von Apotheken dürfen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, mit Ärzten oder anderen Personen, die sich mit der Behandlung von Krankheiten befassen, oder mit Dritten keine Rechtsgeschäfte vornehmen oder Abspr

Apothekengesetz - ApoG | § 21


(1) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates eine Apothekenbetriebsordnung zu erlassen, um einen ordnungsgemäßen Betrieb der Apotheken, Zweigapotheken und Krankenhausapotheken zu gewä

Apothekengesetz - ApoG | § 8


Mehrere Personen zusammen können eine Apotheke nur in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer offenen Handelsgesellschaft betreiben; in diesen Fällen bedürfen alle Gesellschafter der Erlaubnis. Beteiligungen an einer Apotheke

Apothekengesetz - ApoG | § 10


Der Erlaubnisinhaber darf sich nicht verpflichten, bestimmte Arzneimittel ausschließlich oder bevorzugt anzubieten, anzuwenden oder abzugeben oder anderweitig die Auswahl der von ihm abzugebenden Arzneimittel auf das Angebot bestimmter Hersteller ode

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Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juli 2012 - I ZR 40/11

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 40/11 Verkündet am: 19. Juli 2012 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Jan. 2012 - I ZR 211/10

bei uns veröffentlicht am 12.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 211/10 Verkündet am: 12.Januar 2012 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Apr. 2011 - I ZR 129/09

bei uns veröffentlicht am 14.04.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 129/09 Verkündet am: 14. April 2011 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Sozialgericht München Endurteil, 12. Okt. 2016 - S 15 R 328/16

bei uns veröffentlicht am 12.10.2016

Tenor I. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 07.01.2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 27.01.2016 verurteilt, den Kläger mit Wirkung ab dem 20.10.2014 von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Re

Sozialgericht München Urteil, 17. Dez. 2015 - S 56 R 1777/15

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

Tenor I. Der Bescheid vom 10.09.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.07.2015 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin für ihre in der Zeit vom 01.06.2013 bis 31.03.2015 ausgeübte Tätigkeit als

Sozialgericht München Endurteil, 10. März 2016 - S 15 R 10/16

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Tenor I. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 08.07.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 02.12.2015 verurteilt, die Klägerin ab dem 01.10.2013 von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

Sozialgericht München Urteil, 05. Feb. 2015 - GSW S 15 R 928/14

bei uns veröffentlicht am 05.02.2015

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin unter Aufhebung des Bescheids vom 29.11.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 29.04.2014 gem. § 6 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch - SGB VI - Befreiung von der Versicheru

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 21. Aug. 2018 - 7 B 103/18

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Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 40.000 Euro festgesetzt. Gründe I. 1 Die Antragstellerin begehrt vorläufigen Rechtsschutz im Hinblick au

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Juli 2017 - II ZB 8/16

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 8/16 vom 25. Juli 2017 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja HGB § 7; ApoG § 7; FamFG § 395 Das Registergericht hat im Amtslöschungsverfahren nicht zu prüfen, ob die Erteilun

Europäischer Gerichtshof Urteil, 26. Okt. 2016 - C-276/15

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Erste Kammer) 26. Oktober 2016 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung — Humanarzneimittel — Richtlinie 2001/83/EG — Anwendungsbereich — Art. 2 Abs. 1 — Arzneimittel, die gewerblich zubereitet..
Apothekenrecht

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Mai 2016 - 3 C 8/15

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Berechtigung des Klägers, Lagerräume im Sinne des § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) fü

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 01. März 2016 - 11 W 5/16 (Wx)

bei uns veröffentlicht am 01.03.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 wird der Beschluss des Amtsgerichts Mannheim - Registergericht - vom 14. Oktober 2015 aufgehoben. Das Registergericht wird angewiesen, die Eintragung des Prokuristen nicht aus den Gründen der an

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 11. Juni 2015 - 2 U 136/14

bei uns veröffentlicht am 11.06.2015

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Vorsitzenden der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Ulm vom 15.10.2014 wird, auch im Umfang der berufungsrechtlichen Hilfsanträge, z u r ü c k g e w i e s e n .

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 29. Apr. 2015 - 13 A 2551/13

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor Es wird festgestellt, dass der Kläger berechtigt ist, in Lagerräumen im Sinne des § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 2. Alt. ApBetrO auch die folgenden heimversorgenden Tätigkeiten auszuüben: -          die Bestellung von Fertigarzneimitteln und apotheke

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 26. Feb. 2015 - 3 C 30/13

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

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Bundesfinanzhof Urteil, 03. Apr. 2014 - X R 16/10

bei uns veröffentlicht am 03.04.2014

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) führte bis zum Jahr 2008 eine eigene Apotheke (A-Apotheke).

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Dez. 2013 - 3 C 17/13

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Tatbestand 1 Der aus Polen stammende Kläger ist niedergelassener Tierarzt mit langjährigem Praxissitz in L. (Kreis S.). Im Juli 2007 beantragte er bei der beklagten Tier

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 29. Okt. 2013 - 7 K 3907/12

bei uns veröffentlicht am 29.10.2013

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Bundesverwaltungsgericht Urteil, 15. Dez. 2011 - 3 C 41/10

bei uns veröffentlicht am 15.12.2011

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die dem Beigeladenen erteilte Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln.

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 17. Feb. 2011 - 2 U 65/10

bei uns veröffentlicht am 17.02.2011

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Ulm vom 19. Mai 2010 (Az.: 4 O 281/09), ergänzt durch Beschluss vom 06.08.2010, wird z u r ü c k g e w i e s e n. II: Auf die Berufung des Klägers

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil, 13. Dez. 2010 - 3 K 439/10.KO

bei uns veröffentlicht am 13.12.2010

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten in der mündlichen Verhandlung die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tr

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. Juni 2010 - 3 C 31/09

bei uns veröffentlicht am 24.06.2010

Tatbestand 1 Der Kläger ist selbständiger Apotheker. Seit Oktober 2007 betreibt er an seiner Apotheke in Mannheim einen Apothekenkommissionierungsautomaten der Firma Row

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. Juni 2010 - 3 C 30/09

bei uns veröffentlicht am 24.06.2010

Tatbestand 1 Der Kläger ist selbständiger Apotheker. Seit April 2007 betreibt er an einer Filiale seiner Apotheke in Osthofen einen Apothekenkommissionierungsautomaten d

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 02. Sept. 2008 - 11 K 4331/07

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Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand   1 Der Kläger wendet sich gegen die Untersagung des in seiner Apotheke installierten Row

Landgericht Kiel Urteil, 15. Jan. 2008 - 16 O 28/07

bei uns veröffentlicht am 15.01.2008

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Der Kläger, ein appr

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 06. Dez. 2006 - 1 U 484/06 - 151

bei uns veröffentlicht am 06.12.2006

Tenor 1. Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das am 9. August 2006 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken – Az.: 7I O 77/06 – wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Verfügungsklägerin zur Last. 3.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 02. Sept. 1999 - 13 A 3323/97

bei uns veröffentlicht am 02.09.1999

Tenor 1 T a t b e s t a n d : 2 Der Kläger betreibt zusammen mit dem Arzt Dr. H. , dem Kläger im Verfahren 13 A 3326/97, eine onkologische Praxis in der W. straße in P. . In dem Gebäude befindet sich im Erdges
Apothekenrecht

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(1) Der Apothekenleiter hat dafür zu sorgen, dass bei Arzneimittelrisiken und nicht verkehrsfähigen Arzneimitteln die Verpflichtungen nach Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 3 und den Absätzen 4 und 5 erfüllt werden. (2) Der Apothekenleiter hat sicherzustellen, dass...