Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG | § 8 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

(1) Eine unterschiedliche Behandlung wegen eines in § 1 genannten Grundes ist zulässig, wenn dieser Grund wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern der Zweck rechtmäßig und die Anforderung angemessen ist.

(2) Die Vereinbarung einer geringeren Vergütung für gleiche oder gleichwertige Arbeit wegen eines in § 1 genannten Grundes wird nicht dadurch gerechtfertigt, dass wegen eines in § 1 genannten Grundes besondere Schutzvorschriften gelten.

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Anforderungen an die Stellenausschreibung im Arbeitsrecht

von Rechtsanwalt Henry Bach, Rechtsanwälte Henry Bach
31.10.2021

Eine Stellenausschreibung liegt im Arbeitsrecht vor, wenn der Arbeitgeber öffentlich mitteilt, dass er die Absicht der Begründung eines Arbeitsverhältnisses hat. Auch mündliche Bekundungen an einen größeren Adressatenkreis im Zusammenhang mit einem Stellenbesetzungsverfahren sind als Stellenausschreibungen zu werten.

Arbeitsrecht: Arbeitsrechtliches Diskriminierungsverbot des AGG – Wie können Sie sich wehren?

03.09.2020

Der Artikel artikel/bsp/verfassungsrecht-kontroverse-um-den-begriff-rasse-in-art-3-gg zeigt bereits, dass Diskriminierungen ein hoch aktuelles Thema sind. Nun ist der Schutz nicht nur auf grundrechtlicher Ebene wichtig, denn auch in der Arbeitswelt

Arbeitsrecht: Auswahlmöglichkeit zwischen „Frau“ und „Herr“ im Onlinebewerbungsformular ist zulässig

21.09.2017

Kein Verstoß gegen AGG - Auswahlmöglichkeit zwischen „Frau“ und „Herr“ - Onlinebewerbung - BSP Rechtsanwälte - Anwältin Arbeitsrecht Berlin Mitte

Arbeitsrecht: Zur objektiven Eignung und subjektiven Ernsthaftigkeit im Bewerbungsverfahren

21.02.2017

Eine Bewerbung mit dem ausschließlichen Ziel, im Ablehnungsfall eine Entschädigung geltend zu machen, muss als rechtsmissbräuchliches Verhalten gewertet werden - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Dauerstreit Kopftuch: Abgelehnte Bewerberin wird nicht entschädigt

09.09.2016

Wird in einem Landesgesetz das Tragen religiös geprägter Kleidungsstücke in öffentlichen Schulen untersagt, verstößt dies nicht gegen § 7 AGG bzw. die Religionsfreiheit - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

AGG: Beschränkung des Bewerberkreises auf Berufsanfänger

27.11.2015

Wird der Bewerberkreis auf Arbeitnehmer beschränkt, die ihre Ausbildung vor Kurzem abgeschlossen haben, kann dies eine Benachteiligung wegen des Alters indizieren.

Arbeitsrecht: Zur Vereinbarkeit eines Anspruchs auf Höhergruppierungsgewinn mit Art. 3 Abs. 1 GG

30.04.2014

Die Tarifvertragsparteien des TVÜ-Länder durften Arbeitnehmer, von den Ansprüchen auf Höhergruppierungsgewinn aus § 8 Abs. 3 Satz 2 iVm. Abs. 2 Satz 1 TVÜ-Länder ausnehmen.

Arbeitsrecht: Höchstaltersgrenze ist unzulässig

24.05.2012

generelle Altersgrenze stellt eine nach dem AGG unzulässige Benachteiligung wegen des Alters dar und ist deshalb unwirksam- BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Öffentlich bestellte Sachverständige: Höchstaltersgrenze ist unzulässig

24.05.2012

generelle Altersgrenze stellt eine nach dem AGG unzulässige Benachteiligung wegen des Alters dar und ist deshalb unwirksam-BVerwG vom 01.02.12-Az: 8 C 24.11
Verwaltungsrecht

AGG: Kündigung eines Arbeitnehmers mit HIV-Infektion

21.03.2012

Arbeitsgericht verweist auf besondere Regeln in Medikamentenfabrik- LAG Berlin-Brandenburg-Urteil vom 13.01.2012-Az: 6 Sa 2159/11

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG | § 10 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters


Ungeachtet des § 8 ist eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters auch zulässig, wenn sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist. Die Mittel zur Erreichung dieses Ziels müssen angemessen und erforderlich sein.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG | § 9 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung


(1) Ungeachtet des § 8 ist eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung bei der Beschäftigung durch Religionsgemeinschaften, die ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform oder durch Vereinigung

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG | § 5 Positive Maßnahmen


Ungeachtet der in den §§ 8 bis 10 sowie in § 20 benannten Gründe ist eine unterschiedliche Behandlung auch zulässig, wenn durch geeignete und angemessene Maßnahmen bestehende Nachteile wegen eines in § 1 genannten Grundes verhindert oder ausgeglichen

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG | § 4 Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe


Erfolgt eine unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer der in § 1 genannten Gründe, so kann diese unterschiedliche Behandlung nach den §§ 8 bis 10 und 20 nur gerechtfertigt werden, wenn sich die Rechtfertigung auf alle diese Gründe erstreckt, derent
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG | § 1 Ziel des Gesetzes


Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

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Bundesgerichtshof Urteil, 23. Apr. 2012 - II ZR 163/10

bei uns veröffentlicht am 23.04.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 163/10 Verkündet am: 23. April 2012 Stoll Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BG

Verwaltungsgericht München Beschluss, 26. Feb. 2018 - M 5 S 17.5393

bei uns veröffentlicht am 26.02.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 7.525,- EUR festgesetzt. Gründe I. Der am ... 1966 geborene Antrags

Verwaltungsgericht München Beschluss, 29. Jan. 2014 - 21 E 13.4960

bei uns veröffentlicht am 29.01.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,00 € festgesetzt. Gründe I. Der Antragstel

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 20. Nov. 2018 - 7 Sa 95/18

bei uns veröffentlicht am 20.11.2018

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 01.02.2018 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die Parteien streiten um S

Verwaltungsgericht München Urteil, 05. Mai 2015 - M 5 K 15.501

bei uns veröffentlicht am 05.05.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 5 K 15.501 Im Namen des Volkes Urteil vom 5. Mai 2015 5. Kammer Sachgebiets-Nr. 1330 Hauptpunkte: Altersgrenze; Diskriminierung; Schadensersatz

Arbeitsgericht München Endurteil, 15. Sept. 2015 - 13 Ca 12671/14

bei uns veröffentlicht am 15.09.2015

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 342,96 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus € 228,08 seit 12.11.2014 und aus weiteren € 114,88 seit 27.07.2015 zu zahlen.

Amtsgericht München Endurteil, 07. Sept. 2017 - 231 C 4507/17

bei uns veröffentlicht am 07.09.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe v

Arbeitsgericht Hamburg Beschluss, 21. Nov. 2018 - 8 Ca 123/18

bei uns veröffentlicht am 21.11.2018

Tenor I. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden nach Art. 267 AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Benachteiligt eine einseitige Weisung des Arbeitgebers, die das Tragen jedes sichtbaren Zeichens politischer, welt

Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil, 30. Nov. 2017 - 7 Sa 90/17

bei uns veröffentlicht am 30.11.2017

Tenor Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 27. Juni 2017 (20 Ca 22/17) abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 8.100,- nebst Zinsen in Höhe von 5..

Bundesarbeitsgericht Urteil, 23. Nov. 2017 - 8 AZR 372/16

bei uns veröffentlicht am 23.11.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 18. März 2015 - 6 Sa 39/14 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 23. Nov. 2017 - 8 AZR 604/16

bei uns veröffentlicht am 23.11.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 4. Mai 2016 - 6 Sa 419/15 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Urteil, 21. Nov. 2017 - 1 Sa 312/17

bei uns veröffentlicht am 21.11.2017

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 24.05.2017 – 7 Ca 2002 c/15 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger macht einen Entschädigungs

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Nov. 2017 - 9 AZR 141/17

bei uns veröffentlicht am 21.11.2017

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. Januar 2017 - 26 Sa 1565/15 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen teilwe

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Urteil, 02. Nov. 2017 - 2 Sa 262 d/17

bei uns veröffentlicht am 02.11.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 11.05.2017 - Az.: 1 Ca 61 b/17 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger begehrt nach erfolg

Arbeitsgericht Hamburg Urteil, 12. Juli 2017 - 27 Ca 525/16

bei uns veröffentlicht am 12.07.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf EUR 27.492,00 festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. Tatbestand 1

Bundesarbeitsgericht Urteil, 29. Juni 2017 - 8 AZR 402/15

bei uns veröffentlicht am 29.06.2017

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. Juni 2015 - 16 Sa 1619/14 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Urteil des Hessische

Bundesarbeitsgericht Urteil, 27. Apr. 2017 - 6 AZR 119/16

bei uns veröffentlicht am 27.04.2017

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 26. August 2015 - 2 Sa 263/15 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 09. März 2017 - 2 Sa 440/16

bei uns veröffentlicht am 09.03.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 30.08.2016 - 8 Ca 533/16 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt,

Bundesarbeitsgericht Urteil, 26. Jan. 2017 - 8 AZR 848/13

bei uns veröffentlicht am 26.01.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird - unter Zurückweisung der Revision des Klägers im Übrigen - das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 18. März 2013 - 7 Sa 1257/12 - im Kos

Bundesarbeitsgericht Urteil, 26. Jan. 2017 - 8 AZR 73/16

bei uns veröffentlicht am 26.01.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 29. April 2015 - 12 Sa 929/13 - wird zurückgewiesen.

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 15. Dez. 2016 - 12 A 331/15

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils..

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Dez. 2016 - 8 AZR 454/15

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 9. Juni 2015 - 16 Sa 1279/14 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Dez. 2016 - 8 AZR 418/15

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 11. Februar 2015 - 5 Sa 33/14 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Nov. 2016 - 9 AZR 534/15

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 23. Juli 2015 - 4 Sa 126/15 - aufgehoben.

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 18. Okt. 2016 - 1 BvR 354/11

bei uns veröffentlicht am 18.10.2016

Tenor 1. Die Beschwerdeführerin wird durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. August 2010 - 2 AZR 593/09 -, das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 19. Juni 2009 - 7 Sa

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. Okt. 2016 - 9 AZR 123/16

bei uns veröffentlicht am 18.10.2016

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 8. Dezember 2015 - 2 Sa 106/15 - aufgehoben.

Arbeitsgericht Bocholt Urteil, 13. Okt. 2016 - 3 Ca 943/16

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.07.2016 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Der Streitwert wird auf 10.000,00 € festgesetzt.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 11. Aug. 2016 - 8 AZR 809/14

bei uns veröffentlicht am 11.08.2016

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 13. August 2014 - 4 Sa 402/14 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 11. Aug. 2016 - 8 AZR 4/15

bei uns veröffentlicht am 11.08.2016

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 29. August 2014 - 12 Sa 15/14 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 11. Aug. 2016 - 8 AZR 406/14

bei uns veröffentlicht am 11.08.2016

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 10. Februar 2014 - 3 Sa 27/13 - aufgehoben.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 10. Aug. 2016 - 5 S 852/16

bei uns veröffentlicht am 10.08.2016

Tenor Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 31. März 2016 - 12 K 1708/16 - wird zurückgewiesen.Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu je einem Drittel.Der Streitwert wird

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 21. Juli 2016 - 5 Sa 412/15

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 8. Juli 2015, Az. 11 Ca 3724/13, abgeändert und die Beklagte unter Aufhebung des Versäumnisurteils vom 10. September 2014 verurteilt, an die Klägerin € 14.475,48 brutto

Bundesarbeitsgericht Urteil, 19. Mai 2016 - 8 AZR 583/14

bei uns veröffentlicht am 19.05.2016

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25. Juli 2014 - 10 Sa 503/14 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 19. Mai 2016 - 8 AZR 477/14

bei uns veröffentlicht am 19.05.2016

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 31. Oktober 2013 - 21 Sa 1380/13 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14

bei uns veröffentlicht am 19.05.2016

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 28. Januar 2014 - 2 Sa 50/13 - aufgehoben.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 11. Mai 2016 - 10 C 2/15

bei uns veröffentlicht am 11.05.2016

Tatbestand 1 Der 1942 geborene Kläger wendet sich gegen die im Saarland für Prüfsachverständige für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach der Landesbauo

Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 31. März 2016 - 12 K 1708/16

bei uns veröffentlicht am 31.03.2016

Tenor Die Anträge werden abgelehnt.Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens je zu einem Drittel.Der Streitwert wird auf 45.000,- EUR festgesetzt. Gründe   1 Die Antragsteller begehren vorliegend im Wege der einstweiligen Anordnung

Bundesarbeitsgericht EuGH-Vorlage, 17. März 2016 - 8 AZR 501/14 (A)

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tenor I. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art. 267 AEUV die folgenden Fragen vorgelegt: 1. Ist A

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 14. März 2016 - 1 K 3788/14

bei uns veröffentlicht am 14.03.2016

Tenor Es wird festgestellt, dass der Bescheid des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen vom 21. Juli 2014 rechtswidrig gewesen ist. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urtei

Arbeitsgericht Köln Urteil, 10. Feb. 2016 - 9 Ca 4843/15

bei uns veröffentlicht am 10.02.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 8.775,00 € festgesetzt. 4. Eine gesonderte Zulassung der Berufung erfolgt nicht. 1T a t b e s t a n d 2Der am

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 13. Jan. 2016 - 4 Sa 616/14

bei uns veröffentlicht am 13.01.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 6.8.2014 - 2 Ca 3713/13 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wie folgt abgeändert: 1) Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 13.374,94 € b

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 08. Dez. 2015 - 2 Sa 106/15

bei uns veröffentlicht am 08.12.2015

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten und Berufungsklägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 03. 12. 2014 - 5 Ca 3363/13 - abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreites hat der Kl

Bundesarbeitsgericht Urteil, 17. Nov. 2015 - 1 AZR 938/13

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 19. November 2013 - 12 Sa 692/13 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 05. Nov. 2015 - 3 Sa 405/13

bei uns veröffentlicht am 05.11.2015

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 12. März 2013 - 6 Ca 275/12 - wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten der Berufung trägt der Kläger. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. Ta

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 28. Okt. 2015 - 4 Sa 12/14

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 13.11.2013 - 2 Ca 360/13 - unter Ziffer 2. des Urteilstenors wie folgt abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin eine Entschädigung in Höhe

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 28. Okt. 2015 - 4 Sa 15/14

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 13.11.2013 - 2 Ca 355/13 - unter Ziffer 2. des Urteilstenors wie folgt abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin eine Entschädigung

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 01. Okt. 2015 - 6 A 246/15

bei uns veröffentlicht am 01.10.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 7.000,00 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Der Antrag hat keinen Erfolg. 3Aus den im Z

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 08. Sept. 2015 - 7 Sa 605/15

bei uns veröffentlicht am 08.09.2015

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 26.03.2015 – 1 Ca 936/14 – wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand 2Die Partei

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 26. Aug. 2015 - 2 Sa 263/15

bei uns veröffentlicht am 26.08.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 15.01.2015 – 4 Ca 2444/14 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d : 2Die Parteien streiten über die Verpflichtung de

Bundesarbeitsgericht Urteil, 23. Juli 2015 - 6 AZR 457/14

bei uns veröffentlicht am 23.07.2015

Tenor 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 9. Mai 2014 - 3 Sa 695/13 - aufgehoben.

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Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.