Zahlung rückständigen Unterhaltes bei Unterhaltsvorschussleistungen

bei uns veröffentlicht am24.08.2015

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt

Holger Bernd

Deutsch

„Auch wenn der Unterhaltspflichtige zum Zeitpunkt derRechtswahrungsanzeige nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UVG nicht leistungsfähig ist, bedarf es keiner erneuten Rechtswahrungsanzeige nach eingetretener Leistungsfähigkeit, um die Folgen des § 7 Abs. 2 UVG herbeizuführen.“

OLG Hamm, Beschluss vom 17.03.2015, II-2 U 226/14

Mit Beschluss vom 17.3.2015 (II-2 UF 226/14) hat das Oberlandesgericht Hamm einen unterhaltspflichtigen Kindesvater zur Zahlung rückständigen Unterhaltes an den Unterhaltsvorschuss gewährenden Sozialhilfeträger verpflichtet, trotz der Tatsache, dass er zum Zeitpunkt der ersten Rechtswahrungsanzeige nicht leistungsfähig war.

Erst ein Jahr nach dem ersten Schreiben des Sozialhilfeträgers trat der Unterhaltspflichtige eine Beschäftigung an, aufgrund derer er zur Zahlung von Kindesunterhalt in der Lage war. Davon erlangte das Sozialamt kurze Zeit später Kenntnis und forderte ihn sodann zur Zahlung künftigen als rückständigen Kindesunterhaltes ab Aufnahme der Beschäftigung auf.

Das Familiengericht wies den Antrag bezüglich des rückständigen Kindesunterhaltes ab, da zum Zeitpunkt der Rechtswahrungsanzeige der Kindesvater nicht leistungsfähig war und ein Anspruch somit nicht bestanden habe.

Das Oberlandesgericht änderte den Beschluss ab. Es vertritt die Auffassung, dass mit der Rechtswahrungsanzeige dem Unterhaltsverpflichteten verdeutlicht wird, dass er künftig mit der Geltendmachung von Kindesunterhalt rechnen muss. Die Rechtswahrungsanzeige stellt zwar den Unterhaltsanspruch nicht fest, hat jedoch– gleich wie die Mahnung- eine Warnfunktion.

Somit musste der Unterhaltsverpflichtete damit rechnen, dass er künftig, sofern er dazu in der Lage ist, Kindesunterhalt wird zahlen müssen.

In Anbetracht dieses Beschlusses sollte die Pflicht zur Mitteilung von Einkommensänderungen gegenüber dem Unterhaltsvorschuss gewährenden Sozialhilfeträgers durchaus ernst genommen werden, will man das Auflaufen von Unterhaltsrückständen vermeiden.

Urteile

Urteil einreichen

1 Urteile zitieren order werden zitiert von diesem Artikel

1 Urteile werden in dem Artikel zitiert

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 17. März 2015 - 2 UF 226/14

bei uns veröffentlicht am 17.03.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der am 13.11.2014 erlassene Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bottrop abgeändert.Der Antragsgegner wird verpflichtet, an den Antragsteller 1.862,00 € an rückständigem Unterhalt für dessen

Anwälte, die zu passenden Rechtsgebieten beraten

Anwälte, die zum Thema Familienrecht beraten

Kanzlei Bulić & Teufel

FamilienrechtSozialrecht

Rechtsanwaltskanzlei und Fachanwaltskanzlei für Familienrecht und Sozialrecht in der Schuhstraße 4 in 72108 Rottenburg am Neckar. Klaudia Bulić vertritt Ihre rechtlichen Interessen im Familienrecht. Tatjana Teufel ist Ihre Fachanwältin im Sozialrecht
DeutschKroatisch
3 Anwälte
Klaudia Bulic | Fachanwältin für Familienrecht
Klaudia Bulic
Tatjana Teufel | Fachanwältin für Sozialrecht

ADVOCUX | RA Ernst Andreas Kolb

Familienrecht
DeutschEnglisch

Krämer und Stockheim Rechtsanwälte GbR

ArbeitsrechtErbrechtFamilienrechtSozialrecht

Die Kanzlei Krämer und Stockheim Rechtsanwälte in Düren kann Sie in folgenden Rechtsgebieten vertreten: Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Sozialrecht, in Verkehrsunfallsachen und bei Forderungen.
DeutschEnglisch
3 Anwälte
Alexandra Krämer
Ute Stockheim
Gabriele Sandrock-Scharlippe

Rechtsanwalt Thomas Bertram


Rechtsanwalt Thomas Bertram, in 07387 Krölpa, kann Sie u.a. in folgenden Rechtsgebieten vor Gericht vertreten und zu den Themen beraten: allgemeines Zivilrecht Arbeitsrecht Mietrecht Erbrecht Privates Baurecht

Winter Rechtsanwälte & Steuerberater PartG mbB

ArbeitsrechtBau- und ArchitektenrechtFamilienrechtMiet- und WohnungseigentumsrechtSozialrechtStrafrecht 2 mehr anzeigen

Die seit 1919 bestehende Kanzlei Winter Rechtsanwälte & Steuerberater PartG mbB in 51467 Bergisch Gladbach berät kleinere bis mittelständische Unternehmen und Privatpersonen u.a. in den Rechtsgebieten: Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Datensc
DeutschEnglisch
13 Anwälte
Dirk Torsten Keller
Sören Riebenstahl
Sören Riebenstahl
LL.M. David Rohmer
Dr. Karl-Christoph Bode
Christina Greuter
Jos-Henrik Sonntag
Frank-Michael Bürger
Frank Neumann
Jan-Gevert Haslob

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Familienrecht

Archiv

29.01.2009

ältere Artikel - Rechtsberatung zum Familien- und Erbrecht - BSP Rechtsanwälte Berlin Mitte
Familienrecht

Familienrecht: Das Scheitern einer Lebensgemeinschaft hat den nachträglichen Wegfall der Geschäftsgrundlage bezüglich einer Schenkung zur Folge

18.05.2020

Der BGH entschied in seinem Urteil vom 18.06.2019 über die Möglichkeit des nachträglichen Wegfalls der Geschäftsgrundlage einer Schenkung. Nach der Rechtsprechung des BGH kann die schwerwiegende Veränderung relevanter Umstände, auf denen der Geschäftswille der Parteien stets aufbaute, den nachträglichen Wegfall der Geschäftsgrundlage begründen, § 313 I BGB – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Familienrecht Berlin

Familienrecht: Aktuell – Starke-Familien-Gesetz sichert mehr Unterstützung für Familien mit kleinem Einkommen

26.03.2019

Die Bundesregierung will Familien mit kleinen Einkommen stärker unterstützen – gerade auch Alleinerziehende. Denn wirtschaftlich enge Verhältnisse belasten häufig den Familienalltag und die Lebensperspektiven von Eltern und ihren Kindern. Das Starke-Familien-Gesetz umfasst daher die Reform des Kinderzuschlags sowie Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Familienrecht Berlin
Familienrecht

Erbrecht: Drei-Zeugen-Testament setzt akute Todesgefahr voraus

10.08.2017

Ein Drei-Zeugen-Testament ist unwirksam, wenn ungeklärt bleibt, ob sich der Erblasser bei der Errichtung tatsächlich in akuter Todesgefahr befand oder die Zeugen von einer akuten Todesgefahr überzeugt waren.
Familienrecht

Erbrecht: Unauffindbares Testament ist nicht ungültig

31.05.2017

Wird ein Testament nach dem Erbfall von den Erben nicht mehr gefunden, ist es allein deshalb nicht ungültig.
Familienrecht

Referenzen

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der am 13.11.2014 erlassene Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bottrop abgeändert.Der Antragsgegner wird verpflichtet, an den Antragsteller 1.862,00 € an rückständigem Unterhalt für dessen minderjähriges Kind N, geboren am ##.##.2010, aus übergegangenem Recht für den Zeitraum vom 01.02.2013 bis zum 31.03.2014 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten ab dem 11.06.2014 zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens erster Instanz und zweiter Instanz werden dem Antragsgegner auferlegt.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.862,00 € festgesetzt.

Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19