Sammelklage-Inkasso nach Air Berlin-Insolvenz
Der Bundesgerichtshof hat kürzlich in einem wegweisenden Urteil klargestellt, dass ein Sammelklage-Inkasso, wie es im Fall der Air Berlin-Insolvenz praktiziert wurde, rechtlich zulässig ist. Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die Interpretation des Rechtsdienstleistungsgesetzes und die zukünftige Handhabung von Inkassodienstleistungen.
Dirk Streifler - Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin
Sachverhalt und Prozessverlauf:
Eine Rechtsdienstleister-GmbH, registriert für Inkassodienstleistungen, warb auf ihrer Webseite für die gebündelte Geltendmachung von Rückzahlungsansprüchen gegen die insolvente Air Berlin. Sie vertrat sieben Kunden, die für Flüge gezahlt hatten, die aufgrund der Insolvenz nicht durchgeführt wurden, und klagte Schadensersatz ein.
BGH-Urteil und seine Tragweite:
Der Bundesgerichtshof urteilte, dass das Geschäftsmodell der Klägerin nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstößt. Inkassodienstleistungen, die vorrangig auf die gerichtliche Einziehung von Forderungen zielen, fallen unter die Befugnis des Rechtsdienstleisters (BGH, Urt. v. 13.07.2021 - II ZR 84/20). Die Abtretung der Ansprüche an die Klägerin erwies sich daher als rechtswirksam.
Rechtliche Einordnung:
Die Entscheidung des BGH basiert auf einer umfassenden Interpretation des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Inkassodienstleistungen, die auf gerichtliche Einziehung abzielen, sind zulässig und durch die Berufsausübungsfreiheit geschützt. Der BGH betonte, dass kein Interessenkonflikt vorliegt, der eine Anwendung des Gesetzes gegen die Klägerin rechtfertigen würde.
Ausblick:
Die Rückverweisung des Falls an die Vorinstanz ermöglicht weitere Feststellungen bezüglich der geltend gemachten Ansprüche wegen Insolvenzverschleppung. Dieses Urteil des BGHs wird die Rechtsprechung in Bezug auf Inkassodienstleistungen und Sammelklage-Inkassos für ähnliche Fälle prägen.
Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Dann nehmen Sie Kontakt zu Streifler&Kollegen auf und lassen Sie sich fachkundig beraten.
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