Apothekengesetz - ApoG | § 7
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Gesetz über das Apothekenwesen Inhaltsverzeichnis
Die Erlaubnis verpflichtet zur persönlichen Leitung der Apotheke in eigener Verantwortung. Im Falle des § 2 Abs. 4 obliegen dem vom Betreiber nach § 2 Abs. 5 Nr. 2 benannten Apotheker die Pflichten entsprechend Satz 1; die Verpflichtungen des Betreibers bleiben unberührt. Die persönliche Leitung einer Krankenhausapotheke obliegt dem angestellten Apotheker.
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20/09/2009 13:29
Anwalt für Apothekenrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsApothekenrecht
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(1) Der im Vereinsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Registernummer 4485 eingetragene Deutsche Apothekerverband e. V. errichtet und verwaltet einen Fonds zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken. Er nimmt die
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(1) Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller 1. (weggefallen)2. voll geschäftsfähig ist;3. die deutsche Approbation als Apotheker besitzt;4. die für den Betrieb einer Apotheke erforderliche Zuverlässigkeit besitzt; dies ist ni
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published on 25/07/2017 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 8/16 vom 25. Juli 2017 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja HGB § 7; ApoG § 7; FamFG § 395 Das Registergericht hat im Amtslöschungsverfahren nicht zu prüfen, ob die Erteilun
published on 25/01/2017 00:00
Tatbestand
1
Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Genehmigung eines mit der Beigeladenen geschlossenen Krankenhausversorgungsvertrages.
2
Die Klägerin, deren Hauptbetriebsräume sich am H.platz in A-Stadt befinden, ist auf dem Gebiet der Kr
published on 25/05/2016 00:00
Tatbestand
1
Die Beteiligten streiten über die Berechtigung des Klägers, Lagerräume im Sinne des § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) fü
published on 01/03/2016 00:00
Tenor
1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 wird der Beschluss des Amtsgerichts Mannheim - Registergericht - vom 14. Oktober 2015 aufgehoben. Das Registergericht wird angewiesen, die Eintragung des Prokuristen nicht aus den Gründen der an
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(1) Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller 1. (weggefallen)2. voll geschäftsfähig ist;3. die deutsche Approbation als Apotheker besitzt;4. die für den Betrieb einer Apotheke erforderliche Zuverlässigkeit besitzt; dies ist nicht der Fall...