(1) Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn

1.
der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist,
2.
bei juristischen Personen, die zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift zum Handelsregister verpflichtet sind, eine Zustellung weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich ist oder
3.
sie im Fall des § 9 nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.
Die Anordnung über die öffentliche Zustellung trifft ein zeichnungsberechtigter Bediensteter.

(2) Die öffentliche Zustellung erfolgt durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an der Stelle, die von der Behörde hierfür allgemein bestimmt ist, oder durch Veröffentlichung einer Benachrichtigung im Bundesanzeiger. Die Benachrichtigung muss

1.
die Behörde, für die zugestellt wird,
2.
den Namen und die letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten,
3.
das Datum und das Aktenzeichen des Dokuments sowie
4.
die Stelle, wo das Dokument eingesehen werden kann,
erkennen lassen. Die Benachrichtigung muss den Hinweis enthalten, dass das Dokument öffentlich zugestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Bei der Zustellung einer Ladung muss die Benachrichtigung den Hinweis enthalten, dass das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben kann. In den Akten ist zu vermerken, wann und wie die Benachrichtigung bekannt gemacht wurde. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

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1 Artikel zitieren § 10 VwZG 2005.

Verjährung: Zur Verjährungshemmung des Regressanspruches wegen gezahlter Betreuervergütung

11.12.2014

Die Verjährung des Regressanspruchs der Staatskasse wegen Betreuervergütung wird nicht durch die Einleitung des Regressverfahrens oder durch die Anhörung des Betreuten oder des Erben gehemmt.
Verjährung

Referenzen - Gesetze | § 10 VwZG 2005

§ 10 VwZG 2005 zitiert oder wird zitiert von 10 §§.

§ 10 VwZG 2005 wird zitiert von 8 §§ in anderen Gesetzen.

Abgabenordnung - AO 1977 | § 169 Festsetzungsfrist


(1) Eine Steuerfestsetzung sowie ihre Aufhebung oder Änderung sind nicht mehr zulässig, wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen ist. Dies gilt auch für die Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit nach § 129. Die Frist ist gewahrt, wenn vor Ablauf d

Abgabenordnung - AO 1977 | § 122 Bekanntgabe des Verwaltungsakts


(1) Ein Verwaltungsakt ist demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. § 34 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden. Der Verwaltungsakt kann auch gegenüber einem Bevollmächtigten bekannt gegeben werden

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 10 Zustellungsvorschriften


(1) Der Ausländer hat während der Dauer des Asylverfahrens vorzusorgen, dass ihn Mitteilungen des Bundesamtes, der zuständigen Ausländerbehörde und der angerufenen Gerichte stets erreichen können; insbesondere hat er jeden Wechsel seiner Anschrift de

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 31


(1) Die Enteignungsbehörde stellt einen Plan auf, aus dem die Grundstücke ersichtlich sind, die von der Enteignung betroffen werden. (2) Ein Auszug des Plans nebst einem Verzeichnis, in dem die von der Enteignung betroffenen Grundstücke nach ihrer g
§ 10 VwZG 2005 wird zitiert von 1 anderen §§ im Verwaltungszustellungsgesetz.

Verwaltungszustellungsgesetz - VwZG 2005 | § 2 Allgemeines


(1) Zustellung ist die Bekanntgabe eines schriftlichen oder elektronischen Dokuments in der in diesem Gesetz bestimmten Form. (2) Die Zustellung wird durch einen Erbringer von Postdienstleistungen (Post), einen nach § 17 des De-Mail-Gesetzes akkredi
§ 10 VwZG 2005 zitiert 1 andere §§ aus dem Verwaltungszustellungsgesetz.

Verwaltungszustellungsgesetz - VwZG 2005 | § 9 Zustellung im Ausland


(1) Eine Zustellung im Ausland erfolgt 1. durch Einschreiben mit Rückschein, soweit die Zustellung von Dokumenten unmittelbar durch die Post völkerrechtlich zulässig ist,2. auf Ersuchen der Behörde durch die Behörden des fremden Staates oder durch di

Referenzen - Urteile | § 10 VwZG 2005

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32 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 10 VwZG 2005.

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 12. Nov. 2014 - 5 K 916/14

bei uns veröffentlicht am 03.04.2023

FINANZGERICHT NÜRNBERG Im Namen des Volkes   In dem Rechtsstreit A, - Kläger -   Zustellungsbev.: Rechtsanwalt Dirk Streifler Oranienburger Str. 69, 10117 Berlin   gegen   Familienkasse B, - Beklagte -   wegen Kind
Verwaltungsrecht

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juni 2007 - KVR 18/06

bei uns veröffentlicht am 19.06.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 18/06 Verkündet am: 19. Juni 2007 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgeric

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juni 2007 - KVR 17/06

bei uns veröffentlicht am 19.06.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 17/06 Verkündet am: 19. Juni 2007 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja B

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juni 2007 - KVR 16/06

bei uns veröffentlicht am 19.06.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 16/06 Verkündet am: 19. Juni 2007 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgeric

Sozialgericht Augsburg Gerichtsbescheid, 05. Dez. 2016 - S 15 AS 980/16

bei uns veröffentlicht am 05.12.2016

Tenor I. Der Bescheid vom 02.05.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 01.08.2016 wird aufgehoben und der Beklagte außerdem verurteilt, dem Kläger die mit Bescheid vom 04.04.2016 bewilligten Leistungen nach dem SGB I

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. März 2019 - 10 ZB 18.2371

bei uns veröffentlicht am 12.03.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Jan. 2016 - 10 C 15.723

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Klägerin zu 1 wird zurückgewiesen. II. Dem Kläger zu 2 wird in Abänderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 20. März 2015 Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwal

Verwaltungsgericht München Urteil, 28. Feb. 2018 - M 25 K 15.4886

bei uns veröffentlicht am 28.02.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrags vorläufig vollstreckbar. Die Klägeri

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Aug. 2016 - 6 ZB 15.20

bei uns veröffentlicht am 02.08.2016

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 7. November 2014 - M 21 K 12.1616 - wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen

Finanzgericht München Urteil, 30. Jan. 2014 - 5 K 2858/13

bei uns veröffentlicht am 30.01.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Tatbestand I. Der Kläger (Kl) hatte in den Streitjahren seinen Wohnsitz im Inland. Er erzielte als Unternehmensberater Ein

Finanzgericht München Urteil, 16. Jan. 2014 - 5 K 613/11

bei uns veröffentlicht am 16.01.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand I. Streitig ist, ob der Kläger zur Rückzahlung von Kindergeld für seinen Sohn …, geboren am 05. Mai …,

Bundesfinanzhof Beschluss, 25. Okt. 2018 - V B 37/18

bei uns veröffentlicht am 25.10.2018

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 8. Februar 2018 1 K 159/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Baden-Württemberg Entscheidung, 20. März 2018 - 11 K 1067/18

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor I. Dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) werden gemäß Artikel 267 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:1. Ist Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr

Bundesfinanzhof Urteil, 13. Sept. 2017 - III R 6/17

bei uns veröffentlicht am 13.09.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 4. November 2016  8 K 1854/14 Kg,AO aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 23. Aug. 2017 - I R 52/15

bei uns veröffentlicht am 23.08.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerinnen werden das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 24. März 2015 4 K 556/12 und die ihrem Rechtsschein nach wirksamen Verwaltungsakte (Steuer- und Feststellu

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 01. Juni 2017 - L 3 R 99/16

bei uns veröffentlicht am 01.06.2017

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 1. Dezember 2015 aufgehoben. Der Bescheid der Beklagten vom 16. Mai 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19. Oktober 2011 und des Bescheides vom 22. Apr

Bundesfinanzhof Beschluss, 14. März 2017 - X S 18/16 (PKH)

bei uns veröffentlicht am 14.03.2017

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Ta

Finanzgericht Münster Urteil, 04. Nov. 2016 - 8 K 1854/14 Kg, AO

bei uns veröffentlicht am 04.11.2016

Tenor Der Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid vom 05.05.2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23.05.2014 wird insoweit aufgehoben, als die Beklagte die Kindergeldfestsetzung für die Kinder R, H und A für den Zeitraum von September 2008 b

Landgericht Düsseldorf Beschluss, 19. Okt. 2016 - 25 T 702/16

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor  Die Beschwerde wird zurückgewiesen.               Der Betroffene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 1Der Betroffene reiste am 13. November 2015 ohne Ausweisdokumente in das Bundesgebiet ein und beantragte seine Anerkennung als Asylbe

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 14. Okt. 2016 - 25 K 3847/16

bei uns veröffentlicht am 14.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 1T a t b e s t a n d 2Der Kläger erhielt in den Jahren 1995 und 1996 Darlehen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). 3Mit Feststellungs-

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 04. Sept. 2015 - 5 L 1936/15

bei uns veröffentlicht am 04.09.2015

Tenor 1.Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.2. Der Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 3.Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.500 Euro festges

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Sept. 2014 - XII ZB 338/14

bei uns veröffentlicht am 17.09.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 338/14 vom 17. September 2014 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 168 Abs. 1 Satz 3, Abs. 4 Satz 1 Die Verjährung des Regressanspruchs der Staatskasse gegen d

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 25. Juli 2014 - 12 A 503/13

bei uns veröffentlicht am 25.07.2014

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Die Berufung des Klägers wird zugelassen. Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung im Berufungsverfahren vorbehalten. 1G r ü n d e : 2I. 3Der Antrag des Klägers auf Be

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 25. Feb. 2014 - 13 A 351/12

bei uns veröffentlicht am 25.02.2014

Tenor Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für in der Hauptsache erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 6. Dezember 2011 ist insoweit wirkungslos. Im Übrigen wird

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 25. Feb. 2014 - 13 A 1037/12

bei uns veröffentlicht am 25.02.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 29. März 2012 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin d

Verwaltungsgericht Trier Beschluss, 09. Mai 2012 - 1 L 403/12.TR

bei uns veröffentlicht am 09.05.2012

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 2.500,00 € festgesetzt. Gründe 1 Der Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs

Bundesfinanzhof Beschluss, 14. Apr. 2011 - X B 112/10

bei uns veröffentlicht am 14.04.2011

Gründe 1 Die Beschwerde ist begründet. 2 Es liegt ein vom K

Verwaltungsgericht Schwerin Beschluss, 23. März 2011 - 7 B 420/10

bei uns veröffentlicht am 23.03.2011

Tenor Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Abrechnungsbescheid vom 6. Mai 2010 wird angeordnet, soweit dort Säumniszuschläge und Mahngebühren festgestellt werden. Dem Antragsgegner werden im Wege der einstweiligen Anordnung weitere

Bundesfinanzhof Urteil, 12. Jan. 2011 - I R 37/10

bei uns veröffentlicht am 12.01.2011

Tatbestand 1 I. Streitig ist die Rechtswirksamkeit eines Haftungsbescheids bzw. die Frage, ob ein Einspruch als unzulässig verworfen werden konnte.

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 19. März 2010 - 3 M 330/09

bei uns veröffentlicht am 19.03.2010

Gründe 1 Die zulässige Beschwerde ist begründet. Der statthafte Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den gemäß § 80 Abs. Nr. 1 VwGO von Gesetzes wegen sofort vollziehbaren Rundfunkgebührenbescheid ist begründet, w

Verwaltungsgericht Schwerin Beschluss, 07. März 2010 - 8 B 1221/09 As

bei uns veröffentlicht am 07.03.2010

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. 1 Der am ….1980 geborene Antragsteller ist togoischer Staatsangehörigkeit. Er reiste am 19.07.2003

Verwaltungsgericht Sigmaringen Beschluss, 07. Juni 2004 - 1 K 518/04

bei uns veröffentlicht am 07.06.2004

Tenor Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die Aufhebungs- und Rückforderungsbescheide der Antragsgegnerin vom 03. Februar 2004 wird wieder hergestellt. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Ver

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(1) Eine Zustellung im Ausland erfolgt 1. durch Einschreiben mit Rückschein, soweit die Zustellung von Dokumenten unmittelbar durch die Post völkerrechtlich zulässig ist,2. auf Ersuchen der Behörde durch die Behörden des fremden Staates oder durch die zuständige...