(1) Eine Steuerfestsetzung sowie ihre Aufhebung oder Änderung sind nicht mehr zulässig, wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen ist. Dies gilt auch für die Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit nach § 129. Die Frist ist gewahrt, wenn vor Ablauf der Festsetzungsfrist

1.
der Steuerbescheid oder im Fall des § 122a die elektronische Benachrichtigung den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Finanzbehörde verlassen hat oder
2.
bei öffentlicher Zustellung nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes die Benachrichtigung bekannt gemacht oder veröffentlicht wird.

(2) Die Festsetzungsfrist beträgt:

1.
ein Jahrfür Verbrauchsteuern und Verbrauchsteuervergütungen,
2.
vier Jahrefür Steuern und Steuervergütungen, die keine Steuern oder Steuervergütungen im Sinne der Nummer 1 oder Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nach Artikel 5 Nummer 20 und 21 des Zollkodex der Union sind.
Die Festsetzungsfrist beträgt zehn Jahre, soweit eine Steuer hinterzogen, und fünf Jahre, soweit sie leichtfertig verkürzt worden ist. Dies gilt auch dann, wenn die Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung nicht durch den Steuerschuldner oder eine Person begangen worden ist, deren er sich zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten bedient, es sei denn, der Steuerschuldner weist nach, dass er durch die Tat keinen Vermögensvorteil erlangt hat und dass sie auch nicht darauf beruht, dass er die im Verkehr erforderlichen Vorkehrungen zur Verhinderung von Steuerverkürzungen unterlassen hat.

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Baurecht: Gebührenbescheid – Erschließungsbeitrag kann nach über 30 Jahren seit Abschluss der Bauarbeiten nicht mehr erhoben werden

17.11.2019

Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen im Jahr 2017 für die Herstellung eines Teils der Straße Heckelsbergplatz in Bonn-Beuel war rechtswidrig – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Baurecht Berlin

Steuerrecht: Zur Zurechnung von Verkäufen über eBay

24.05.2018

Umsätze aus Verkäufen über die Internet-Auktions-Plattform eBay sind der Person zuzurechnen, unter deren Nutzernamen die Verkäufe ausgeführt worden sind – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin
Einkommensteuer

Steuerrecht: Frist auch beim unzuständigen Finanzamt gewahrt

22.11.2017

Der Einwurf einer Steuererklärung am letzten Tag der Antragsfrist ist auch dann fristwahrend, wenn er bei einem unzuständigen Finanzamt erfolgt – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin
Steuerrecht

Steuerstrafrecht: Keine Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung

16.05.2013

bei Anonymität der mutmaßlichen Haupttäter-BFH vom 15.1.13-Az:VIII R 22/10
Steuerstrafrecht

Immobilienrecht: Zum Beginn der Verjährung eines Auskunfts- und Rechenschaftslegungsanspruchs des Geschäftsbesorgers gegenüber dem Vermieter

07.12.2011

Der Geschäftsbesorger, der es übernommen hat, eine Ferienwohnung im eigenen Namen aber für Rechnung des Eigentümers an Feriengäste zu vermieten, ist nach Ausführung des A
Immobilienrecht

Steuerstrafrecht: Kindergeld: Doppelzahlung kann Steuerhinterziehung auslösen

28.03.2010

Wird Kindergeld für ein und dieselbe Person sowohl von der Familienkasse als auch von der Versorgungsstelle gezahlt, kann das als Steuerhinterziehung geahndet werden. Der überzahlte Betrag
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Steuerrecht: Ablaufhemmung nach Erstattung einer Selbstanzeige

16.12.2009

Rechtsanwalt für Steuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
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Steuerrecht: Keine Verzinsung vor Fälligkeit für Einfuhrumsatzsteuer

09.12.2009

Anwalt für Umsatzsteuerrecht - Steuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Steuerrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 15 §§.

wird zitiert von 5 §§ in anderen Gesetzen.

Grunderwerbsteuergesetz - GrEStG 1983 | § 16


(1) Wird ein Erwerbsvorgang rückgängig gemacht bevor das Eigentum am Grundstück auf den Erwerber übergegangen ist, so wird auf Antrag die Steuer nicht festgesetzt oder die Steuerfestsetzung aufgehoben,1.wenn die Rückgängigmachung durch Vereinbarung,

Versicherungsteuergesetz - VersStG | § 7 Steuerschuldner, Steuerentrichtungsschuldner, Haftende


(1) Steuerschuldner ist der Versicherungsnehmer. (2) Steuerentrichtungsschuldner ist der Versicherer, soweit in den Absätzen 3 bis 5 kein anderer zum Steuerentrichtungsschuldner bestimmt ist oder nach Absatz 6 der Versicherungsnehmer als Steuersc

Grundsteuergesetz - GrStG 1973 | § 16 Hauptveranlagung


(1) Die Steuermeßbeträge werden auf den Hauptfeststellungszeitpunkt (§ 221 Absatz 2 des Bewertungsgesetzes) allgemein festgesetzt (Hauptveranlagung). Dieser Zeitpunkt ist der Hauptveranlagungszeitpunkt. (2) Der bei der Hauptveranlagung festgesetzte

Vermögensteuergesetz - VStG 1974 | § 15 Hauptveranlagung


(1) Die Vermögensteuer wird für drei Kalenderjahre allgemein festgesetzt (Hauptveranlagung). Der Zeitraum, für den die Hauptveranlagung gilt, ist der Hauptveranlagungszeitraum; der Beginn dieses Zeitraums ist der Hauptveranlagungszeitpunkt. (2) Die
wird zitiert von 7 anderen §§ im .

Abgabenordnung - AO 1977 | § 164 Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung


(1) Die Steuern können, solange der Steuerfall nicht abschließend geprüft ist, allgemein oder im Einzelfall unter dem Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt werden, ohne dass dies einer Begründung bedarf. Die Festsetzung einer Vorauszahlung ist stets

Abgabenordnung - AO 1977 | § 171 Ablaufhemmung


(1) Die Festsetzungsfrist läuft nicht ab, solange die Steuerfestsetzung wegen höherer Gewalt innerhalb der letzten sechs Monate des Fristlaufs nicht erfolgen kann. (2) Ist beim Erlass eines Steuerbescheids eine offenbare Unrichtigkeit unterlaufen

Abgabenordnung - AO 1977 | § 181 Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung, Feststellungsfrist, Erklärungspflicht


(1) Für die gesonderte Feststellung gelten die Vorschriften über die Durchführung der Besteuerung sinngemäß. Steuererklärung im Sinne des § 170 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ist die Erklärung zur gesonderten Feststellung. Wird eine Erklärung zur gesondert

Abgabenordnung - AO 1977 | § 47 Erlöschen


Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erlöschen insbesondere durch Zahlung (§§ 224, 224a, 225), Aufrechnung (§ 226), Erlass (§§ 163, 227), Verjährung (§§ 169 bis 171, §§ 228 bis 232), ferner durch Eintritt der Bedingung bei auflösend bedingten Ans
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Verwaltungszustellungsgesetz - VwZG 2005 | § 10 Öffentliche Zustellung


(1) Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn 1. der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist,2. bei juristischen Personen, die zur
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Abgabenordnung - AO 1977 | § 129 Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts


Die Finanzbehörde kann Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigen. Bei berechtigtem Interesse des Beteiligten ist zu berichtigen. Wird zu einem sch

Abgabenordnung - AO 1977 | § 122a Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf


(1) Verwaltungsakte können mit Einwilligung des Beteiligten oder der von ihm bevollmächtigten Person bekannt gegeben werden, indem sie zum Datenabruf durch Datenfernübertragung bereitgestellt werden. (2) Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkun

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Finanzgericht Köln Urteil, 25. Nov. 2021 - 14 K 1178/20

bei uns veröffentlicht am 31.05.2022

Streitgegenständlich ist vorliegend, ob die Gewinne des Klägers aus der Veräußerung von Kryptowerten (hier: Bitcoin, Ethereum und Monero) nach Maßgabe der § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuerge

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Nov. 2011 - III ZR 105/11

bei uns veröffentlicht am 03.11.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 105/11 Verkündet am: 3. November 2011 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 666

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Juni 2019 - III ZR 93/18

bei uns veröffentlicht am 27.06.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 93/18 Verkündet am: 27. Juni 2019 P e l l o w s k i Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Rückforde

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Okt. 2019 - 1 StR 173/19

bei uns veröffentlicht am 24.10.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 173/19 vom 24. Oktober 2019 in dem selbständigen Einziehungsverfahren gegen wegen Steuerhinterziehung ECLI:DE:BGH:2019:241019B1STR173.19.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwer

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Nov. 2005 - II ZR 178/03

bei uns veröffentlicht am 14.11.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL II ZR 178/03 Verkündet am: 14. November 2005 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Mai 2001 - IX ZR 46/00

bei uns veröffentlicht am 03.05.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 46/00 Verkündet am: 3. Mai 2001 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein -------

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Nov. 2001 - 5 StR 395/01

bei uns veröffentlicht am 07.11.2001

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung: ja StGB §§ 2, 78a; AO § 370; VStG 1. Hinterziehung von Vermögensteuer für Besteuerungszeit- räume bis zum 31. Dezember 1996 bleibt strafbar. 2. Bei Veranlagungssteuern beginnt die Verfolgungsverj

Bundesgerichtshof Urteil, 21. März 2000 - IX ZR 183/98

bei uns veröffentlicht am 21.03.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 183/98 Verkündet am: 21. März 2000 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ---------

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Jan. 2006 - IX ZB 29/04

bei uns veröffentlicht am 12.01.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 29/04 vom 12. Januar 2006 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 290 Abs. 1 Nr. 2 a) Eine teilweise auf Schätzungen des Schuldners beruhende Einkommenst

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Sept. 2010 - IX ZR 26/09

bei uns veröffentlicht am 23.09.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 26/09 Verkündet am: 23. September 2010 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 675 Abs. 1; USt

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 23. März 2016 - B 4 K 14.675

bei uns veröffentlicht am 23.03.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Beteiligten streiten um einen Erschließungsbeitrag.

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 16. Juni 2016 - 4 K 1902/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Gründe Finanzgericht Nürnberg 4 K 1902/15 Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit A. A-Straße, A-Stadt - Klägerin Prozessbev.: Steuerberatung B. B-Straße, B-Stadt

Finanzgericht München Urteil, 25. Apr. 2016 - 7 K 1364/14

bei uns veröffentlicht am 25.04.2016

Gründe Finanzgericht München Az.: 7 K 1364/14 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: Geltung der Steuerfreistellung des § 8b Abs. 2 Satz 1 Körperschaftsteuergesetz in der für das Jahr 2002 geltende

Finanzgericht München Urteil, 25. Feb. 2016 - 13 K 2811/13

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Gründe Finanzgericht München Az.: 13 K 2811/13 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: Ablaufhemmung wegen Steuerfahndungsprüfung; Anforderungen an die Ermittlungsmaßnahmen der Steuerfahndung § 171

Finanzgericht München Urteil, 23. Feb. 2016 - 10 K 1379/15

bei uns veröffentlicht am 23.02.2016

Gründe Finanzgericht München Az.: 10 K 1379/15 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: Prüfungsinhalt bei Verpflichtungsklagen auf Erlass eines gebundenen Verwaltungsakts; Hemmung der Festsetzungsf

Finanzgericht München Urteil, 25. Feb. 2016 - 13 K 2818/13

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Gründe Finanzgericht München Az.: 13 K 2818/13 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: Ablaufhemmung wegen Steuerfahndungsprüfung; Anforderungen an die Ermittlungsmaßnahmen der Steuerfahndung

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 29. Apr. 2015 - W 2 K 13.1220

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 21. Feb. 2018 - 4 K 1425/15

bei uns veröffentlicht am 21.02.2018

Tenor 1. Der Bescheid für 2003 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Sozietät ABC A/B/C Partner GbR vom 18.08.2009 in Gestalt der Bescheide vom 21.01.2011, 01.02.2012 und der Einspruchsen

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 29. Apr. 2015 - W 2 K 15.182

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Finanzgericht München Urteil, 21. Feb. 2019 - 15 K 1181/18

bei uns veröffentlicht am 21.02.2019

Tenor 1. Die Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen … werden aufgehoben. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Bei

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 13. Juli 2017 - Au 2 K 16.1403

bei uns veröffentlicht am 13.07.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 11. Okt. 2017 - Au 6 K 17.67

bei uns veröffentlicht am 11.10.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 01. Apr. 2015 - AN 4 K 14.01708

bei uns veröffentlicht am 01.04.2015

Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten vom 7. Oktober 2014 wird insoweit aufgehoben, als auch eine Gebühr für die Bearbeitung des Bescheides von 4,50 EUR geltend gemacht wird. 2. Der Kläger trägt 9/10, die Beklagte trägt 1/10 der Kosten d

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 21. Feb. 2018 - B 4 K 16.782

bei uns veröffentlicht am 21.02.2018

Tenor 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Kläger wenden sich gege

Verwaltungsgericht München Urteil, 02. Juli 2015 - M 10 K 14.1539

bei uns veröffentlicht am 02.07.2015

Tenor I. Die Herstellungsbeitragsbescheide für die Wasserversorgungsanlage des Beklagten vom 25. April 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheids des Landratsamts ... vom 19. Februar 2013 werden aufgehoben, soweit jeweils ein höherer B

Verwaltungsgericht München Urteil, 02. Juli 2015 - M 10 K 14.1481

bei uns veröffentlicht am 02.07.2015

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten den Rechtstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben. II. Die Herstellungsbeitragsbescheide für die Entwässerungseinrichtung des Beklagten vom 25. Apri

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 12. März 2019 - 22 B 16.2014

bei uns veröffentlicht am 12.03.2019

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 24. September 2015 wird in der Nummer 1 abgeändert. II. Der Bescheid der Beklagten vom 30. Juni 2014 wird insoweit aufgehoben, als darin - für das Jahr 2002 ein höherer

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 11. Nov. 2014 - Au 3 K 13.1737

bei uns veröffentlicht am 11.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherh

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 11. Nov. 2014 - Au 3 K 13.1774

bei uns veröffentlicht am 11.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheit

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 11. Nov. 2014 - Au 3 K 13.1736

bei uns veröffentlicht am 11.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheit

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 29. Juli 2016 - 3 N 14.1545

bei uns veröffentlicht am 29.07.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller kann die Vollstreckung durch Sicherheits

Verwaltungsgericht München Urteil, 08. Okt. 2015 - M 10 K 15.1135

bei uns veröffentlicht am 08.10.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherh

Verwaltungsgericht München Urteil, 24. Sept. 2015 - M 10 K 14.2079

bei uns veröffentlicht am 24.09.2015

Tenor I. Der Herstellungsbeitragsbescheid der Beklagten vom ... April 2014 wird aufgehoben, soweit dort ein höherer Beitrag als 9.381,76 Euro festgesetzt worden ist. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Von den Ko

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 08. Mai 2019 - 3 K 193/19

bei uns veröffentlicht am 08.05.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Streitig ist die Festsetzung von Kindergeld für das Kind K für

Verwaltungsgericht München Beschluss, 25. Apr. 2014 - 2 S 14.371

bei uns veröffentlicht am 25.04.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 11.141,00 € festgesetzt. Gründe I. Der Antragstelle

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Nov. 2017 - 6 C 17.2211

bei uns veröffentlicht am 30.11.2017

Tenor I. Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 12. Oktober 2017 – B 4 K 16.75 – wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 12. Feb. 2019 - AN 1 K 18.01267

bei uns veröffentlicht am 12.02.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. 3. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe

Finanzgericht München Urteil, 10. Feb. 2017 - 3 K 2276/15

bei uns veröffentlicht am 10.02.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Streitig ist, ob ein geänderter Umsatzsteuerbescheid unter Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung wegen e

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 19. März 2015 - Au 2 K 14.1729

bei uns veröffentlicht am 19.03.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig volls

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 29. Apr. 2015 - B 4 K 13.937

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor 1. Der Widerspruchsbescheid des Landratsamtes Hof vom 28.11.2013 wird aufgehoben, soweit er den Kanal-Herstellungsbeitragsbescheid der Klägerin vom 23.04.2010 in Höhe von mehr als 818,32 EUR aufgehoben hat. Im Übrigen wird die Klage a

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 29. Apr. 2015 - B 4 K 13.577

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. März 2015 - 20 ZB 14.2712

bei uns veröffentlicht am 23.03.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 6.967,25 Euro festgesetzt.

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 05. März 2015 - AN 3 K 13.01480

bei uns veröffentlicht am 05.03.2015

Tenor 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner zu tragen.Das Urteil ist insoweit gegen Sicherheitsleistung in Höhe der festgesetzten Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatb

Landgericht München I Endurteil, 13. Nov. 2015 - 4 O 23715/14

bei uns veröffentlicht am 13.11.2015

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ... nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit 16.11.2014 zu bezahlen. 2. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Kosten in Höhe von ... nebst 5

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 04. Aug. 2014 - 2 S 14.894

bei uns veröffentlicht am 04.08.2014

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 22. April 2014 gegen den Erschließungsbeitragsbescheid der Antragsgegnerin vom 24. März 2014 wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 11. Nov. 2014 - Au 3 K 13.1738

bei uns veröffentlicht am 11.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherh

Verwaltungsgericht München Urteil, 15. Mai 2014 - 10 K 13.4684

bei uns veröffentlicht am 15.05.2014

Tenor I. Soweit der Rechtsstreit für erledigt erklärt wurde, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 05. Juni 2019 - W 2 K 19.553

bei uns veröffentlicht am 05.06.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de

Verwaltungsgericht München Urteil, 01. Juni 2017 - M 10 K 16.3834

bei uns veröffentlicht am 01.06.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 20. Mai 2019 - 20 B 18.1431

bei uns veröffentlicht am 20.05.2019

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 11. Mai 2016 wird geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 19. Februar 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Landratsamtes N … vom 22. Juli 2015 wird aufgehob

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Die Finanzbehörde kann Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigen. Bei berechtigtem Interesse des Beteiligten ist zu berichtigen. Wird zu einem schriftlich...
(1) Verwaltungsakte können mit Einwilligung des Beteiligten oder der von ihm bevollmächtigten Person bekannt gegeben werden, indem sie zum Datenabruf durch Datenfernübertragung bereitgestellt werden. (2) Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die...
(1) Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn 1. der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist,2. bei juristischen Personen, die zur Anmeldung...