Abgabenordnung (AO 1977) : Haftungsbeschränkung für Amtsträger
Abgabenordnung (AO 1977) : Haftungsbeschränkung für Amtsträger
Abgabenordnung: Inhaltsverzeichnis
Handels- und Gesellschaftsrecht, aktuelle Gesetzgebung, Existenzgründung, Insolvenzrecht, Steuerrecht
Inhaltsübersicht
Erster Teil
Einleitende Vorschriften
Einleitende Vorschriften
Erster Abschnitt
Anwendungsbereich
Anwendungsbereich
Zweiter Abschnitt
Steuerliche Begriffsbestimmungen
Steuerliche Begriffsbestimmungen
Dritter Abschnitt
Zuständigkeit der Finanzbehörden
Zuständigkeit der Finanzbehörden
Vierter Abschnitt
Verarbeitung geschützter Daten und Steuergeheimnis
Verarbeitung geschützter Daten und Steuergeheimnis
Fünfter Abschnitt
Haftungsbeschränkung für Amtsträger
Haftungsbeschränkung für Amtsträger
§ 32 Haftungsbeschränkung für Amtsträger
wird zitiert von: 3 Urteilen.
Wird infolge der Amts- oder Dienstpflichtverletzung eines Amtsträgers
- 1.
eine Steuer oder eine steuerliche Nebenleistung nicht, zu niedrig oder zu spät festgesetzt, erhoben oder beigetrieben oder - 2.
eine Steuererstattung oder Steuervergütung zu Unrecht gewährt oder - 3.
eine Besteuerungsgrundlage oder eine Steuerbeteiligung nicht, zu niedrig oder zu spät festgesetzt,
Sechster Abschnitt
Rechte der betroffenen Person
Rechte der betroffenen Person
Siebter Abschnitt
Datenschutzaufsicht, Gerichtlicher Rechtsschutz in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten
Datenschutzaufsicht, Gerichtlicher Rechtsschutz in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten
Zweiter Teil
Steuerschuldrecht
Steuerschuldrecht
Dritter Teil
Allgemeine Verfahrensvorschriften
Allgemeine Verfahrensvorschriften
Vierter Teil
Durchführung der Besteuerung
Durchführung der Besteuerung
Fünfter Teil
Erhebungsverfahren
Erhebungsverfahren
Sechster Teil
Vollstreckung
Vollstreckung
Siebenter Teil
Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren
Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren
Achter Teil
Straf- und Bußgeldvorschriften,
Straf- und Bußgeldvorschriften,
Neunter Teil
Schlussvorschriften
Schlussvorschriften