Abgabenordnung - AO 1977 | § 129 Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts
Die Finanzbehörde kann Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigen. Bei berechtigtem Interesse des Beteiligten ist zu berichtigen. Wird zu einem schriftlich ergangenen Verwaltungsakt die Berichtigung begehrt, ist die Finanzbehörde berechtigt, die Vorlage des Schriftstücks zu verlangen, das berichtigt werden soll.

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Referenzen - Veröffentlichungen | § 3 BetrAVG
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Steuerrecht: Keine „Rückfahrkarte“ für den Aufteilungsbescheid
von Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Lür Waldmann, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
29.05.2018
Werden Eheleute zusammenveranlagt, ergeht ein Steuerbescheid. Für Nachzahlungen haften sie gemeinsam – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin
Steuerrecht: Keine spätere Berichtigung bei Ermittlungsfehler des Finanzamtes
von Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Lür Waldmann, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
19.03.2018
Das Finanzamt kann nicht im Nachhinein einen Fehler berichtigen, wenn es bei einer in Papierform abgegebenen Einkommensteuererklärung den vom Arbeitgeber elektronisch übermittelten Arbeitslohn nicht mit den Angaben in der Erklärung abgeglichen hat und die Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit im Einkommensteuerbescheid infolgedessen zu niedrig erfasst worden – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin
Steuerrecht: BFH: Zur Anfechtbarkeit einer dem Arbeitgeber erteilten Anrufungsauskunft
13.08.2009
Rechtsanwalt für Steuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Referenzen - Gesetze | § 3 BetrAVG
§ 3 BetrAVG zitiert oder wird zitiert von 21 §§.
§ 3 BetrAVG wird zitiert von 5 §§ in anderen Gesetzen.
Einführungsgesetz zur Abgabenordnung - AOEG 1977 | § 15 Zinsen
(1) Zinsen entstehen für die Zeit nach dem 31. Dezember 1976 nach den Vorschriften der Abgabenordnung. Aussetzungszinsen entstehen nach § 237 der Abgabenordnung in der Fassung des Steuerbereinigungsgesetzes 1986 auch, soweit der Zinslauf vor dem 1. J
Einkommensteuergesetz - EStG | § 50c Entlastung vom Steuerabzug in bestimmten Fällen
(1) 1Soweit der Besteuerung von Einkünften, die der Kapitalertragsteuer oder dem Steuerabzug nach § 50a unterliegen, der § 43b, der § 50g oder ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung entgegenstehen, sind dessen ungeachtet die Vorschriften z
Steuer-Auskunftsverordnung - StAuskV | § 2 Bindung einer verbindlichen Auskunft
(1) Die von der nach § 89 Abs. 2 Satz 2 und 3 der Abgabenordnung zuständigen Finanzbehörde erteilte verbindliche Auskunft ist für die Besteuerung des Antragstellers oder in den Fällen des § 1 Absatz 4 für die Besteuerung der Person, Personenvereinigu
Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz - AltZertG | § 12 Gebühren
(1) Die Zertifizierungsstelle erhebt für die Bearbeitung eines Antrags, einen Altersvorsorgevertrag oder einen Basisrentenvertrag zu zertifizieren, Gebühren in Höhe von 5 000 Euro. Für Anbieter, die ihrem Antrag nach § 4 Absatz 1 einen zertifizierten
§ 3 BetrAVG wird zitiert von 16 anderen §§ im Betriebsrentengesetz.
Abgabenordnung - AO 1977 | § 239 Festsetzung der Zinsen
(1) Auf die Zinsen sind die für die Steuern geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, jedoch beträgt die Festsetzungsfrist zwei Jahre. Die Festsetzungsfrist beginnt: 1. in den Fällen des § 233a mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer fe
Abgabenordnung - AO 1977 | § 233a Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen
(1) Führt die Festsetzung der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- oder Gewerbesteuer zu einem Unterschiedsbetrag im Sinne des Absatzes 3, ist dieser zu verzinsen. Dies gilt nicht für die Festsetzung von Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträ
Abgabenordnung - AO 1977 | § 152 Verspätungszuschlag
(1) Gegen denjenigen, der seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht oder nicht fristgemäß nachkommt, kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden. Von der Festsetzung eines Verspätungszuschlags ist abzusehen, wenn der Erklärungsp
Abgabenordnung - AO 1977 | § 171 Ablaufhemmung
(1) Die Festsetzungsfrist läuft nicht ab, solange die Steuerfestsetzung wegen höherer Gewalt innerhalb der letzten sechs Monate des Fristlaufs nicht erfolgen kann.
(2) Ist beim Erlass eines Steuerbescheids eine offenbare Unrichtigkeit unterlaufen

198 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 3 BetrAVG.
Finanzgericht Nürnberg Urteil, 25. Nov. 2015 - 3 K 387/14
bei uns veröffentlicht am 25.11.2015
Gründe
Finanzgericht Nürnberg
3 K 387/14
NZB IV B 5/16
Im Namen des Volkes
Urteil
In dem Rechtsstreit
Kläger ■
gegen
Bekla
Finanzgericht München Urteil, 24. Juni 2015 - 1 K 1959/13
bei uns veröffentlicht am 24.06.2015
Gründe
Finanzgericht München
Az.: 1 K 1959/13
IM NAMEN DES VOLKES
Urteil
Stichwort: Bescheidänderung im Einspruchsverfahren
In der Streitsache
...
Klägerin
Finanzgericht Nürnberg Urteil, 04. Sept. 2017 - 1 K 1514/16
bei uns veröffentlicht am 04.09.2017
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Tatbestand
Streitig ist die Nichtigkeit eines Körperschaftsteuerbescheids. Falls er wirksam sein sollte, ist streitig, ob das Finanzamt verpflichtet ist
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 12. März 2019 - 22 B 16.2014
bei uns veröffentlicht am 12.03.2019
Tenor
I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 24. September 2015 wird in der Nummer 1 abgeändert.
II. Der Bescheid der Beklagten vom 30. Juni 2014 wird insoweit aufgehoben, als darin
- für das Jahr 2002 ein höherer Beitrag als 4,48
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 05. Dez. 2014 - 4 B 14.435
bei uns veröffentlicht am 05.12.2014
Tenor
I.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 13. August 2013 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, durch Abrechnungsbescheid festzustellen, dass der Klägerin wegen gezahlter Grundsteuer für die Jahre 2005 bis 2008 ein Erst
Finanzgericht München Urteil, 10. Feb. 2017 - 3 K 2276/15
bei uns veröffentlicht am 10.02.2017
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Gründe
I.
Streitig ist, ob ein geänderter Umsatzsteuerbescheid unter Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung wegen einer offenbaren Unrichtigkeit durch den Bekla
Finanzgericht Nürnberg Urteil, 17. Apr. 2018 - 1 K 228/18
bei uns veröffentlicht am 17.04.2018
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Tatbestand
Streitig ist, ob dem Finanzamt bei der Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos eine ähnliche offenbare Unrichtigkeit im Sinne
Finanzgericht München Urteil, 14. Dez. 2015 - 7 K 2772/14
bei uns veröffentlicht am 14.12.2015
Tatbestand
I.
Streitig ist, ob der Bescheid vom 19. Dezember 2011 über die gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 Abs. 2 Satz 1 Körperschaftsteuergesetz (KStG) und des Sonderausweises nach § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG zum 31. D
Finanzgericht München Urteil, 14. Dez. 2015 - 7 K 1250/14
bei uns veröffentlicht am 14.12.2015
Tatbestand
I.
Streitig ist, ob der Bescheid vom 13. Januar 2010 über die gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen gem. §§ 27, 28 und 38 KStG zum 31.12.2008 wegen einer offenbaren Unrichtigkeit gemäß § 129 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) zu
Finanzgericht München Beschluss, 30. Juni 2015 - 7 V 1056/15
bei uns veröffentlicht am 30.06.2015
Gründe
Finanzgericht München
Az.: 7 V 1056/15
Beschluss
Stichwort: gewerbliche Zwischenvermietung, Verfassungsmäßigkeit
In der Streitsache
wegen Aussetzung der Vollziehung i. S.
Finanzgericht München Urteil, 06. Aug. 2015 - 15 K 35/14
bei uns veröffentlicht am 06.08.2015
Gründe
Finanzgericht München
Az.: 15 K 35/14
IM NAMEN DES VOLKES
Urteil
Stichwort: § 129 AO bei nur teilweiser Übernahme von Daten aus dem elektronischen Übertragungsprotokoll
In der Streitsache
1. ...
2. ...
Kläger
prozessbevollmächtigt: z
Finanzgericht München Urteil, 16. Feb. 2018 - 8 K 2196/15
bei uns veröffentlicht am 16.02.2018
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
Gründe
I.
Streitig ist, ob hinsichtlich der vom Beklagten (Finanzamt) mit Einkommensteuerbescheiden für 2001 bis 2003 jeweils vo
Finanzgericht München Urteil, 09. Apr. 2018 - 7 K 2496/17
bei uns veröffentlicht am 09.04.2018
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Gründe
I.
Streitig ist die Veranlagung der Klägerin zur Körperschaftsteuer und zum Gewerbesteuermessbetrag für 2011.
Die Klägerin ist eine inländische Kapitalg
Finanzgericht München Urteil, 26. Feb. 2018 - 7 K 1569/17
bei uns veröffentlicht am 26.02.2018
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Gründe
I.
Streitig ist, ob der Bescheid vom 13. Januar 2010 über die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer zum 31.12. 2010 wegen
Finanzgericht München Urteil, 26. Feb. 2018 - 7 K 3119/16
bei uns veröffentlicht am 26.02.2018
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
Die Klägerin ist ein GmbH mit Sitz in M., die beim Amtsgericht unter HRB seit dem im Handelsregister eingetragen ist und beim beklagten ... (dem ... -
Verwaltungsgericht Ansbach Gerichtsbescheid, 07. Apr. 2014 - 11 K 13.01106
bei uns veröffentlicht am 07.04.2014
Tenor
1. Der Bescheid der Beklagten vom 13. März 2012 in der Fassung des Widerspruchsbescheids der Regierung von Mittelfranken vom 6. Juni 2013 wird insoweit aufgehoben, als mit ihm die Grundsteuer für die Jahre 2009, 2010 und 2011 neu festgesetzt w
Finanzgericht Nürnberg Urteil, 07. Juli 2016 - 6 K 468/16
bei uns veröffentlicht am 07.07.2016
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
1.
Tatbestand
Streitig ist, ob bei Bearbeitung einer elektronisch übermittelten Einkommensteuererklärung eine fehlerhafte Dateneingabe eine offenbare Unri
Finanzgericht München Urteil, 03. Feb. 2016 - 2 K 1702/15
bei uns veröffentlicht am 03.02.2016
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Gründe
I.
Streitig ist im Rahmen eines Berichtigungsverlangens des Klägers nach § 129 der Abgabenordnung (AO), ob der Gewinn aus selbständiger Arbeit um 5.747 &#x
Finanzgericht Nürnberg Urteil, 27. Nov. 2018 - 1 K 488/17
bei uns veröffentlicht am 27.11.2018
Tenor
1. Die Einspruchsentscheidung vom 13.03.2017 und die Verwaltungsakte vom 24.11.2016 über die Ablehnung des Antrags auf Körperschaftsteuerveranlagung für 2008 der B GmbH i. I. und auf Verlustrücktrag von 2008 in das Veranlagungsjahr 2007 werden
Finanzgericht Nürnberg Urteil, 15. Nov. 2017 - 5 K 1159/15
bei uns veröffentlicht am 15.11.2017
Tenor
1. Der Zinsbescheid vom 02.02.2012, geändert durch den Bescheid vom 21.05.2014, dieser in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 29.06.2015 wird dahin geändert, dass die bisher festgesetzten Sollzinsen in Höhe von 26.026 € um 15.661 &#x
Finanzgericht München Urteil, 16. Jan. 2017 - 7 K 557/16
bei uns veröffentlicht am 16.01.2017
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Gründe
I.
Streitig ist, ob die Bescheide jeweils vom 22. September 2014 über Körperschaftsteuer 2013 sowie über den Gewerbesteuermessbetrag 2013 wegen einer off
Finanzgericht München Urteil, 25. Sept. 2017 - 7 K 2461/16
bei uns veröffentlicht am 25.09.2017
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Gründe
I.
Streitig ist die Höhe des steuerlichen Einlagekontos.
Der Kläger ist eine regionale Untergliederung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an. Sein
Finanzgericht München Urteil, 26. Juli 2016 - 6 K 97/15
bei uns veröffentlicht am 26.07.2016
Tatbestand
I.
Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die mit Gesellschaftsvertrag vom … gegründet und am … ins Handelsregister eingetragen wurde. Gegenstand des Unternehmens ist …. Gesellschafter wa
Finanzgericht München Urteil, 23. Jan. 2014 - 15 K 905/12
bei uns veröffentlicht am 23.01.2014
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten darüber, ob die geltend gemachten Werbungskostenüberschüsse bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in den Streitja
Finanzgericht München Urteil, 01. Juli 2014 - 2 K 2535/13
bei uns veröffentlicht am 01.07.2014
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
I. Streitig ist, ob der Beklagte (das Finanzamt) gegenüber der Klägerin zu Recht Aussetzungszinsen zur Umsatzsteuer 2009 festgesetzt hat.
Die Klägeri
Finanzgericht München Urteil, 11. Dez. 2017 - 7 K 2701/16
bei uns veröffentlicht am 11.12.2017
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
Die Klägerin ist eine Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die beim Amtsgericht München im Handel
Finanzgericht München Urteil, 20. Mai 2014 - 2 K 2032/11
bei uns veröffentlicht am 20.05.2014
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Gründe
I.
Streitig ist, ob die Umsatzsteuerfestsetzung für das Streitjahr bestandskräftig ist.
Die Klägerin meldete mit Umsatzsteuererklärung für 2000 vom 7. A
Finanzgericht Nürnberg Urteil, 23. Jan. 2014 - 4 K 1854/12
bei uns veröffentlicht am 23.01.2014
Tenor
1. Der geänderte Bescheid über die gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer vom 17.01.2014 wird dahin geändert, dass der grunderwerbsteuerbegünstigte Anteil für das Grundstück in A, als eine wirtschaftliche
Finanzgericht München Urteil, 04. Juni 2014 - 1 K 1333/12
bei uns veröffentlicht am 04.06.2014
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
I. Die Beteiligten streiten darüber, ob es rechtmäßig war, dass das Finanzamt (FA) die Festsetzung der Einkommensteuer 2005 unter Berufung auf die Änder
Finanzgericht München Urteil, 25. Juli 2016 - 7 K 1055/15
bei uns veröffentlicht am 25.07.2016
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Gründe
I.
Streitig sind vorgenommene Hinzurechnungen zum Gewerbeertrag nach § 8 Nr. 1 Buchst. a, d und e Gewerbesteuergesetz (GewStG).
Die Klägerin ist eine Ge
Finanzgericht München Urteil, 18. März 2016 - 7 K 497/15
bei uns veröffentlicht am 18.03.2016
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Gründe
I.
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Zinsfestsetzung gem. § 233a Abgabenordnung (AO) zur Einkommensteuer 2008.
Die Kläger wurden im St
Finanzgericht München Urteil, 17. Sept. 2018 - 7 K 2805/17
bei uns veröffentlicht am 17.09.2018
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Streitig ist, ob der Bescheid über die gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 und § 28
Bundesfinanzhof Beschluss, 15. Okt. 2018 - VIII B 79/18
bei uns veröffentlicht am 15.10.2018
Tenor
Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 17. April 2018 5 K 1525/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Finanzgericht Hamburg Gerichtsbescheid, 04. Okt. 2018 - 3 K 69/18
bei uns veröffentlicht am 04.10.2018
Tatbestand
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte zur Änderung eines Einkommensteuerbescheides zuungunsten der Kläger befugt war.
Die Kläger sind verheiratet und wurden im Streitjahr 2014 zusammen veranlagt. Der Kläger zu 1. (im Fol
Finanzgericht Hamburg Urteil, 09. Aug. 2018 - 5 K 60/16
bei uns veröffentlicht am 09.08.2018
Tatbestand
Die Beteiligten streiten um die Änderung der Bescheide über Gewerbesteuermessbetrag 2010 und 2011.
Der Kläger war wenigstens seit 2009 an "A GmbH", seit 05.10.2010 firmierend "B GmbH, beteiligt (im Folgenden: GmbH). Nach übereinstimmende
Finanzgericht Hamburg Urteil, 03. Juli 2018 - 3 K 198/17
bei uns veröffentlicht am 03.07.2018
Tatbestand
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Grundstücke in Erfüllung einer Schenkungsauflage grunderwerbsteuerfrei auf die Klägerin übertragen wurden.
An der A KG (GmbH & Co.) (im Folgenden: A-KG), in deren Eigentum insgesamt dreizehn in H
Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 15. Juni 2018 - 3 K 1568/15
bei uns veröffentlicht am 15.06.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selber trägt.
III. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Zwischen den Beteiligten steht
Bundesfinanzhof Urteil, 14. Juni 2018 - III R 20/17
bei uns veröffentlicht am 14.06.2018
Tenor
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. Mai 2016 4 K 4262/14 aufgehoben.
Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 21. Feb. 2018 - 3 K 329/15
bei uns veröffentlicht am 21.02.2018
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert beträgt 40.108,00 €.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten darüber, ob eine erst nach Abgabe der Steuererklärung, jedoch v
Bundesfinanzhof Urteil, 16. Jan. 2018 - VI R 41/16
bei uns veröffentlicht am 16.01.2018
Tenor
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 14. März 2016 5 K 1920/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Bundesfinanzhof Urteil, 16. Jan. 2018 - VI R 38/16
bei uns veröffentlicht am 16.01.2018
Tenor
Auf die Revision der Kläger werden das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 11. Oktober 2016 10 K 1715/16 E und der Einkommensteueränderungsbescheid 2013 des Beklagten vom 24. Februar 2016 i
Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 12. Okt. 2017 - 4 V 215/17
bei uns veröffentlicht am 12.10.2017
Tenor
Die Vollziehung des Bescheides über Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz vom 28. Juli 2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 9. Februar 2017 wird ausgesetzt, soweit mit diesem Bescheid das Kindergeld für das Kind B für die Zeit vo
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 19. Juni 2017 - 1 L 252/15
bei uns veröffentlicht am 19.06.2017
TenorDer Antrag der Klägerin, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 20. Mai 2015 zuzulassen, wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes für das Verfahr
Bundesfinanzhof Urteil, 14. Juni 2017 - I R 38/15
bei uns veröffentlicht am 14.06.2017
Tenor
Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28. November 2014 7 K 168/13 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 4. November 2013 sowie der
Bundesfinanzhof Urteil, 08. Juni 2017 - IV R 6/14
bei uns veröffentlicht am 08.06.2017
Tenor
Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 5. Dezember 2013 12 K 948/12 F aufgehoben.
Bundesfinanzhof Urteil, 03. Mai 2017 - X R 4/16
bei uns veröffentlicht am 03.05.2017
Tenor
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 14. April 2015 1 K 1609/14 aufgehoben.
Bundesfinanzhof Beschluss, 27. Apr. 2017 - IV B 53/16
bei uns veröffentlicht am 27.04.2017
Tenor
Auf die Beschwerde des Beklagten wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 09.06.2016 6 K 284/10 wegen Gewinnfeststellung 2006 bis 2008 und wegen Gewer
Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 16. März 2017 - 11 K 1073/15
bei uns veröffentlicht am 16.03.2017
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand1 Streitig ist, ob das Finanzamt (FA) verpflichtet ist, die Einkommensteuerbescheide 2009 bis 2011 zugunsten der
Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 14. Feb. 2017 - 11 K 370/15
bei uns veröffentlicht am 14.02.2017
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens; die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
3. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand1 Streitig ist, ob der Kläger seinen Antrag
Bundesfinanzhof Urteil, 16. Nov. 2016 - V R 1/16
bei uns veröffentlicht am 16.11.2016
Tenor
Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 6. November 2015 1 K 1983/13 U, die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 13. Mai 2013, die Umsatzsteuerbesch